Werden die Kosten für ein Facharztgutachten übernommen? (Führerschein)

Hi, ich bin gerade dabei den Führerschein Klasse B zu machen und habe nun von der Führerscheinstelle einen deftigen Schlag ins Gesicht bekommen.
Bei Antragstellung habe ich Wahrheitsgemäß angegeben, das ich zu 50% schwerbehindert bin (Cerebralparese).
Nun fordern die netten Leute ein Facharztgutachten von mir, welches laut DEKRA 350,00 Euro kosten soll.
Die Kosten werden wohl nicht getragen. Habe bei der Agentur für Arbeit, der Krankenkasse, dem Integrationsamt und dem Versorgungsamt eine Absage bekommen.

Ich bin zur Zeit in der Ausbildung und habe nicht viel Geld, kann mir das Gutachten also nicht leisten.

Ich fahre im Rahmen meiner Fahrausbildung bereits mit dem Auto. Ganz normal ohne Umbauten und manuell.

Es geht bestens, doch ohne dieses Gutachten erteilen die Führerscheinstellen wohl keinen Prüfauftrag. Somit darf ich weger Theoretische noch Praktische Prüfung machen.

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Antworten

  • Hallo Chriss,

    du hast ja wirklich schon bei vielen Stellen nachgefragt.
    Ich leite deine Frage an einen unserer Fachexperten weiter.
    Vielleicht hat er noch einen Tipp für dich, wie du die Kosten für das Facharztgutachten
    gedeckt bekommst.

    Ich drück dir schon mal die Daumen, dass es klappt und dein Führerschein nicht an der Finanzierung dieses Gutachtens scheitert.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Hallo Chriss,

    zue Kostenübernahme kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen. Die MPU (medizinisch phychologische Untersuchung) wird beim TÜV oder der DEKRA durchgeführt, ist in den Bundesländern und den einzelnen Orten unterschiedlich; je nach dem welche Stelle gerade vorhanden ist. Der MPU wird festgestellt, ob Du führerscheintauglich bist und welche Umbauten im betreffenden Fahrzeug unter Umständen notwendig sind. Eine ICP fällt ja recht unterschiedlich stark aus (Tetra, Hemi, Dip oder Paraplegie)

    LG Nobby
  • Guten Tag,

    leider muss ich Ihnen mitteilen das diese Forderung von der Führerscheinstelle absolut rechtens ist. Der Mitarbeiter macht sich sogar strafbar wenn er bei bekanntwerden einer derartigen Diagnose ein derartiges Gutachten von Ihnen nicht verlangt.

    Auch für Sie ist es rechtlich eigentlich zwingend erforderlich denn würden Sie es z. B. jetzt nicht angeben Ihre Fahrerlaubnis normal erwerben und hätten später einmal einen Unfall und dann würde herauskommen das Sie eine Cerebralparese haben könnte die Versicherung den Versicherungsschutz verweigern.

    Die Kosten für das Gutachten müssen Sie auch selbst tragen, sofern Sie bei der Arbeitsagentur keinen Anspruch auf KfZ-Hilfe haben, was bei einem GdB von 50 auch ausgeschlossen ist.
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