Darf das Sozialamt Kontoauszüge einziehen ?

Hallo !

Für meinen ALG2 Antrag musste ich heute meine Kontoauszüge der letzten 5 Monate abgeben.
Sie schicken es wieder zu aber dürfen die das überhaupt ???

Antworten

  • Black hat geschrieben:
    Hallo !

    Für meinen ALG2 Antrag musste ich heute meine Kontoauszüge der letzten 5 Monate abgeben.
    Sie schicken es wieder zu aber dürfen die das überhaupt ???


    hallo Black

    weiß ja nun nicht wo du wohnst, aber hier bei uns in bremen ist es auch so.
    zwar nicht für 5 sondern für 3 monate

    Grund : herausfinden ob zahlungen auf dein konto eingehen , die du nicht auf den ALG2-Antrag angegeben hast.

    Bei nichtabgabe wird der antrag abgelehnt oder ein sogenannter "Sozialdedektiv" kommt nach dir nach hause.

    Blinki
  • Hallo Black,

    ja das dürfen Sie, auch bei jeder Wiederbeantragung von Grundsicherung muss man diese vorlegen.

    GLG Kerstin
  • Hallo kleine1964 und Blinki,

    wißt ihr zufällig auch, in welchem Gesetz das steht ? Ich würde das gern mal lesen.

    Danke und Grüße
    Moni
  • Guten Tag Black,

    ja Ämter, Behörden, Sozialträger dürfen dies. Man bezeichnet dies auch ermitteln von Amtswegen oder Amtsermittlungspflicht. Es fällt unter die Mitwirkungspflicht des Antragsstellers / rin, Leistungsbezieher / rin.

    Und geregelt ist dies alles im § 60 SGB II Auskunftspflicht & Mitwirkungspflicht.

    Hier zum besseren Verständnis der Link;

    http://dejure.org/gesetze/SGB_II/60.html


    Euch einen sonnigen Sonntag, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Black,

    Ja das dürfen die, aber nur bis zu einem bstimmten Zeitpunkt.Meist ist der Zeitpunkt den sie zurückverfolgen dürfen max. 6 Mon.

    LG

    Surfer
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