Hallo Edi,
Bei 50% gilt man gesetzlich als Schwerbehindert. Nur ist mit der Prozentzahl nicht so viel zu machen, es sei denn man kann nachweisen, daß man behinderungsbedingt wenig EK hat und Zuschüsse zum Lebensunterhalt braucht.
LG
Surfer
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Gruß Edi.