Suche nach Antworten wegen Pflegeergänzungsleistungen


Ich sucher nach Antworten auf der Frage.

Pflegeergänzungsleistungen nach §45

Und wem stehen diese Leistungen zu
und wo kann man diese Beantragen

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Verhinderungspflege stundenweise

wo muß ich den Antrag stellen und von wem bekomme ich diesen Antrag

und was muß ich hierbei beachten

Grüsse aus Beelitz

G.- Bodo

Antworten

  • Hallo bodo,

    Pflegeergänzungsleistungen können für Menschen mit mind. Pflegestufe I gewährt werden, wenn deren Alltagskompetenz eingeschränkt ist.

    Bei der Lebenshilfe Duisburg findest Du ein Merkblatt dazu:
    http://www.familienzentrum-duisburg.de/cms/download.php?id=207&hash=40905

    In der Alltagskompetenz eingeschränkt sind Menschen, bei denen folgende Merkmale vorliegen:
    1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);
    2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;
    3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;
    4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
    5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten;
    6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;
    7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
    8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben;
    9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;
    10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren;
    11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen;
    12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten;
    13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.

    Wenn Du die Pflegeergänzungsleistungen beantragst, wird der MDK den Fall überprüfen.

    Verhinderungspflege wird auf Antrag von der Pflegekasse gewährt. Für längstens 28 Tage im Jahr. Wenn Du mehr als 8 Stunden pro Tag Verhinderungspflege in Anspruch nimmst, wird die übliche Leistung (Pflegegeld oder Pflegesachleistung) für diesen Zeitraum anteilig gekürzt.

    Ich freue mich, dass ich Dir helfen durfte und hoffe meine Antwort war hilfreich für Dich!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

  • 😀 Wenn ich die Verhinderungspflege beantragen werde wird mir dann das Pflegegeld gestrichen oder gekürzt

    Zu meine 2 Frage war das es auch für Stundenweise eine Vehinderungspflege beantragt werden kann so die Ihnfo die ich erhalten habe aber leider nichts genaues
  • Hallo bodo,

    gerne beantworte ich Deine weiteren Fragen 😀

    Wie oben bereits beschrieben, wird das Pflegegeld nur anteilig für die Tage gekürzt, an den denen Du länger als 8 Stunden Verhinderungspflege in Anspruch nimmst.

    Selbstverständlich kann man Verhinderungspflege auch nur stundenweise in Anspruch nehmen 😀

    Ich freue mich, dass ich Dir helfen durfte und hoffe meine Antwort war hilfreich für Dich!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community!

    Wenn Dein Anliegen nun geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
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  • Hallo Bodo,

    die Verhinderungspflege zu beantragen ist nicht schwer. Dafür brauchst Du nur ein Formular Deiner Krankenkasse aus zu füllen und läßt es von der Ersatzpflegeperson, die Dich in Abwesenheit Deiner Frau pflegt, unterschreiben. Natürlich kannst Du die Verhinderungspflege auch mehrmals im Jahr für mehere Stunden beantragen, aber vielen Pflegebedürftigen ist der Aufwand dafür zu groß. Wie beim monatlichen Pflegegeld auch, bekommst Du das Verhinderungspflegegeld zur freien Verfügung. Wer wie ich neben dem Stammhelfer (mein Bruder), noch eine Reihe anderer Helfer (Freunde und Verwandte) hat, beantragt das Pflegegeld nur einmal pro Jahr und dann gleich für alle 28 Tage (4 Wochen) und teilt sich dieses Geld über's Jahr verteilt selber ein. Für die 28 Tage, für die Du das Verhinderungspflegegeld (1510€) bekommst, wird das monatliche Pflegegeld natürlich nicht ausgezahlt.

    Ich habe eine Freundin die das Formular jedes mal unterschreibt und ein Sparbuch, auf das ich das Verhinderungspflegegeld so lange parke, bis es gebraucht wird. Auf diese Weise kann ich sehr unbürokratisch darauf zurück greifen, wenn mein Bruder verhindert ist und jemand anderes für ihn ein springt.

    Ich freue mich sehr das Du Deine vielen Fragen jetzt im Forum stellst und ich freue mich auch sehr über die vielen Antworten und Meinungen die Du bekommst. Diese Antworten helfen Dir bestimmt viel besser Deine Unsicherheit zu überwinden, als wenn ich alleine Dir Antworten gegeben hätte. 😉

    Hier noch der Link zur Diskusion von letzter Woche:
    http://www.myhandicap.ch/forum-ch.html?frage=verhinderungspflege&tx_mmforum_pi1[tid]=22598&tx_mmforum_pi1[action]=list_post

    Liebe Grüße
    Karin

    P.S.: Das Formular zur Verhinderungspflege schickt Deine Krankenkasse Dir gerne zu, Du mußt nur anrufen. Du kannst es auch auf der Homepage Deiner Krankenkasse runterladen und ausdrucken.
  • Hallo bodo,

    wie ich aus einem anderen Thread von Dir ersehen kann, gibt es anscheinend immer noch Unklarheiten zum Thema Verhinderungspflege.

    Ich kann verstehen, dass das frustierend ist. Das tut mir sehr leid und ich möchte mich dafür entschuldigen. Gern fasse ich Dir noch einmal alle Informationen zur Verhinderungspflege zusammen. Ich hoffe, das hilft Dir weiter!

    - jeder Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe hat Anspruch auf Verhinderungspflege; es sei denn, er wird ausschließlich von einem Ambulanten Pflegedienst betreut
    - Verhinderungspflege darf maximal 28 Tage in Anspruch genommen werden
    - das Budget für Verhinderungspflege beträgt maximal 1.510,- Euro pro Kalenderjahr
    - Verhinderungspflege kann auch stundenweise erbracht werden
    - wenn pro Tag unter 8 Stunden Verhinderungspflege erbracht wird, bleibt die 28 Tage-Regelung davon unberührt
    - wenn pro Tag unter 8 Stunden Verhinderungspflege erbracht wird, werden die üblichen Leistungen nicht gekürzt; bei 8 Stunden oder mehr werden die üblichen Leistungen anteilig gekürzt
    - erbringt ein Verwandter bis 2. Grades die Verhinderungspflege, ist das Budget für die Verhinderungspflege maximal so hoch wie das Pflegegeld
    - das Antragsformular erhält man bei seiner Pflegekasse

    Ich hoffe, ich konnte Deine Unklarheiten nun beseitigen!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

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