Freiberuflicher Zuverdienst zur unbefristeten Vollrente

Hallo,

ich habe der DRVB einen Brief geschrieben, dass ich gern versuchen möchte, meine kleine Rente etwas aufzubessern. Ich möchte ab und an mal ein Seidentuch bemalen oder ein Bild oder andere Designgeschichten machen.

Ich habe den üblichen Serienbrief mit den Hinzuverdienstgrenzen bekommen, die ich natürlich schon kannte. Ich nahm diese Antwort auf mein Schreiben als Anerkennung und Bewilligung.

Nun ist meine Frage, wie sieht es aus mit einer Internetseite, die ich mir gern machen würde. Dort würde ich gern mein Können präsentieren.
Die Frage ist: darf ich das?
Oder habe ich etwas zu befürchten?
Es steht außerdem noch in den Sternen, ob ich es kräftemäßig überhaupt packe. Aber eben vielleicht ab und an.

Liebe Grüße
Naturfan

Antworten

  • Lieber Naturfan,

    wenn Dir die DRVB zu Deinem vorgetragenen Vorhaben eine standardisierte Antwort schickt, interpretiere ich das dahingehend, dass sie Deinem Plan, dich selbstständig zu machen, nicht ablehnend gegenüberstehen.

    Entscheidend für die DRVB sollte ja sein, wieviel Du hinzuverdienst - ob mit oder ohne Homepage. Wenn Du also auf Deiner Webseite Deine Werke präsentierst und sie dadurch verkaufst und wenn Du an Deiner Homepage verdienst - etwa durch Werbung -, jedes Einkommen musst Du der DRVB ja als Hinzuverdienst mitteilen. Solange Du unter Deiner Hinzuverdienstgrenze liegst, sollte das kein Problem darstellen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Vielen Dank, lieber Tom.

    Ich denke mir das eigentlich genauso.
    Nur habe ich im Laufe der Jahre so manches Mal gehört, dass eine Selbstständigkeit einer Erwerbsunfähigkeitsrente entgegenstehen würde.
    Aber es ist ja wirklich kaum Selbständigkeit zu nennen, sondern Ausübung eines Hobbys, welches man, wenn man Glück hat, teilweise zu Geld machen kann.
    So meine Vorstellung.

    Liebe Grüße
    Naturfan


  • Hallo Naturfan,

    es stimmt, früher stand im Rentenbescheid das bei einer selbstänständigen Tätigkeit die Rente, je nach Einkommen, um ein Drittel bzw. die Hälfte gekürzt wird. In meinem Rentenbescheid steht das auch drin. Das ist heute wohl nicht mehr so. Mehr hinzu verdienen dürfen wir jetzt ja auch. Das was Du vor hast ist ja keine richtige Selbständigkeit. Du gründest ja keine Firma. Du arbeitest freiberuflich. Freiberufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Du muß auch nicht alle Brutto Einkünfte bei der DRVB angeben. Einen Teil Deiner Einkünfte kannst Du mit Deinen laufenden Kosten verrechnen. Nur das was übrig bleibt geht die Rentenversicherung etwas an.

    Gruß Karin
  • Danke, liebe Karin,

    das klingt ja alles schon sehr gut.

    Dann werde ich mich mal an die Erstellung einer solchen Homepage machen 😀
    Mit dem Einstellen dauert es sowieso noch und vielleicht gibt es ja noch mehr Meinungsäußerungen zu dem Thema.

    Liebe Grüße
    Naturfan







  • Lieber Naturfan,

    ich sehe das genauso wie Du. Aber auch wenn das bei Dir eher hobbymäßig ist, musst Du Dein Gewerbe beim Finanzamt anmelden, da Du Deine Werke ja auch verkaufen möchtest. Das ist dann auch als Selbstständigkeit einzustufen.

    Hier mal ein Link dazu:

    http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_h097.htm

    Dort ist zu lesen:
    Als Hinzuverdienst werden bei [...] der Erwerbsminderungsrente nicht nur Einkünfte aus einer Beschäftigung als Arbeitnehmer oder aus einer selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt [...].


    Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du sie hier stellen. Wir bemühen uns dann um eine Beantwortung.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Lieber Tom,

    gleich nach der Antwort der DRVB habe ich dem Finanzamt diese Tätigkeit mitgeteilt.
    Ich habe kein Gewerbe sondern dieses als freiberuflich angemeldet, was auch so akzeptiert wurde.

    Ich bin in allem sehr genau, und da würde ich eh viel zu viel Angst haben, an der Steuer vorbei etwas zu machen. Das muss schon alles ganz legal und korrekt sein.

    Liebe Grüße
    Naturfan
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