C-Leg - wegfall der Pflegestufe 1 weiß da jemand was?

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  • Liebe Kröte,

    wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, befürchtest Du, die Pflegestufe 1 zu verlieren, sobald Du ein C-Leg verwendest, richtig? Sollte ich falsch liegen, korrigiere mich bitte.

    Ich werde einen Fachexperten bitten, sich Deine Frage anzuschauen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap

  • Hallo,

    auch ich würde mich über eine Antwort zu diesem Thema freuen.

    Vor einem halben Jahr wurde auch mir die Pflegestufe I auf Grund meiner "frischen" Amputation bewilligt, der Arzt vom medizinischen Dienst vermerkte aber auch schon damals in seinem Bericht, dass sich die Gesamtsituation bei späterer Versorgung mit einer Prothese erwartungsgemäß so verbessern würde, dass die Pflegestufe dann wieder aberkannt wird.

    Im Augenblick wird meine Definitivprothese (mit C-Leg und C-Walk) von meinem Orthopädiemechanikermeister gefertigt, ich rechne so in 2 Wochen damit, diese mein Eigen nennen zu dürfen und frage mich, wie es danach um die Pflegestufe bestellt ist und wo genau da der Zusammenhang besteht?

    Gruß

  • Liebe Kröte,

    ich habe eine Rückmeldung von einer Otto-Bock-Mitarbeiterin zu dieser Frage erhalten:

    Leider ist diese nicht ganz so einfach zu beantworten, da hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen.

    Bitte wenden Sie sich bezüglich einer korrekten Antwort bzw. den Möglichkeiten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.

    Das wäre nun mein nächster Schritt. Sobald ich etwas Neues habe, werde ich mich hier melden.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Liebe Kröte,

    ich habe Ralf Müller, einen Sozial- und Medizinanwalt, um eine Einschätzung gebeten. Seine erste Antwort:
    Ralf Müller hat geschrieben:
    Die Kostenübernahmefähigkeit eines C-Leg steht mit einer Pflegestufe nicht im unmittelbaren Zusammenhang. Die Rechtsprechung des Bundessozialgericht legt fest, dass der Versicherte körperlich und geistig in der Lage sein muss, das Hilfsmittel nutzen zu können. Es hängt also tatsächlich vom Gesundheitszustand des einzelnen Versicherten ab. Es wäre aber schlicht falsch zu sagen, bei Vorliegen einer Pflegestufe ist die Versorgung mit einem C-Leg ausgeschlossen. Es ist jedoch der Fall vorstellbar, dass der Versicherte aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit oder Erkrankung zu schwach ist, überhaupt eine Prothese anzusteuern. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Hilfsmittelakzeptanz der Versicherten maßgeblich von der Bedienbarkeit und dem individuellen Gebrauchsnutzen abhängt. Mit anderen Worten: Kann der Anwender das C—Leg nicht laufen, wird er es auch nicht haben wollen. Die Frage nach der Kostenübernahmefähigkeit erübrigt sich dann von selbst.

    Ich habe daraufhin nachgehakt:
    Ralf Müller hat geschrieben:
    Ist der Versicherte sowohl körperlich als auch geistig in der Lage, die Prothese zu verwenden, ist es dann entscheidend, ob sich der Pflegebedarf dadurch tatsächlich reduziert und unter den Grundbedarf sinkt. Die Pflegebedürftigkeit ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln, weil bei zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln der tatsächliche Pflegebedarf sinken kann.
    Theoretisch wäre also eine Aberkennung der Pflegestufe möglich. Man müsste dann im Einzelfall schauen, welche (Haushalts- bzw. Pflege-)Verrichtungen das wirklich sind und ob der Pflegebedarf dann tatsächlich unter die 45 Minuten Grundpflege odder 45 Minuten Haushaltstätigkeit sinkt. Das ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Mir ist aber kein derartiger Fall bekannt.

    Im Klartext heißt das also: Wenn Du durch das C-Leg bestimmte Arbeiten selbst ausführen kannst, die eigentlich zu Deinem Bedarf an Grundpflege / Haushalt gehören, kann es also dazu führen, dass die Pflegestufe aberkannt wird.

    Für weitere Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
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