kann ich bei einer gleichstellung meine steuerklasse aendern?

Ich habe eine erwiesene behinderung von 30 habe mich bei arbeitsaufnahme einem schwerbehinderten menschen gleichstellen lassen, nun hab ich gelesen das ich beim steuerabzug einen ausgleich oder sowas machen kann, was muss ich kann ich und darf ich machen?

Antworten

  • Hallo

    Die Steuerklasse hat mit dem Grad der Behinderung nichts zu tun, egal ob du einen GdB von 30,50 oder 100 hast. Du hast als Behinderter aber einen Steuerfreibertrag, den kannst du in der Steuererklärung geltend machen oder in deine Steuerkarte eintragen laßen. Bei einem GdB von 30 liegt er bei 310€, bei einem GdB 40 bei 430€ und bei Gdb 50 bei 570€. Steuerrechtlich wirkt sich deine Gleichstellung nicht aus, du hast ja weiterhin laut Bescheid nur einen GdB von 30

    Klaus
  • und was ist ein steuerfreibetrag? sorry ich hatte nie was mit steuern und so men zeug zu tun.... danke fuer die antwort die hat mir schon viel geholfen!
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