Kann das Geld, dass man aus einer privaten Pflegeversicherung erhält, auf die Grundsicherung mit ang

Unser Sohn ist 100 % Schwerbehinderung. Z. Z. sind wir dabei, die Grundsicherung zu beantragen. Seit 01.08.2011 ist er in der Werkstatt für Behinderte. Bis dahin war er privat Krankenversichert. Da er nun gesetzlich versichert sein muß, haben wir die KV in eine private Pflegeversicherung umgewandelt. Wird das Geld, dass wir daraus beziehen (Versicherungsnehmer ist der Vater), bei der Grundsicherung abgezogen? Die Behörde hat uns dies so mitgeteilt.

Antworten

  • Hallo Kennerfr,

    ich nehme mal an, dass die Aussage der Behörde wohl richtig ist. Warum hast du Zweifel an der Richtigkeit? Hast du Gegenteiliges vernommen?

    Ich leite deine Frage an einen unserer Fachexperten weiter. Er wird dir sicher Auskunft geben können, ob die Behörde Recht hat.

    Liebe Grüße und alles Gute euch
    Michaela


  • Guten Tag,

    man könnte hier auch die Rechtsauffassung vertreten, das es sich um eine zweckgebundene Leistung handelt (für die Pflege des Sohnen) und deshalb dieses Pflegegeld nicht angerechnet wird. Denn das Pflegegeld der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht auf die Grundsicherung angerechtnet werden.

    Allerdings würde ich Ihnen dazu raten zur Klärung dieses komplexen Rechtsbegriffes und Rechtsstandpunktes einen Anwalt für Sozial- bzw. Versicherungsrecht zu beauftragen.
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