Leben im Ausland

hallo , ich beziehe zurzeit eine iv rente mit ergänzungleistung .
ich bin noch keine 30 jahre alt ,möchte mich für eine zeit in der EU niederlassen um neue efahrungen zu machen . auch weil ich keine ausbildung abgeschlossen habe um mich neue zu orientieren oder selbstständig erwerbend zu werden .
Meine Frage : was muss ich tun damit ich in der EU einen festen Wohnsitz bekomme ?
was kommt alles auf mich zu ?
hab ich das recht auf wieterbildung im ausland ?
ander rechte die mir helfen könnten ?

Danke

Antworten

  • Hallo Respekt willkommen hier bei uns. Ich möchte Dir zuerst sagen, das die EL wegfallen wenn Du emigrierst. Es kann auch gut sein das Dir die Rente gekürzt wird und dem Lohnniveau des Landes angepasst wird, was für Dich ziemlich heftige Nachteile haben kann. Es kommt im Endeffekt auf die Willkür des Sachbearbeiters Deiner IV Stelle an. Und wenn Du Dich weiterbilden willst, ich kann Dir gerne die nötigen Kontakte zu den jeweiligen Konsulen oder Schweizer Vereinen im Land für Dich herstellen. Aber stelle es Dir Bitte nicht zu leicht vor. Hier noch Infos vom EDA
    , wenn sie eine Beschäftigung nachweisen können. Änderungen gibt es primär bei den Aufenthaltsbewilligungen sowie bei der Sozial- und Arbeitslosenversicherung.

    Unter welchen Voraussetzungen dürfen Schweizer in der EU als Angestellte arbeiten?

    Erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens haben Schweizer das uneingeschränkte Recht, in einem EU-Land zu arbeiten. In der Übergangsfrist sind noch Vorbehalte seitens der EU-Staaten möglich - etwa die Inländerbevorzugung. Nur wer bereits Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die EU besitzt, erhält ab 1. Juni die volle Freizügigkeit. Dann gilt: Wer eine Schweizer Identitätskarte sowie eine Anstellungserklärung oder eine Arbeitsbescheinigung besitzt, hat Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Automatisch verlängert werden die Bewilligungen jener Schweizer, die sich bereits in einem EU-Land aufhalten.

    Welche Kategorien gibt es bei den Aufenthaltsbewilligungen ?

    Das Arbeitsverhältnis ist entscheidend. Wer einen Vertrag über höchstens drei Monate hat, braucht - spätestens nach der zweijährigen Übergangsfrist - keine Aufenthaltsbewilligung mehr. Liegt ein Arbeitsvertrag für mehr als drei und weniger als zwölf Monate vor, erhält man eine Kurzaufenthaltsbewilligung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Wer einen vertrag über mindestens ein Jahr vorweist, kommt in den Genuss einer fünfjährigen Aufenthaltsbewilligung. Beide Bewilligungskategorien gewähren berufliche und geografische Mobilität: Angestellte können nach der Übergangsfrist im EU-Raum frei den Arbeitsplatz wechseln.

    Welche Vorschriften gelten für selbständig Erwerbstätige und Grenzgänger ?

    Schweizer, die sich in der EU selbständig machen wollen, erhalten während der zweijährigen Übergangsfrist zunächst eine Aufenthaltsbewilligung für sechs Monate; diese kann um zwei Monate verlängert werden. Wer nachweisen kann, dass er selbständig arbeitet, erhält eine Aufenthaltsbewilligung für mindestens fünf Jahre. Wer von der Schweiz aus in der EU arbeiten möchte, braucht eine Grenzgängerbewilligung: Der Arbeitnehmer muss einmal pro Woche an seinen Schweizer Wohnort heimkehren. In den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens gelten Grenzgängerbewilligungen nur für EU-Grenzzonen.

    Haben auch Rentner und Studenten Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung in der EU ?

    Wer seinen Lebensabend in einem EU-Land verbringen möchte, hat Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, wenn er nachweisen kann, dass er genügend finanzielle Mittel hat, um nicht im Gastland fürsorgeabhängig zu werden. Zudem muss er krankenversichert sein. Die Bewilligung gilt in der Regel mindestens fünf Jahre und wird automatisch um fünf Jahre verlängert, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Für Studierende gelten die gleichen Voraussetzungen; zusätzlich müssen sie die Einschreibebestätigung einer anerkannten Schule oder Universität vorweisen können. Bewilligungen werden jeweils für ein Jahr ausgestellt - mit jährlicher Verlängerungsmöglichkeit bis zum Abschluss der Ausbildung.
    Herzliche GRüsse und viel Glück Guido


  • Hallo Zusammen,
    Hoi respekt83
    Hoi Guido

    Ich wünsche Dir - respekt83 viel Glück und die richtigen Entscheidungen in diesem schwierigen Unterfangen! (ich würde auch gerne gehen....)

    "Es kommt im Endeffekt auf die Willkür des Sachbearbeiters Deiner IV Stelle an."

    Danke für Deine Worte, Guido, sie tun mir ( - und wohl nicht nur mir -) bis ins Allerinnerste seeehr wohl!!!!!! 👿

    Da spricht leider offenbar auch jemand aus jahrelanger eigener Erfahrung.....! -

    Liebe Grüsse

    PS: Guido, wollte Deine Worte so kopieren, dass sie hervorstechen in einem anderen Grauton im Hintergrund, - so wie man das hier immer wieder sieht -.

    Ich habs leider nicht geschafft.... Tut mir Leid!

    Wie macht man das? Kann mir das jemand erklären?

    Vielen Dank jetzt schon!
  • Häsin hat geschrieben:
    Hallo Zusammen,
    Hoi respekt83
    Hoi Guido

    Ich wünsche Dir - respekt83 viel Glück und die richtigen Entscheidungen in diesem schwierigen Unterfangen! (ich würde auch gerne gehen....)

    "Es kommt im Endeffekt auf die Willkür des Sachbearbeiters Deiner IV Stelle an."

    Danke für Deine Worte, Guido, sie tun mir ( - und wohl nicht nur mir -) bis ins Allerinnerste seeehr wohl!!!!!! 👿

    Da spricht leider offenbar auch jemand aus jahrelanger eigener Erfahrung.....! -

    Liebe Grüsse

    PS: Guido, wollte Deine Worte so kopieren, dass sie hervorstechen in einem anderen Grauton im Hintergrund, - so wie man das hier immer wieder sieht -.

    Ich habs leider nicht geschafft.... Tut mir Leid!

    Wie macht man das? Kann mir das jemand erklären?

    Vielen Dank jetzt schon!


    Hallo Häsin,

    Du klickst ganz einfach auf Zitieren, dann wird der ganze Text grau unterlegt. Geht ganz einfach.
  • delphisanne63 hat geschrieben:Du klickst ganz einfach auf Zitieren, dann wird der ganze Text grau unterlegt. Geht ganz einfach.

    Sanne, sorry, wenn ich Dich etwas berichtige. 😉

    Grau erscheint es erst dann, wenn man geantwortet und auf "senden" geklickt hat.

    Richtig ist (wie Du schreibst):

    Auf Zitieren klicken, dann erscheint der vorherige Text, auf den am antworten will als "Quote".
    Dahinter dann eigenen Text schreiben, evtl. auf "Vorschau" gehen, ob man da so okay findet.
    Und wenn alles so ist, wie man es haben will auf "Senden" klicken.

    Dann erscheint es erst in grau.
  • Guido63 hat das meiste schon gesagt: Die EL wird in jedem Fall komplett wegfallen. Aber das mit der Zusammenstutzung der IV Rente, wenn der Bezüger ins Ausland zieht. ist mir neu. Wenn die IV Rente alleine noch genügend hoch ist, um im Ausland ohne EL leben zu können, dann sollten die eigentlich froh sein. Das Zusammenstutzen auf ein landesübliches Niveau kann in gewissen Ländern heissen, dass die Rente so klein würde, dass es nicht mal mehr für's Essen reichen wird.
  • Hallo AnnKathy
    Hallo delphisanne 63

    Ahaaaa! So einfach wäre das....

    Danke Euch vielmals für die Unterstützung!
    Probiers beim nächsten Mal aus, im Moment fehlt mir die Zeit und die Ruhe dazu

    Lieben Gruss an alle.
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