Wer hilft bei Reha Ablehnung?

Kurz und bündig: Ich habe seit Januar Epilesie, war mehr im Krankenhaus mit Aufenthaft Intensivstation. Ich bin seitdem Krank und kann nicht arbeiten. Mein Zustand hat sich verschlechtert. Die Rentenversicherung hat 8 Wochen zur Bearbeitung gebraucht. Jetzt die Ablehnung mit wohl Standartspruch. Ich bin seit 37 Jahren in Arbeit, bin 52, habe noch nie eine Maßnahme bzw. Kur beantragt. War auch kaum krank. Jetzt will ich wieder arbeitsfähig werden, heißt eine neue Tätigkeit suchen. Mein Arbeitgeber hat mich entlassen. Das ganze kommt vor Gericht, brauche ich allerdings bei meiner Krankheit nicht auch noch.
Aber wer hat Erfarung bei Reha Ablehnung und was kann man am Besten machen?

Antworten

  • Hallo Eagle,

    vielen Dank, dass du uns deine Frage so genau dargestellt hast.
    Ich leite sie an unsere Fachexperten weiter und hoffe sehr, dass diese dir helfen können.

    Ich wünsch dir alles Gute und dass es mit deiner Reha doch noch klappt!

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Bei mir wurde auch abgelehnt und deshalb hatte mein Hausarzt Widerspruch eingelegt und dann nochmal Absage erhalten.
    Tja, vielleicht wurde ich deshalb auch mein Vertrag nicht verlängert, weil es mir gesundheitlich schlechter ging...
    Integrationsfachdienst für arbeitslose mit Handicap gibt es auch nur in Ausnahmen, dass nenne ich Sozialstaat Deutschland ...
    Hier in Deutschland dürfen Menschen mit Handicap verprügelt werden und Täter werden freigesprochen...

    Also Du bist nicht alleine, der im stich gelassen fühlt !
  • Guten Tag,

    wichtig ist erst einmal das Sie Widerspruch einlegen gegen die Entscheidung (wichtig dazu haben Sie nur 4 Wochen Zeit ab dem Tag der auf dem Kuvert stand bzw. wenn Sie das nicht mehr haben das Datum auf dem Schreiben.) Sie sollten sich umgehend mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung setzten und mit Ihm besprechen, welche Möglichkeiten er sieht es mit medizinischen Fakten zu begründen, warum die Maßnahme nötig ist.

    Das sollte er Ihnen in einem Gutachten zusammenschreiben und das sollten Sie zusammen mit dem Widerspruch bei der Rentenversicherung einreichen.
  • Wenn du Mitglied beim VdK bist, kanst dich dahin wenden.

    Die Helfen in allen Fragen.
Diese Diskussion wurde geschlossen.