Pensionskasse

Zeit 4 Jahren bin ich 100% IV. Wir haben unsere Haus verkauft weil unsere IV Stelle nur Fr 8'000 zu Verfügung gestellt für einen Treppenlift obwohl ein neue kostet Fr 24'000. Unser neue Wohnung ist auch nicht billig aber mit Lift Anschluss. Warum darf ich kein Rappen von meinen Pension beziehen für den Wohnung? Normalsterbliche beziehen so zum sagen alles, und wie ich kürzlich gelesen haben, sind unsere Kassen von Betrüger missbraucht. Muss ich immer den kürzerer ziehen oder gibt's irgendwann Gerechtigkeit?

Antworten

  • Guten Tag Pete,..

    sei uns allen herzlich willkommen im Forum,..

    Leider ist es mir nicht möglich deine gestellten Fragen ganz konkret zu beantworten, da ich aus D = Deutschland komme und lebe. Nur wenn sich bei uns jemand ungerecht behandelt fühlt ob nun durch eine Fehlentscheidung durch das Amt / Träger / Behörde, - dann gibt es die Möglichkeit zum Widerspruch. Und so muss der Zuständige Träger, Amt / Behörde sich nochmals der Sache annehmen. Ist man dann mit einer erneuten Ablehnung der Leistung konfrontiert, so bleibt der Gang zum SG = Sozialgericht.

    Viele Ablehnungen entstehen, weil Unterlagen fehlen, man sich nur geringfügig erklärt hat, mangelhaft oder gar nicht. Nur darüber hast du leider nichts geschrieben und ich vermute mal das du diese Möglichkeit sicher auch hattest. Leider ist es so das uns unsere Hilfsmittel nicht einfach gewährt werden und dann muss man kämpfen. Und schwarze Schafe gibt es überall bei Euch wie bei Uns,..

    Du schreibst das du nichts zu der Wohnung bekommst, - auch hier gibt es ganz sicher Voraussetzungen im beantragen der jeweiligen Leistung. Wie diese auch in D gibt oder bei Euch. Wenn du der Auffassung bist, das du etwas benötigst, - dann stelle doch einfach mal deine Fragen dazu ein. Es gibt viele User aus der Schweiz die dir den ein / anderen Rat geben können. Wünsche dir ein sonniges WE, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Pete

    Das Freizügigkeitsvermögen dient jetzt zur Finanzierung der IV-BVG-Rente, d. h. der Vorsorgezweck ist eingetreten, deshalb kann kein Wohneigentumsvorbezug mehr gemacht werden. Sofern ich die Frage richtig verstehe.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
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