Rückerstattung der IV - was steht dem Sozialamt zu?

Ich habe eine Frage bezüglich IV-Zusatzleistungen und Sozialamt.

Bis Anfang dieses Jahres habe ich einige Jahre Sozialhilfe empfangen.
2009 hat mein Psychologe eine IV-Rente angefordert und ich erhalte inzwischen eine 3/4 IV-Rente in Höhe von CHF 855.-
Als diese Rente bestätigt wurde, wollte das Sozialamt gleich abspringen, ich hatte extremen Stress mit dem Amt weil ich davon ja nicht leben kann (alleine die Wohnung kostet mich CHF 841.-). Nach längerem Kampf zahlte das Amt dann doch weiterhin und ich musste Zusatzleistungen der SVA anfordern.
Dieser Betrag lag dann jedoch Anfangs gesamthaft bzw. inkl der Rente unter dem Existenzminimum. Die Rückzahlung der IV mit Wirkung ab 2009 in Höhe von knapp CHF 17'000.- musste ich direkt dem Amt überweisen.
Das Amt zahlte dann noch diese Differenz (ca. CHF 130.-) für ca. 3 Monate und ich erhob Einsprache bei der SVA, da auch laut Auskunft von Pro Mente Sana, mein Hypothetisches Einkommen zu hoch angerechnet wurde.
Jetzt, über ein halbes Jahr später erhielt ich eine Gutheissung meiner Einsprache und werde erneut eine Rückzahlung in Höhe von ca. CHF 8000.- erhalten. Das Sozialamt fordert nun wieder den gesamten Betrag ein.

Da kann doch etwas nicht stimmen, oder liege ich falsch? Durch die neue Berechnung der SVA wäre mir jeweils monatlich mehr zugestanden als ich gesamthaft (inkl. der Sozialhilfe) ausbezahlt bekommen habe.

Ich bin völlig überfordert mit dieser Situation und weiss nicht wie meine Rechte sind. Ich bin nach wie vor jeden Monat sehr knapp dran mit dem Geld, es bleibt nach der Begleichung meiner Rechnungen jeweils nicht mehr viel zum leben übrig, das ist zusätzlich sehr belastend für mich.

Mir ist völlig klar, dass der Grossteil dieser Rückzahlung dem Amt wohl auch wirklich zusteht, aber ich finde es merkwürdig, dass sich für mich somit nichts ändert.

Ich bin sehr dankbar um Hilfe!

Antworten

  • Hallo Nebelmeer,

    ich leite deine Frage an meine Kollgen in der Schweiz weiter.
    Sie werden versuchen, dir so schnell wie möglich zu helfen.

    Liebe Grüße aus München sendet
    Michaela
  • Michaela_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo Nebelmeer,

    ich leite deine Frage an meine Kollgen in der Schweiz weiter.
    Sie werden versuchen, dir so schnell wie möglich zu helfen.

    Liebe Grüße aus München sendet
    Michaela


    Hallo Michaela,

    Danke schonmal!

    Liebe Grüsse
    N.
  • Hallo Nebelmeer

    Das Sozialamt hat Anspruch auf alle Leistungen, die es bevorschusst hat. D. h. auf Taggeld-/Rentenleistungen, für die gleiche Zeitperiode (zeitliche Identität), für die es Leistungen erbracht hat, hat das Sozialamt einen Anspruch. Das gleiche gilt auch für Ergänzungsleistungen.

    In aller Regel fallen IV-Rente + Ergänzungsleistungen höher aus, als Leistungen der Sozialhilfe. Das Problem scheint bei Ihnen das hypothetische Einkommen zu sein.

    Ich würde Ihnen raten, eine Aufstellung zu machen, wann Sie von wem Geld erhalten haben. Anhand dieser Aufstellung sollte es ein Leichtes sein, die zeitliche Identität der Leistungen zu überprüfen. Sollte das Sozialamt mehr, bzw. zeitlich nicht identische Zahlungen verrechnen wollen, dann ist das rechtlich falsch. Auch kann von der Sozialhilfe verlangt werden, dass sie detailliert Auskunft über die Rückforderung /den Verrechnungsanspruch gibt.

    Ihre Schilderung würde auch mich hellhörig machen, denn mir erscheint es auch so, als ob die Sozialhilfe mehr Geld will, als ihr zusteht. Bitte beachten Sie, dass auch hier, wie so häufig, der Teufel im Detail steckt, weshalb meine Einschätzung sicherlich nochmals anhand der Akten überprüft werden muss. Pro Mente Sana verfügt über sehr gute Mitarbeiter, die sie sicherlich gerne unterstützen.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
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