Erwerbsminderungsrente

Ihr lieben,

brauche einen Rat:

Ich beziehe seit Februar 2011 ein Erwerbsminderungsrente wegen der Phantomschmerzen
die ich 24 Stunden haben und die mir nicht erlauben von der Konzentration her
Vollzeit zu arbeiten.
Es wurde mir gesagt, dass ich bis 2000 Brutto neben der Rente verdienen darf.
Das ist auch alles gut so.
Es schwebt mir jetzt vor, dass ich ab 1.9. für 6 Monate ins Ausland
gehe um englisch und französisch aufzubessern.

Wie ist die rechtliche Lage in dem Fall wegen dem Bezug der Erwerbsmrente?
Was passiert wenn mein Chef mich abmeldet und ich mich nur auf 400 Euro Basis bei Ihm
anmelde da ich aus dem Ausland auch für Ihn kleinere Projekte machen werde
da bei uns alles über Laptop geht und es keine Rolle spielt wo
ich sitze ob in Deutschland oder in der Karibik :-)

Wie kann ich in den 6 Monaten weiter krankenversichert sein in Deutschland?
Wie kann ich den Anspruch auf die Erwerbsminderung weiter erhalten in den
6 Monaten? Was muss ich beachten?

Herzlichen Dank für euren Rat!


Grüsse
bili

Antworten

  • Hauptwiohnsitz in Deutschland behalten.Gibt jemanden der lebt ständig in Malle hat aber hier den Wohnsitz oder nur den Zweit das weis ich jetzt nicht genau bekommt Rente,Hilfsmittel von hier der bekommt glaube ich sogar die Rente nach Malle überwiesen.LG Erich
  • Liebe bili,

    die Rentenkasse überweist Renten problemlos ins Ausland. Für die Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit sich für die Zeit der Abwesenheit weiter in Deutschland zu versichern. Ich glaube das kann man für maximal sechs Monate. Bin mir aber nicht völlig sicher. Deine Krankenkasse kann Dir das aber genauer sagen.

    Gruß Karin



  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Werde mich weiter erkundigen.
    Da es eine Teilrente ist auf 2 jahren wie es hier zu verfahren ist.
    Nach Rücksprache mit meinem Chef wird es noch terminlich nach
    hinten verschoben werden müssen, da wir Mitarbeiter Engpass zur Zeit haben.
    Einen neuen zum anlernen usw...

    Gruss
    bili