Beförderung mit Bus und Bahn

Hallo^^

Und zwar ich habe erst vor kurzem meinen Behindertenausweis erhalten und kenne mich deswegen noch nicht wirklich aus was nun meine Rechte bei der Beförderung wären.

Ich habe ja aufgrund einer Sehbehinderung 50 % an GdB bekommen und jetzt stellt sich mir die Frage ob ich da auch bei Bus und Bahn Vergünstigungen erhalten kann oder noch nicht.

Ginge es da auch, dass ich eine Jahreskarte mit dem Bus günstiger schon bekomme oder nicht? Wenn ja wo müsste ich dass dann beantragen?

Schon einmal vielen Dank für Hilfe und Auskunft.

Pulverkuss

Antworten

  • Pulverkuss hat geschrieben:
    Und zwar ich habe erst vor kurzem meinen Behindertenausweis erhalten und kenne mich deswegen noch nicht wirklich aus was nun meine Rechte bei der Beförderung wären.

    Ich habe ja aufgrund einer Sehbehinderung 50 % an GdB bekommen und jetzt stellt sich mir die Frage ob ich da auch bei Bus und Bahn Vergünstigungen erhalten kann oder noch nicht.

    Hallo Pulverkuss,

    es kommt darauf an, ob Du das Merkmal "G" in Deinem Behindertenausweis hast.

    Sonst gibt es nach meiner Info (bitte sonst von anderen Usern um Berichtigung) leider keine Vergünstigung für öffentliche Verkehrsmittel.

    Aber ich denke, wenn Du außer Deinem Bescheid kein entsprechendes "Merkblatt" erhalten hast, kommt es wohl für Dich nicht infrage.
  • Hallo Pulverkuss

    Ich habe deine Fragen an unsere Fachexperten weitergeleitet.

    Liebe Grüsse
  • @Ann-Kathy

    danke für deine schnelle Antwort. ^^
    Das Merkmal G habe ich nicht, auch kein anderes.

    Aber schon etwas unfair, ich mein auf Dauer wird das mit dem Bus auch teuer, vorallem wenn man leider ALGII Bezieher ist und keinen Führerschein machen darf.

    Das ist schon auch irgendwie ein wenig, na ja frustrierend für mich.

    @Maggie_MyHandicap
    Okay auch dir ein Danke, wenn es noch etwas bringt. ^^°
  • Hallo Pulverkuss

    Hier die Antwort von unserer Fachexperti
    Unter folgendem Link: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html

    und dort im Kapitel 13 "Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr" finden sich alle relevanten Informationen.

    Ich befürchte allerdings, dass Sie die Voraussetzungen für die Freifahrtberechtigung noch nicht erfüllen, sonst wären Sie von Ihrer zuständigen Behörde sicherlich entsprechend informiert worden.


    Anliegende Neuerung, die sicherlich auch für alle anderen Leser von Interesse ist, ist noch nicht im o.g. Kapitel berücksichtigt, dies wird vsl. erst in 2012 angepasst.

    Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Deutsche Bahn vereinbart, das Streckenverzeichnis bzw. die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwer- behinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) - S-Bahnen, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) möglich. Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen werden entsprechend angepasst. Die kostenfreie Beförderung in den Verkehrsverbünden bleibt unverändert bestehen.

    Daraus ergeben sich folgende Änderungen:

    Ab dem 01. September 2011 wird für schwerbehinderte bzw.
    schwerkriegsbeschädigte Menschen, die im Besitz eines Ausweises

    • für schwerbehinderte Menschen (grün/orange)

    • zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehrs
    (grün/orange)

    sowie eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke sind, die Freifahrtregelung folgendermaßen erweitert:

    Schwerbehinderte Menschen

    Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und SPNV-Züge anderer EVU) in der 2. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.

    Schwerkriegsbeschädigte Menschen mit o. g. Ausweisen inkl. Merkzeichen „1.Kl.“

    Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und SPNV-Züge anderer EVU in der 1. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.

    Hinweise:

    • Behinderte Menschen, die zusätzlich in Besitz eines
    Streckenverzeichnisses sind, können auf den dort eingetragenen Strecken
    ab o. a. Zeitraum nicht mehr kostenfrei D-Züge nutzen.

    • Die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson/Hunde
    nach dem SGB IX bzw. zur kostenfreien Platzreservierung bleiben
    unverändert bestehen.

    Freundliche Grüße aus Frankfurt

    Ellen Engel
    Produktmanagement und Reiseanlassbezogene Angebote Leiterin Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten (P.DVP 42)


  • Hallo zusammen,

    kann ich eine Begleitperson im Zug mitnehmen und diese wird Kostenlos befördert oder muss ich da etwas beachten?

    Ich habe einen Behindertenausweis mit 100 % und dem B.

    danke schon mal an alle die mir helfen.
  • Hi Bison!
    So viel ich weiss, muß du Zahlen und Begleitperson hat frei. Früher war es so, dass man eine 50km Freizone hatte, ob die noch Heute gilt, k.A.
    Miraculix
  • Mira1974m hat geschrieben:
    Hi Bison!
    So viel ich weiss, muß du Zahlen und Begleitperson hat frei. Früher war es so, dass man eine 50km Freizone hatte, ob die noch Heute gilt, k.A.
    Miraculix


    Am 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen erweitert.
    Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart, die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) – ermöglicht. IC/EC-, ICE- und D-Züge sind Fernverkehrszüge und daher nicht von der Reglung betroffen. Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Diese neue Freifahrtregelung gilt ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse. Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen wurden entsprechend angepasst.

    Alle Nahverkehrszüge der DB und Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen können nun bundesweit in der 2. Klasse ohne zusätzliche Fahrkarte mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.
  • Pulverkuss hat geschrieben:
    Hallo^^

    Und zwar ich habe erst vor kurzem meinen Behindertenausweis erhalten und kenne mich deswegen noch nicht wirklich aus was nun meine Rechte bei der Beförderung wären.

    Ich habe ja aufgrund einer Sehbehinderung 50 % an GdB bekommen und jetzt stellt sich mir die Frage ob ich da auch bei Bus und Bahn Vergünstigungen erhalten kann oder noch nicht.

    Ginge es da auch, dass ich eine Jahreskarte mit dem Bus günstiger schon bekomme oder nicht? Wenn ja wo müsste ich dass dann beantragen?

    Schon einmal vielen Dank für Hilfe und Auskunft.

    Pulverkuss


    Behinderte Menschen sind in ihrem privaten und beruflichen Alltag zahlreichen Nachteilen ausgesetzt. In ganz unterschiedlichen Bereichen können Betroffene daher so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, die im wörtlichen Sinne einige der Nachteile und Mehraufwendungen ausgleichen sollen.

    So gibt es für schwerbehinderte Menschen beispielsweise gesonderte arbeitsrechtliche Regelungen, bestimmte Steuervergünstigungen oder etwa auch die Berechtigung zur kostenlosen Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

    Die Gewährung einzelner Nachteilsausgleiche muss separat beantragt werden und ist darüber hinaus abhängig von der Vorlage des Schwerbehindertenausweises. Ausgestellt wird dieser vom zuständigen Versorgungsamt, welches gleichzeitig auch den Anspruch auf die Eintragung bestimmter Merkzeichen prüft. Diese Merkzeichen berechtigen den Träger des Ausweises wiederum zur Inanspruchnahme weiterer Nachteilsausgleiche; die Bezeichnungen lauteten:

    "G" (erheblich gehbehindert)
    "aG" (außergewöhnlich gehbehindert)
    "H" (hilflos)
    "Bl" (blind)
    "Gl" (gehörlos)
    "B" (berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson)
    "RF" (Rundfunkgebührenbefreiung möglich)

    Bei einer entsprechenden Kennzeichnung (orangefarbener Flächenaufdruck, Beiblatt mit gültiger Wertmarke) berechtigt der Schwerbehindertenausweis zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Hallo Pulverkuss,

    wenn Deine Sehbehinderung so schwer ist das Du keinen Führerschein machen kannst, dann bekommst Du einen rot-grünen Schwerbehindertenausweis. Egal ob Sehbehindert, Gehbehindert oder eine andere Behinderung, nur wer einen rot-grünen Schwerbehindertenausweis hat, kann sich die grüne Wertmarke bei der Stadt bzw. dem Versorgungsamt kaufen. Sie kostet 60€ pro Jahr oder 30€ pro Halbjahr. Das sind 5€ pro Monat.

    Mit dem rot-grünen Schwerbehindertenausweis plus Wertmarke kann man Deutschland weit alle Regional- und S-Bahnzüge kostenfrei benutzen. Inter- oder Eurocitiy- Züge können wir dann auch benutzen, wenn diese im Verkehrsverbund fahren. Das sind zum Beispiel die Strecken, auf denen auch Monatskarteninhaber ICE's, IC's oder EC's benutzen dürfen. (Diese Regelung ist seit dem 1. September neu). Außerdem darf man mit seinem rot-grünen Schwerbehindertenausweis in ganz Deutschland alle Verkehrsverbünde kostenfrei nutzen. Das bedeutet, Du kannst in allen Städten Deutschlands Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen benutzen, so viel Du willst und manchmal sogar Fähren.

    Außerdem kann man, wenn man seinen Schwerbehindertenausweis vor legt, die Bahn-Card günstiger bekommen. Doch das würde ich mir gut überlegen. Man kann nicht günstiger Bahn fahren, als mit dem rot-grünen Schwerbehindertenausweis. 😉

    Schöne Grüße
    Karin
  • bisonrolli hat geschrieben:
    Hallo zusammen,

    kann ich eine Begleitperson im Zug mitnehmen und diese wird Kostenlos befördert oder muss ich da etwas beachten?

    Ich habe einen Behindertenausweis mit 100 % und dem B.

    danke schon mal an alle die mir helfen.


    Hallo bisonrolli,

    die 50km Begrenzung galt nur für Züge die ausschließlich für die DB fuhren. Im Verkehrsverbund konnte man schon immer Deutschland weit Regionalzüge benutzen. Die 50km Wohnortbegrenzug wurde aufgehoben und auch die Begrenzug auf die Verkehrsverbünde. Seit dem 1. September kann man alle Regionalzüge und alle S-Bahn Züge in Deutschland benutzen. Egal ob diese gerade für einen Verkehrsverbund fahren oder nicht.

    Wer ein B im Schwerbehindertenausweis hat kann entweder eine Begleitperson kostenfrei mit nehmen oder seinen Hund. Dies gilt sowohl für alle Regionalzüge die mit dem Schwerbehindertenausweis + Wertmarke kostenfrei nutzbar sind, als auch für alle Fernzüge und für den ÖPNV. Fährt man mit dem Zug über Deutschlands Grenzen hinaus und hat dafür ein überregionales Ticket gekauft, gilt die kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson auch über die Landesgrenze hinaus. Zum Beispiel bei einer Fahrt im EC oder City-Night-Line von Hamburg nach Zürich und zurück. Dann aber nur auf dieser Strecke. Die DB macht in solchen Fällen Verträge mit den angrenzenden Ländern. Unser Schwerbehindertenausweis gilt im Ausland nicht.

    Gruß Karin
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