Verordnung mit Ausnahme vom Regelfall

Hallo zusammen

seit vieen Jahren erhalte ich Krankengymnastik mit obiger Verordnung. Bisher ohne Probleme. Heute hat mir meine Hausäztin (Allgemeinmedizin) mir das Folgerezept mit Hinweis auf Budgetüberschreitung abgelehnt. Ein persönliches Gespräch mit einer Mitarbeiterin der KK war auch nicht sehr befriedigend. Meines Wissens ist es so, das obige Verordnungen nicht auf das Budget der Docs angerechnet wird. Die besagte Mitarbeiterin sagte mir nach Rücksprache mit einem Kollegen, daß diese Verordnungen doch auf das Budget angerechnet werden. Sie sagte mir, ich könne mich bei der kassenärztlichen Vereinigung erkundigen. Ich habe inzwischen an die KV Nordrhein in Düsseldorf diesbezüglich eine E-Mail geschickt. Eine Antwort steht noch aus. Weiß jemand von Euch, ob es da inzwischen irgendwelche Änderungen gegeben hat?

LG Nobby

Antworten

  • Hallo Nobby, 😀

    ich bekomme auch KG und bin bei der AOK. Bisher habe ich auch immer 'ausserhalb des Regelfalles' KG verordnet bekommen.

    Soweit ich das weiß geht es tatsächlich vom Budget ab, doch dafür habe ich ja schließlich zwei Ärzte, die mir KG verordnen.

    Wenn mein Neurologe drei KG-Verordnungen verschreibt, dann gehe ich zu meinem HA.

    Ich glaube auch, das es ein wenig von der KK oder dem Arzt abhängt.

    Allerdings sollte man schon zwei Ärzte dafür haben. Gute Ärzte muß man pflegen. 😉

    Es ist auch fast Quartalsende. Hast du einmal an Rehasport gedacht? Das sieht die KK ganz gern.

    Einen schönen Tag wünscht dir Marianne
  • Hallo Nobby!

    Ich bekomme auch KG ausserhalb des Regelfalles, schon seit Kleinkindertagen. Bei mir steht noch "ZNS" drauf und "auf neurophysiologischer Basis". Als Begründung "Zur Erhaltung der Mobilität", ich bin AOK-versichert. Bisher gab es nie Probleme, weder mit dem Budget noch mit anderen Dingen. Allerdings hole ich mir das Rezept vom Neurologen, nicht vom Allgemeinmediziner, zwei Ärzte, die abwechselnd verordnen, brauche ich bisher nicht.
    Vielleicht ist es eine Frage der Facharztrichtung, ein Neurologe oder Orthopäde kann anders verorden als ein Allgemeinmediziner. Ich brauche auch keine Wartezeiten nach 3 Rezepten einzulegen, da es ja sinnlos wäre, die Mobilitätserhaltung ständig zu unterbrechen, was auch mit der Diagnose zusammenhängt. Bei dir habe ich Profil etwas von ICP gelesen, ich selber habe eine leichte Tetraspastik. Da macht es Sinn, durchgehend KG zu bekommen, z.B. bei Frakturen ist das unnötig.

    Gruß, Katrin
  • Lieber Nobby,

    ich habe unseren Fachexperten gebeten, sich um Deine Frage zu kümmern. Bis zu einer Beantwortung bitte ich Dich um ein wenig Geduld.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Lieber Nobby,

    ich möchte Dich wissen lassen, dass unsere Fachexpertin noch etwas Zeit benötigt und hier demnächst antworten wird.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Sehr geehrter Nobby

    Die Frage ist etwas schwierig zu beantworten, da diese Angelegenheit je nach Bundesland verschieden gehandhabt wird:

    Die Richtgrößen für Heilmittelverordnungen, bzw. Budgets- und Praxisbesonderheiten unterscheiden sich und werden, wenn sie relevant sind, je nach Bundesland unterschiedlich festgelegt.

    Es gibt bei ettlichen gesetzlichen Krankenkassen in ettlichen Bundesländern eine "Genehmigungspflicht der Krankenkassen bei Verordnung außerhalb des Regelfalls". Wenn nach einer Beantragung durch den behandelnden Therapeuten eine Genehmigung erteilt wurde, dürfte ein erstes Hindernis genommen sein.

    Vielleicht können die jeweiligen Krankengymnastik-Praxen darüber Auskunft geben, wie die Ärzte es bei ähnlichen Fällen handhaben.
    Informationen müsste es auch bei den Krankengymnastik-Verbänden geben.

    Auf jeden Fall könnte wohl eine genaue Dokumentation der Ärzte (aufgrund v.a. der Therapeutenberichte) die Lage bei einem real vorkommenden Regress entschärfen.

    Aus meinen Erfahrungen als Ergotherapeutin kann ich sagen, dass manche Ärzte "ängstlich" sind und einen Regress im jeden Preis vermeiden wollen, andere "trauen" sich mehr zu verordnen.

    Eine Möglichkeit könnte noch sein, dass die Rezepte abwechselnd von z.B. Facharzt und Hausarzt verschrieben werden. Dies entlastet beide.

    Ich drücke mich absichtlich so vage aus, da die Sachlage von so vielen Faktoren abhängig ist. Aber wenn die Therapie nötig ist, ist sie nötig. Nachdrückliches freundliches Nachhaken kann durchaus nützten.

    Nun hoffe ich, ich konnte Ihnen einstweilen ausreichend Informationen geben.

    Viele Grüße und ein schöne Wochenende

    Petra Neumeier
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