Behinderung/Arbeit und Zuschüsse vom Staat?

Hallo zusammen,

ich habe diese Woche eine Frau kennen gelernt, der ich gern helfen möchte. So ganz konnte ich ihr nicht folgen und wollte mich erkundigen, ob es hier nicht irgendeine Hilfe gibt.

Meine Freundin ist 46 Jahre alt und mit 30% Behinderung nur Teilzeiterwerbstätig. Sie lebt am Existensminium wohl eher drunter. Sie arbeitet an 6 Tagen jeweils 3 Stunden. Mehr wie 4 Stunden darf sie wohl nicht arbeiten. Dementsprechend ist eben ihr Einkommen. Gibt es für die Frau keine Möglichkeit das sie sich an Sozialamt oder Versorgungsamt wenden kann und irgendwelche Zuschüsse beantragen? Sie sagte nein, das geht nicht. Sie kennt sich Internetmäßig nicht besonders gut aus und daher dachte ich, erkundige ich mich mal für sie.

vielen Dank für Eure Antworten
Liebe Grüße
Yvonne01

Antworten

  • Hallo Yvonne,

    Wenn das EK und Vermögen unterhalb der Grundsicherung liegt und sie ärztliche Gutachten hat, daß nicht mehr Stunden gehen kann sie auf Grundsicherung aufstocken lassen, per Grundsicherungsamt.
    Wenn sie auf Erwerbsminderungsrente abzielt, muß sie eine bestimmte Anzahl von Jahren eingezahlt haben.(3 oder 5?)
    Sehr wichtig ist aber dann die Stunden müssen runter auf 15, mehr darf man da nicht arbeiten oder zuverdienen.

    LG

    Surfer
  • Hallo Surfer,

    vielen Dank für Deine Hilfe. Ich werde mal mit ihr reden.


    LG
    Yvonne
  • Liebe Yvonne,

    herzlich willkommen in unserem Forum!

    Wenn Deine Freundin nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten darf/kann (muss ärztlich nachgewiesen werden), hätte sie Anspruch auf die teilweise Erwerbsminderungsrente. Wenn sie diese noch nicht bezieht, wäre das eine Möglichkeit, ihr Einkommen aufzustocken, ohne dass sie ihre Teilzeittätigkeit aufgeben muss (bis zu einer bestimmten Hinzuverdienstgrenze).

    Eine wichtige Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

    Mehr zur Erwerbsminderungsrente findest Du hier:

    http://www.myhandicap.de/erwerbsminderung-berufsunfaehig.html

    Wenn es weitere Fragen oder Unterstützungsbedarf gibt, gib bitte hier Bescheid. Wir bemühen uns dann, Euch weiterzuhelfen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Vielen Dank Tom für die nette Begrüßung und die gute Hilfe.

    LG
    Yvonne
  • Tom_MyHandicap hat geschrieben:
    Liebe Yvonne,


    Eine wichtige Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.


    Tom
    MyHandicap


    Hallo Yvonne,

    Tom hat es bereits richtig erwähnt!

    Achtung böse Falle! Hier sollte man aufpassen wie ein Luchs. Beispielsweise bei einem 400 €-Job – also einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung – handelt es sich nicht um Beitragszeiten; es wird nur Arbeitsentgelt erzielt, für das ausschließlich der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil getragen hat.

    Deine Freundin sollte unbedingt eine Verzichterklärung auf die Rentenversicherungsfreiheit unterschreiben. Somit muss sie zwar monatlich einen RV-Arbeitnehmeranteil von 4,9 % selber tragen (bei 400 Euro macht dies einen Eigenanteil von 19,80 aus), dafür werden jedoch dann die Zeiten als Pflichtbeitragszeiten angerechnet. Außerdem erwirbt man als sog. "Aufstocker" Ansprüche auf nötige Reha-Leistungen. Mehr an Rente macht das Verfahren jedoch nicht aus (ca. 4 Euro), aber eine Aufstockung ist dennoch empfehlenswert.

    Der Arbeitgeber hat normalerweise die Pflicht, seine Arbeitnehmer darauf hinzuweisen; allerdings weiß das nicht jeder oder wird verschwiegen.
    Man weiß ja nie, was eine Behinderung noch nach sich zieht und wie lange man noch in der Lage ist, einer Beschäftigung nachzugehen. Von daher ist eine Aufstockung immer sinnvoll.

    Liebe Grüße
    vom Dornröschen

  • Wow vielen Dank. Ich freue mich riesig über die viele Hilfen die wir bekommen haben und muss sagen, dass es wirklich sehr sehr hilfreich war und Danke Euch allen von Herzen dafür

    LG
    Yvonne
  • Dornroeschen hat geschrieben:
    Liebe Yvonne,


    (bei 400 Euro macht dies einen Eigenanteil von 19,80 aus

    Liebe Grüße
    vom Dornröschen



    ähmmmm, neeee

    nur 19,60 Euro
  • Hallo,kann auch sein das Sie Hartz4 beantragen kann.Meine EX hat zu ihren geringen Lohn Hartz4 bekommen.LG Erich
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