Habe eine IV Rente aus der Schweiz.Wohne in Deutschland Nun musste ich Jnsolvenz anmelden.

Bin Schweizer mit Aufenthaltungsbewilligung in Deutschland. Musste leider Insolvenz anmelden. Nun muss ich alle Monate über 200€ an den Insolvenzverwalter abtreten. Nun die frage ist das berechtigt, In der Schweiz ist eine IV Rente nicht Pändbar. Zudem ist die Schweiz nicht in der EU so dass EU Gesetze nicht verwendet können. Bitte um genaue Angaben wir ich mich verhalten soll DANKE

Antworten

  • Hallo pengpeng,

    willkommen bei MyHandicap. 😀 Ich habe mal gehört das in der Schweiz die Höhe aller IV Renten etwa gleich ist. In Deutschland ist das nicht so. Deshalb können Renten bis zu einem gewissen Einkommen genauso wie Gehälter und Löhne gepfändet werden. Als ich mich mal darüber informierte lag die Pfändunggrenze für einen Single ohne Behinderung bei etwa 1000€. Das ist aber schon etwas länger her. Seriöse Auskunft, Beratung und Hilfe darüber gibt Dir die Verbraucherzentrale. Sie übernimmt bei Bedarf auch die Kommunikation mit dem Gläubiger. Verbraucherzentralen gibt es in fast jeder größeren Stadt.

    Lieben Gruß
    Karin
  • Hallo pengpeng

    Auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum!

    Grenzübergreifende Fragen sind immer komplex, deshalb habe ich unsere Fachexperten gebeten, sich deine Frage anzusehen.

    Liebe Grüsse

  • Guten Tag Pengpeng,..

    deine Frage ist so generell nicht zu beantworten, da zwei Staaten mit Ihren eigenen Gesetzen aufeinander Treffen.

    Wichtig wäre zu wissen ob es eine dauernde Aufenthaltsbewilligung ist in D und wo die Insolvenz beantragt wurde ? Wenn in D = Deutschland dann kommt/ müsste auch dazu das Recht in Deutschland zu greifen, wenn in der Schweiz dann das dortige.

    Die aktuelle Pfändungsgrenze und den Pfändungsschutz findest du von Deutschland hier unter dem folgenden Link.

    Link dazu am Ende bitte schauen und Tabelle dazu;

    http://www.sozialleistungen.info/fin/schulden/pfaendungstabelle.html

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    Pfändungstabelle 01. Juli 2011 bis 30. Juni 2013

    Der persönliche Pfändungsfreibetrag kann in der folgenden Pfändungstabelle abgelesen oder errechnet werden mit Hilfe des Pfändungsrechners errechnet werden. Diese Pfändungstabelle gilt für Isv - Verfahren in D = Deutschland geführt und beantragt.

    Dir ein schönes WE mit vielen positiven Gedanken, - Mfg Lyn 😉
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