medizinischer Rehaantrag


Habe einen Antrag zur medizinischen Reha gestellt.

Wie kann ich durch die medizinische Reha eine berufliche Reha erreichnen?

Was muß ich dabei machen?

Durch die Berufliche Reha möchte ich sehen, welche Möglichkeit ich noch habe um eine Arbeit zu bekommen.

Möchte auch eine Umschulung machen.

Antworten

  • Hallo Johann, 😛

    herzlich Willkommen hier im Forum.

    Wenn du die medizin Reha bekommst, dann ist es wichtig auch alle Dinge was Leben und Beruf bzw Zukunft beinhaltet, anzusprechen.

    Heutzutage wird man bei einer Reha auf 'Herz und Nieren' untersucht, denn dabei werden auch Bemerkungen wie 'arbeitsfähig oder nicht' festgestellt.

    Du kannst davon ausgehen, das wenn du gleich mitteilst, das du eine Umschulung machen möchtest, du auch soweit untersucht wirst. Sofern du auch dafür geeignet bist, wird man dir das auch mitteilen.

    Also sei grundsätzlich offen.

    Viel Glück wünscht dir Marianne
  • Hallo Johann,

    wie Marianne schon gesagt hat, solltest Du das Thema beruflicheb Reha in der Rehaklinik unbedingt ansprechen. In der med. Reha wird auch festgestellt, ob Du überhaupt noch arbeitsfähig bist und falls ja, wie lange. Falls Du nicht mehr erwerbsfähig sein kannst, wird man Dir zur EM-Rente raten. In dem Abschlußgutachten sollte ausdrücklich die berufliche Reha empfohlen werden. Der Kostenträger ist in der Regel die DRV, wenn Du mindestenst 15 Jahre Rentenbeiträge gezahlt hast. (Kenne nicht Deine pers. Situation.

    LG Nobby
  • Hallo Johann,

    wie schon an dieser Stelle geasgt wurde, solltest du von Anfang an in der med. Reha deinen Wunsch der beruflichen Reha besprechen.

    Am Ende jeder med. wird ein Bericht an den Kostenträger mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen geschrieben. Die Inhalte sollten auch mit Dir besprochen werden. Um so klarer hierbei formuliert wird, um so entschiedener kann der zuständige Kostenträger für die berufliche Reha diesen Weg weitergehen.

    Dein Wunsch nach einer Umschulung ist prima. Bevor jedoch der Kostenträger diese Entscheidung fällen kann, ist er jedoch aufgefordert, deine Eignungen und Fähigkeiten, deine gesundheitliche Verfassung und die arbeitsmarktliche Wirksamkeit zu überprüfen. Dies geschieht in der Regel in Maßnahmen zur Berufsfindung bzw. Arbeitserprobung. Auch andere Maßnahmen und Testverfahren können sinnvoll sein, wenn es um die Abklärung der grundsätzlichen Möglichkeiten geht. Da dies bereits Elemente der beruflichen Reha sind, muß vorab erst dein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt werden.

    Viele Grüße

    Michael
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