Lebenswichtige Hilfeleistung der krankenkasse abgelehnt! HILFE
Nach einer Thrombose im Herzen mit anschliessendem Herz- und Lungenversagen (dank Fehler der ärzte im Krankenhaus) ist meine Oma nun ein Pflegefall (pflegestufe 1). Sie lebt bei ihrem Mann, ein Pflegedienst kommt jedoch, um sie zu waschen (da mein Opa das aufgrund seines alters von 70 Jahren und da er vorbelastet ist, nicht kann) und ihr die kompressionsstrümpfe anzuziehen und somit einer erneuten Thrombose vorzubeugen.
Nun hat die Krankenkasse auf einmal die Kostenübernahme für das Anziehen de Strümpfe eingestellt. Mit der Begründung der Ehemann könnte das übernahmen.
Gibt es denn nicht ein Gesetz, das der Krankenkasse vorschreibt, Hilfeleistungen zu gewähren, ohne die lebensgefährliche Komplikationen entstehen können?
Handelt die Krankenkasse nicht grob fahrlässig?
wer kann helfen???
Nun hat die Krankenkasse auf einmal die Kostenübernahme für das Anziehen de Strümpfe eingestellt. Mit der Begründung der Ehemann könnte das übernahmen.
Gibt es denn nicht ein Gesetz, das der Krankenkasse vorschreibt, Hilfeleistungen zu gewähren, ohne die lebensgefährliche Komplikationen entstehen können?
Handelt die Krankenkasse nicht grob fahrlässig?
wer kann helfen???
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Antworten
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Hallo Viki,
ich leite deine Frage an unsere Fachexperten weiter. Sie werden sich bald um die Beantwortung deiner Frage bemühen.
Ich schick dir viele Grüße und hoffe sehr, dass sich ein Weg findet, dass deine Oma das Anziehen der Kompressionsstrümpfe finanziert bekommt
Michaela
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Guten Tag,
wichtig ist das Sie diese Entscheidung der Kasse als Bescheid vorliegen haben müssen. Also sollte die Einstellung nur telefonisch erfolgt sein bitte rechtsgültigen Bescheid anfordern. Sollte es nur ein Infoschreiben sein auch hier einen rechtsgültigen bescheid anfordern und gegen diesen dann in Widerspruch gehen (Achtung Widerspruchsfrist nur 4 Wochen).
Im Widerspruch durch den behandelnden Arzt dann begründen lassen warum die Strümpfe aus medizinischer Sicht unbedingt erforderlich sind. Zum zweiten ein ärztliches Gutachten darüber vorlegen, warum es dem Ehemann nicht möglich ist das anlegen der Strümpfe zu übernehmen aus medizinischer Sicht. Die bloße Begründung des Alters reicht hier sicherlich nicht aus.
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danke für die hilfe!
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