Kann das sein? Elektrorollstuhl nur wenn ich meine Alber e-motion Räder zurückgebe?

Ein liebes Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Ich habe seit 4 Jahren einen Aktivrollstuhl und weil bei Belastung nach kurzer Zeit die Kraft nachlässt, habe ich damals Alber e-motion Räder(Restkraftverstärker) dazu bekommen.
Damit bin ich ganz zufrieden. Den Rolli kann man im Auto mitnehmen und dank der e-motion Räder brauche ich nicht für jedes "stille Eckchen" eine Hilfsperson.

Zu Hause komme ich damit gut klar. Aber außerhalb der Wohnung nützen mir selbst die e-motions nichts.
Ich möchte so gerne auch mal alleine raus! Also habe ich einen Elektrorollstuhl(nicht mal was Besonderes) beantragt. Sollte nur für draußen sein.
Na,ja und damit fing der Ärger an.

Natürlich erst einmal abgelehnt ...also Wiederspruch eingelegt...dann wurden mir jetzt endlich 2 Berater geschickt.
Wäre doch wohl einzusehen, dass ich einen E-Rolli bräuchte, aber dann müßte ich meine E-motions abgeben!Die zähen angeblich als sozusagen E-Rolli. Und bekäme ich dann einen "richtigen" E-Rolli, wäre das ja eine Doppelversorgung. Das geht ja nun wirklich nicht!
Mein Einwand,dass ich einen Rolli ohne e-motion kaum bewegt bekomme, wurde abgeschmettert. Ich hätte dann ja für drinnen und draußen den Elektrorolli, den Aktivrolli bräuchte ich ja dann eh nur noch falls wir mal mit dem Auto unterwegs sind.
Ich wollte meinen "Alten" eigentlich im Haus so weiter nutzen wie bisher und den E-Rolli für draußen, weil mal einfach so raus oder selbst etwas einkaufen sind sehr weite Wege für mich.

Ist das wirklich so? Zählt ein Restkraftverstärker als E-Rolli? Darf man nicht zweierlei haben? Ich will mich nicht endgültig und dauerhaft in so ein E-Rolli setzen, wenn es wenigstens zeitweise zu Hause auch noch so geht. Könnt ihr mir helfen und Argumente finden mit denen man auch gegen die Kasse ankommt?!

Ich wäre für jeden Rat dankbar, bis dahin liebe Grüße! Grizzu

Antworten

  • Hallo Grizzu,

    aus meiner Erfahrung, würde ich dir jetzt raten einen Rechtsanwalt – hier einen Fachanwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht und/oder Sozialversicherungsrecht. Ich habe vor gut 2 Jahren einen SwissTrac bei meiner Krankenkasse beantragt, auch zwei Ablehnungen kassiert und dann doch den Weg des Gerichtsverfahren gewählt. Dazu muss ich sagen, dass ich Rechtsschutz versichert bin und auch speziell das Sozialrecht darin versichert ist.

    Hatte auch einen MDK da, der sagte, dass wenn ich so einen SwissTrac haben wollte, ich damit rechnen müsste, keinen E-Rolli mehr zu bekommen. Mal ganz davon abgesehen, dass ich auch einen Aktivrollstuhl habe und ich solange ich es kann, auch keinen E-Rolli haben möchte. Denn ich möchte genau wie du, einfach mal alleine irgendwo hinfahren möchte und dann am Ziel, aus eignem Antrieb/Kraft mit meinem Rolli weiter fortbewegen möchte.

    Bin da auf völliges Unverständnis gestoßen, weil a) der SwissTrac den Kassen noch sehr unbekannt ist und b) anscheinend die Wörter Rollstuhlfahrer und eigenständiges Fortbewegen in einem Satz bei der Krankenkasse völlig unbekannt sind. Habe auch gegen die 1. Ablehnung Einspruch erhoben und beim 2. Ablehnen, dann den Anwalt eingeschaltet.

    Fazit, die Sozialrichterin hat die Notwendigkeit des SwissTrac in meiner Situation eingesehen, hat aber auch eingeräumt, dass mir mit anderen Sachmitteln hätte geholfen werden können. So hat die Richterin dann den Vergleich vorgeschlagen, den Neuwert eines e-fix (Elektrischer Zusatzantrieb für Rollstühle) zu nehmen und diesen zum Ausgleich der Anschaffungskosten des SwissTrac zu verrechnen. Der SwissTrac bleibt in meinem Besitz, allerdings muss ich für evtl. auftretende Reparaturen selber aufkommen und bekomme für 5 Jahre keine weitere Versorgung mit derartigen Hilfsmitteln. Damit kann ich gut leben, denn mit diesem e-fix wäre meine Aktivität im Rollstuhl ohne fremde Hilfe auch nicht möglich gewesen.

    Denn zum Ein-/Ausbau des e-fix, hätte ich immer aus dem Rolli gemusst und hätte wieder Hilfe einer anderen Person benötigt, dass Ding ein- oder auszubauen. Im Gegensatz dazu kann ich den SwissTrac selber ankoppeln und genauso leicht auch wieder abkoppeln. Die Kasse hat jetzt Zeit bis zum 30.06.2011 dem Vergleich zu zustimmen, wobei mein Anwalt noch eingebracht hat, dass die 5 Jahre ab dem Kaufdatum vom SwissTrac gerechnet werden. Und dann sind es nur noch 3 Jahre. Ebenso hat er noch einen Standard Text aus Sozialgesetzbuch zu meinem Vorteil abgeändert, so dass ich später nicht mit irgendwelchem „Schrott“ bei Bedarf versorgt werde, sondern die Versorgung erhalte, die auch in dem vor genannten Gesetzestext aufgeführt wird und individuell auf meine Bedürfnisse abgestimmt sind.

    Für die Klage beim Sozialgericht habe ich verschiedene Gutachten als „Beweis“ vorgelegt. Ich habe einen sehr guten Physiotherapeuten und ebenso bin ich nach meinem Unfall in 2009 im Bergmannsheil in Bochum operiert, behandelt und therapiert worden. Dort hat mir dann auch noch eine sehr gute Diplom-Ergotherapeutin der Abtl. Neurotraumatologie und Rückenmarkverletzte im Bergmannsheil Bochum ein Gutachten/Attest erstellt und die dortigen Ärzte haben dies auch noch einmal dokumentiert. Damit hatte ich einiges, nennen wir es mal salopp, „Kanonenfutter“ für die Krankenkasse.

    Was auch noch sehr geholfen hat, war die Anhörung vor dem Sozialgericht, denn dort konnte ich einige Argumentationen der Krankenkasse entkräften. Ebenso den Sachverhalt bezüglich meines Rollstuhls, der eine Maßanfertigung ist und den ich auch schon durch die Ablehnung der Krankenkasse durch boxen musst. So konnte ich dem anwesenden Vertreter der Krankenkasse deutlich machen, warum ich einen Maß-Aktivrollstuhl benötige und für meine Bedürfnisse der SwissTrac optimal ist. Man darf sich einfach nicht entmutigen lassen und muss für seine Rechte hart kämpfen. Vielleicht kannst du dir von deinem Arzt ein Attest/Gutachten erstellen lassen, in dem steht, dass du zu einem deine e-motionen Räder brauchst, du aber auch an deiner Konstitution arbeitest, daher der Aktivrolli, aber nur bis zu einer bestimmten Grenze mit den e-motionen Rädern kommst. Somit aber wieder Abstriche von der Teilhabe am Sozialenumfeld hast. Auch sind Gutachten von Fachleuten wie Physiotherapeuten, Ärzte immer gut.

    Habe in wikipedia einen guten Eintrag gefunden Titel: Teilhabe (Behinderte Menschen) der Link dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Teilhabe_%28Behinderte_Menschen%29 - aus dem man vielleicht die eine oder andere Textpassage zu seinem Vorteil nutzen kann. Aber auch hier, würde ich wieder dazu raten sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Diese wissen, wie diese Passagen formuliert werden müssen, damit sie ihren Zweck, der guten und schlüssigen Argumentation, gegen die Ablehnung deiner Krankenkasse verwendet werden können. Auch gibt es den Verein SoVD steht für Sozial Verband Deutschland NRW e.V. Die haben Experten und verfügen auch über sehr gute Fachanwälte. Bin durch Zufall damals auf diesen Verein aufmerksam geworden und habe aus meinem Bekanntenkreis auch sehr positive Rückmeldungen, was deren Arbeit betrifft.

    Wenn du noch etwas wissen möchtest, dann kannst du mich gerne auch per PN anschreiben. Werde so gut wie möglich dann versuchen zu antworten. Drücke dir ganz feste die Daumen, dass du den E-Rolli bekommst und deine e-motion Räder behalten kannst.

    Viele Grüße LittleLena alias Angela L.
  • Hallo grizzu,

    wenn man davon aus geht, daß man E-Mortion Räder oder ein elektrisches Zuggerät an Stelle eines E-Rollis bekommt, handelt die Krankenkassen schon richtig. Doch gibt es immer die Möglichkeit mit ärztlichen Attesten, guten Argumenten und einem Arzt und Sanitätshaus das diese Argumente unterstützt eine Sonderentscheidung der Krankenkasse zu Gunsten der E-Motion Räder plus eines E-Rollis zu bewirken. Auch ohne Anwalt. Ein Beispiel wäre wenn Du begründest das Du den E-Rolli für weite und anstrengende Wege brauchst, er Dich aber in Räumen und in Deiner Beweglichkeit und Selbständigkeit viel zu sehr ein schränkt. Du aber Deinen Aktivrolli ohne die E-Motion Räder nicht ausreichend selbständig bewegen kannst.

    Gruß Karin
  • Hallo,

    euch zwei, lieben Dank für eure Antworten!
    Noch habe ich glücklicherweise keine 2. Ablehnung...es ist also noch alles in Arbeit.
    Mich graust es ehrlich gesagt auch vor einem Gerichtsverfahren, eine Einigung wäre mir lieber...vor allem dauert solch ein Verfahren doch meist sehr lange?! Aber wenn es sein müsste, dann ist deine Empfehlung, LittleLena, mit dem SoVD nicht schlecht...merke ich mir.

    Ich hoffe ja auch immer noch auf eine Sonderentscheidung und da gingen meine Gedanken in die selbe Richtung wie deine, Karin.
    Da die Gutachter sich jetzt erst noch mal bei meinem Arzt erkundigen wollen, wollte ich meinen Arzt auch noch mal extra "sensibilisieren". Aber...Urlaubszeit!!!
    Hat den die Ansicht des Arztes so eine entscheidende Aussagekraft? Manchmal zweifele ich schon echt daran und habe den Endruck die Kasse macht eh was sie denken ...oder wie es am günstigsten kommt.

    Das ein E-Rolli meine Beweglichkeit und Selbstständigkeit in meiner Wohnung einengt, kann nicht sein...wurde mir gesagt, dass wäre nur eine Sache der Gewöhnung. Im Falle einer positiven Entscheidung dürfte ich einen E-Rolli doch auch 1 Stunde zu Hause testen. 1 Stunde....kann man da echt eine Entscheidung treffen? Ich kann mir vorstellen in einer Stunde rammele ich doch so ziehmlich an jede Ecke und jedes Möbel was hier rum steht. Das würde ja glatt bestätigen, dass er drinnen für mich nicht geeignet ist. Ach nee...da war ja noch was von wegen Gewöhnung!
    Man darf also gespannt sei wie...und wann (wie lange dürfen die sich eigentlich Zeit für Entscheidungen lassen?)... es weitergeht.

    Bis dahin , vielleicht fällt ja noch jemandem etwas ein?
    Vor allem...muß man davon ausgehen, das man entweder nur E-Rolli oder E-motion bekommt?
    Liebe Grüße! Grizzu



  • Hallo grizzu,
    es gibt evtl. eine einfache Lösung- hast du mal daran gedacht, deine Kasse zu wechseln?
    Das mit dem zurückzugebenden Teil läge dann hinter dir und du kannst es behalten-
    auf zu neuen Ufern!
    Viel Erfolg und nur Mut!

  • Hallo sie135,

    beim Lesen deiner Antwort mußte ich ganz schön schmunzeln. Habe mich zuerst gefragt, ob du das ernst meinst?

    Nöö, daran die Kasse zu wechseln, habe ich echt noch nie gedacht. Mit viel Geduld und guten Argumenten habe ich meine Kasse, in mir wichtigen Fällen, meist überzeugen können. Aber das ist immer unglaublich nervig und anstrengend.
    Weglaufen ist nicht so meins, ich kämpfe eher. Und dieser Kampf ist ja noch nicht verloren.

    Sollte das wirklich so einfach sein? Einfach Kasse wechseln und schwups müßte ich das nicht mehr zurückgeben? Das wäre tatsächlich ein recht einfacher Weg. Vorausgesetzt die neue Kasse ist dann nicht zukünftig der selben Meinung wie die Alte!

    Das wirf ja gleich die nächsten Fragen auf! Meiner Meinung nach gehören die Hilfsmittel doch der Kasse. Sollte man dann die Kasse wechseln, wie ist denn das dann mit den Eigentumsverhältnissen?

    LG Grizzu
  • Hast du dein Sanitätshaus schon um Rat gefragt, manchmal kann das auch positives bewirken. Genauso muss ich dem oben stehenden schon zustimmen, dass vieles mit Artesten und Gutachten zu regeln ist.

    Was sagt denn die KK dazu wenn der E-rolli zur Reparatur muss und du dann ohne E-Motion versorgt bist, da bringt auch ein Ersatzrolli nichts wenn du dich nicht alleine fortbewegen kannst.

    Sich bei einem Ausflug nur schieben lassen kann es doch auch nicht sein, könntest du denn ein Elektrischeszuggerät bedienen? Sonst wäre das vielleicht auch eine Idee.

    Ich hoffe ich konnte dir helfen.

    Soweit ich weiß ist das so, dass der E-Motion unter E-Rolli zählt, aber es gibt ja noch die Einzelfallentscheidung.


  • Hallo Mikele,

    lieben Dank für deine Antwort.
    Genauso wie du hatte ich mir das auch Anfangs gedacht, ...hast ja Gutachten und ein Sanihaus was hilft und ein E-rolli wollte mir die Kasse schon immer gerne geben... kann ja nix schief gehen. Na ja...
    Ach ja, so ein Zuggerät finde ich auch nicht schlecht, ist aber für mich und meine Zwecke ungeeignet.

    Als ich Anfang Juni, meine Frage hier stellte wußte ich echt nicht mehr was mir noch helfen könnte, beides durchzusetzen.
    Ich befürchtete schon, dass es wohl doch auf ein gerichtliches Verfahren hinausläuft. Arteste und Gutachten hatte ich von verschiedenen Ärzten, Physiotherapeuten und einer Rehaklinik und auch meine Argumente... u.a. hatte ich auch das mit der Reparatur...alles schien vergebens.
    Ein E- Rolli haben sie ja voll befürwortet, aber der Emotion wäre ein E-Rolli ...und Doppelversorgung ist nicht!
    Rechtlich weiß ich immer noch nicht, ob der Emotion wirklich zu den E-Rollis gehört. Mein Sanihaus war da keine große Hilfe, die meinten aber, dass das eigentlich nicht so wäre, konnten aber nichts eindeutiges dazu sagen. Selbst die Firma Alber, Hersteller des Emotions, gab mir dazu keine konkrete Antwort, nur den Tipp mir einen Anwalt zu nehmen.

    Letztenendes hat mein Arzt das dann irgendwie hinbekommen. Wie, kann er selbst nicht mehr genau sagen, er hat wohl etwa 30 min auf den Kassenberater eingeredet und meinte hinterher "es war eine echt harte Arbeit" !
    Jedenfalls hats geklappt, ich bin seit 3 Wochen Besitzer eines E-Rollis und durfte meine Emotions behalten.

    Nun setze ich (gegen die blöden Blicke) mein schönstes "das muß so sein Gesicht" auf, oder ne Sonnenbrille und düse draußen fleißig hin und her. Ich hab ein Stückchen Welt zurück erobert!
    😆
    Grizzu
  • Schön was ist es denn für ein E-Rolli geworden?
  • Yes so muss es sein,standhaft wie eine Deutsche Eiche.LG Erich
  • Hallo,
    als erstes: So einfach mit dem Kassenwechsel geht das ganze nicht. Auch wenn Du die Kasse wechselst, so gehört das Hilfsmittel nicht Dir, sondern Deiner Krankenkasse. Da gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, die neue Krankenkasse kauft das Ding frei, dann geht es in das Eigentum der neuen Krankenkasse. Wenn die neue Kasse dies nicht freikauft, kann die alte darauf bestehen, dass Deine neue Kasse Dich mit Hilfsmittel versorgt und Du deren Eigentum herausgeben muss.
    Eine Doppelversorgung ist tatsächlich nicht vorgesehen. Das Gesetz besagt, Leistungen müssenden Zweck erfüllen und dabei müssen die Kassen wirtschaftlich handeln. Der Zweck für die Kasse ist es, dass Du von A nach B kommst. Egal ob drinnen oder draußen. Und von A nach B kommst Du mit dem E-Rolli, also brauchst Du in deren Augene etwas anderes nicht.
    Ich denke das sind so streitereien, wo der Ausgang immer offen ist. D.h. auch wenn Du vor Gericht ziehst, kann es zu Deinem Nachteil enden. Ich würde es allerdings in Kauf nehmen. Und mit voreiligem Kassenwechsel, sei lieber ganz vorsichtig damit.
    In diesem Sinne
    LG
  • Hallo Mikele,
    es ist ein Storm 3 geworden.

    Hallo Cavus75,
    lieben Dank für deine Antwort, dass so was ähnliches beim Kassenwechsel geschieht, hatte ich mir schon gedacht und mittlerweile habe ich das letztens auch schon mal so gehört. Wäre ja sonst auch ein bisschen zu einfach.

    Aber, ob es wirklich eine Doppelversorgung wäre, hing davon ab, ob man einen kraftunterstützenden Greifreifenantrieb tatsächlich zu den E-Rollis zähen sollte. Aber das scheint dann eben tatsächlich eine "Auslegungfrage" zu sein. Voreilig die Kasse zu wechseln wäre für mich keine Option.
    Nun hat sich ja alles geregelt.
    LG Grizzu


  • Konntest Du denn nun Deine E-Motion Räder behalten und hast zusätzlich einen Elektro Rollstuhl bekommen?


    Danke für die Antwort im vorraus.

    LG Kerstin
  • Hallo Kerstin,
    ja, ich durfte meinen Rolli samt e-motion Räder behalten und für draußen habe ich einen E-Rolli bekommen.
    LG Grizzu