Hat hier jemand Erfahrungen mit Botoxbehandlung bei Multipler Sklerose und der Kostenübernahme der K
Ich soll Botox bei der Indikation Multiple Sklerose erhalten, sonst hilft nichts mehr, hat da jemand erfahrung, meine Krankenkasse will das nicht übernehmen und der Wiederspruch ist auch negativ ausgefallen. Ich bin 28 Jahre alt, habe seit 18 Jahren Multiple Sklerose und eine Spastik im kompletten linken Arm, wo das Botox eingesetzt werden soll.
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Antworten
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Hallo,ich kenne nur das Botox bei Blasenproblemen 🙁
Leider kann ich dir da nicht wirklich helfen.Welche Probleme hast du genau ??
Was hast du schon probiert ??
Gruß Christian
www.multiple-sklerose-abensberg.de
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Spastik im Bizeps und Brustmuskel, orale Muskelrelaxanzen helfen nicht.
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Hallo Sönke,
einer unserer externen Mitarbeiter hat Erfahrungen mit Botox bei Spastiken. Ich habe ihn über Dein Anliegen informiert. Er wird sicher bald antworten 😉
Hier auch ein Beitrag von ihm zu diesem Thema in unserem Mitarbeiter-Blog:
http://blog.myhandicap.de/3263.html?&tx_ttnews[pointer]=1&tx_ttnews[tt_news]=3246&tx_ttnews[backPid]=3262&cHash=661b838839
Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community!
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Hallo Sönke!
MS habe ich zwar nicht, aber meine Tochter hat HSP. Ich erkläre immer, um es anderen verständlicher zu machen, dass HSP erblich ist, MS nicht, aber der Verlauf sehr ähnlich ist, nur der auslösende Herd sitzt woanders. MS beginnt im Hirn, soweit ich, korrigiere mich bitte, wenn es falsch ist; beiu HSP (s.Signatur)gehen schleichend die Nervenzellen im Spinalkanal kaputt, was ebenfalls zu Spastiken und Nebenwirkungen führt.
HSP gehört zu den sog. Seltenen Erkrankungen, maximal 4000 Betroffene in Deutschland, davon etwa 250 Kinder, es ist sehr schwer, die richtigen Ärzte zu finden.
2008 bekam meine Tochter im Alter von 5 bis 6 Jahren zwei Botoxbehandlungen im Beinbereich. Die erste war zu schwach dosiert, was bedeutete, dass überhaupt keine Wirkung einsetzte oder sich so zeigte, dass man hätte damit arbeiten können bei der KG (weichere Beinmuskelatur).
Die zweite war zu hoch dosiert, das hieß, dass sie öfter einfach grundlos aus dem Stand der Länge nach hinfiel, die Muskelatur war jetzt zu schlaff. Zum Glück verletzte sie sich nie dabei, obwohl sie manchmal Möbeln, Wänden, Kanten sehr nahe kam. Man konnte aber in der KG gut damit arbeiten, die dann auch erhöht werden sollte, um die kurze Wirkzeit so optimal wie möglich zu nutzen.
Die Kasse hat alles bezahlt, eine Spritze, die sie mit Vollnarkose bekam (eine Nacht Krankenhaus), kostet etwa 500 Euro.
Ob das nun vergleichbar ist mit deiner Problematik kann ich dir nicht sagen. Was ich aber weiß, ist:
Bei Botox muß man Geduld haben, bis man die richtige Dosierung und den richtigen Muskel gefunden hat. Die Wirkung von Botox hält 3 bis 6 Monate, danach muß neu gespritzt werden. Beobachte deinen Körper, wie er reagiert und gib es an die Ärzte weiter, damit evtl. die Wirkung verbessert werden kann. Es kann mehrere Male dauern, bis du und auch der Arzt zufrieden (b)ist.
Wir haben nach den zwei mehr oder weniger mißglückten Versuchen erstmal Abstand von Botox genommen, man darf nicht vergessen, dass es ein Nervengift ist. Andere sind sehr zufrieden damit, erneuern die Spritzen regelmäßig bereits über Jahre.
Botox hat viele Einsatzgebiete. Bekannt wurde es im Schönheitsbereich der Promis (Falten weg, Lippen unterspritzen u.a. und alles im Wohnzimmer mit Sekt in der Hand - sehr gefährlich).
In der Medizin kann es in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, praktisch überall da, wo die Muskelatur weicher werden soll, um durch die Wirkung das Leben zu erleichtern für einen gewissen Zeitraum.
Gruß, Katrin
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Ich habe mit meinen Ärzten regelmäßig Kontakt, bei mir geht es um den Arm- und Brustmuskel. Meine Krankenkasse weigert sich strickt gegen eine Kostenübernahme des Botox und beruft sich auf das Gesetz, da stehen Indikationen (MS nicht) und die Ausnahmen, bei drohendem Tod oder einer notstandsähnlichen Situation.
Die Kasse übernimmt die Kosten nicht und beruft sich auf das Gesetz.
Ich weiß da ehrlichgesagt nicht weiter...
LG
Sönke Wick
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Hallo Sönke!
Hast du die Ablehnung mündlich oder schriftlich? Lass es dir schriftlich geben, damit du Widerspruch dagegen einlegen kannst und frag nach dem Gesetz und den §§ dazu. Von drohendem Tod, der eintreten muß, um Botox zu bekommen, habe ich noch nichts gehört, kenne aber viele (Kinder und Erwachsene), die aufgrund starker Spastiken Botox bekommen / getestet haben. In unserem HSP-Verein profitieren viele davon.
Gruß, Katrin
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Habe es schriftlich bekommen, Wiederspruch eingelegt und die Ablehnung incl. §§ bekommen...
LG
Sönke Wick
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Hallo Sönke,
bitte hab noch ein wenig Geduld bis zur Antwort meines Kollegen.
Auf welche §§ genau beruft sich die Kasse denn genau?
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Mir wurde das angehängte Urteil beigefügt...
LG
Sönke Wick
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In den 5 Seiten des Urteils steht nur in max. zwei Zeilen etwas von MS... Ansonsten geht es um eine Sehbehinderung, Botox ist mit keinem Wort erwähnt. Ich würde laienhaft sagen, die KK hat es aus der untersten Schublade geholt, um dir möglichst "viel Gesetz" um die Ohren zu hauen, wie man so sagt. Ich finde dort keine spastische Behinderung jeder Art, bei der Botox abgelehnt wurde.
Wenn die KK dir etwas begründen will, sollte sie es mit einem Urteil tun, das deiner Problematik und deinem Behandlungswunsch annähernd ähnelt.
Ich an deiner Stelle würde mich damit nicht zufrieden geben und nochmal Widerspruch einlegen. Hast du schriftliche Begründungen deines Arztes für die Behandlung mit Botox? Füge sie dem Widerspruch, notfalls wiederholt, bei.
Du kannst dich auch an Sozialverbände mit rechtlichem Beistand wenden. Meistens haben die einen geringen Monatsbeitrag und bieten anwaltliche Beratung (z.B. der SoVD).
Gruß, Katrin
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Hallo Sönke,
in der Tat scheint es so, dass die Kasse hier mit allen Mitteln (auch, wenn diese augenscheinlich nichts mit Deiner Angelegenheit zu tun haben) versucht, sich vor der Kostenübernahme zu drücken.
Gern kann ich unsere Rechtsfachexperten hinzuziehen. Diese geben Dir über unsere Plattform eine kostenfreie Erstberatung.
So wie es scheint, läuft es in Deinem Fall aber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus. Deshalb würde ich dem Vorschlag von KatrinHH beipflichten bzw. Dir empfehlen, einen Fachanwalt in Deiner Nähe zu finden.
Lass mich bitte einfach wissen, wie ich vorgehen darf!
Nichtsdestotrotz noch einen schönen Sonntagabend.
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Das würde mich freuen, wenn Du die Rechtsexperten mal darauf ansetzt, zu einer Erstberatung.
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Hallo Sönke,
gern habe ich Dein Anliegen an einen unserer Fachexperten für Rechtsfragen weitergeleitet 😀
Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort!
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder direkt an mich!
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