Schwerbehinderter Frau wird der Mietvertrag gekündigt

Ein liebes Hallo an alle,

ich bin ganz neu hier bei euch und habe ein riesiges Problem:

Ich wohne seit dem 17.05.2009 in Erfurt in einer sehr schönen und ruhigen rollstuhlgerechten Wohnung. In unserem Haus wohnen nur Schwerst-, bzw. Schwerbehinderte in insgesamt 4 Wohnungen.
In den unteren 3 Etagen wurde vor einigen Jahren ein kleines Hotel für behinderte Gäste eingerichtet, welches bereits bei unserem Einzug insolvent war. 3 Monate nach unserem Zuzug meldete auch unser damaliger Vermieter (Behindertenverband als GmbH) Insolvenz an. Von nun an übernahmen der bestellte Insolvenzverwalter und eine Hausverwaltung die Belange des Hauses.

Kürzlich fand die Zwangsversteigerung des Grundstücks statt. Am 29. April erhielten wir noch vom neuen Vermieter dessen Bankverbindung für die künftigen Mietzahlungen. Um 19.00 Uhr des gleichen Tages fand mein Schatz im Briefkasten den Brief eines Rechtsanwaltes mit der Kündigung unseres Mietvertrages zum 31.07.2011 - auch die anderen Mieter des Hauses bekamen ein solches Schreiben!!! Als Begründung wurde das Sonderkündigungsrecht des Vermieters nach Zwangsversteigerung angeführt sowie die Ankündigung, der neue Besitzer (eine Immobilienfirma aus Erfurt) wolle unser Haus zu einem Pflegeheim umbauen - obwohl in unmittelbarer Nachbarschaft ein großes Pflege- und Seniorenheim mit mehr als 200 Plätzen gerade erst eröffnet wurde... Es wurde weder erwähnt, das sich der neue Vermieter um angemessenen neuen Wohnraum für uns bemüht, noch, das er für die Kosten eines eventuellen Umzugs aufkommt. Stattdessen wurden wir gebeten, dafür noch Verständnis aufzubringen...mag ja sein, das das eine übliche Anwaltsformulierung ist, aber in diesem Zusammenhang ist das in meinen Augen nur herzlos und menschenverachtend.

Wir stehen nun vor dem Problem, anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen zu müssen und auch die Frist für den Widerspruch läuft Ende des Monats ab, der Mieterschutzbund, in den wir eingetreten sind, hat eine dreimonatige Sperrklausel, aber wenigstens haben wir die Möglichkeit, eine Anwältin für Mietrecht zu sprechen, der Termin ist aber auch erst am 16.05.2011.

Meine allerdringendste Frage an euch ist:

Ist der Inhalt meines Mietvertrages durch die Zwangsversteigerung und den damit verbundenen Eigentümerwechsel gegenstandslos geworden bzw. darf sich der neue Vermieter über die Klauseln desselben einfach hinwegsetzen? Denn darin gibt es einen Paragraphen, der die sogenannte Vertwertungskündigung bzw. die Kündigung wegen Eigenbedarfs ausschließt.

Kann ich gegen diese Kündigung überhaupt Widerspruch einlegen? In der Kündigung wurden wir weder über ein Widerrufsrecht noch über die Frist desselben belehrt.

Bin aufgrund dieser Sache schon den ganzen Monat Mai krankgeschrieben und mein gesundheitlicher Zustand hat sich auch bereits verschlechtert.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Bitte entschuldigt, wenn ich zuviel geschrieben habe.

LG eure Katrin

Antworten

  • Hallo Katrin,

    danke, dass du eure Situation so ausführlich dargelegt hast. Das hilft unseren Fachexperten sehr weiter, eure Fragen kompetent zu beantworten.

    Ich leite deinen Thread gleich an sie weiter.

    Bitte versuch dich nicht so fertig zu machen. Ich verstehe, dass der Verlust eurer Wohnung sehr hart ist, aber es wird noch schlimmer, wenn sich dadurch auch dein gesundheitlicher Zustand verschlechtert.

    Liebe Grüße von
    Michaela


  • Liebe Katrin

    ersteinmal herzlich Willkommen hier im Forum.

    Ich kann sehr gut verstehen, dass du Angst hast was da auf dich zukommt. Aber es hilft dir nicht, wenn du dich jetzt fertig machst. Du tuts genau das richtige, du holst dir Hilfe. Ich wünsche dir sehr, dass die Anwälte dir eine gute Auskunft helfen können.

    Ich wünsche dir viel Kraft und denke an dich.
  • Hallo Katrin,

    erst einmal heiße ich Dich hier im Forum herzlich willkommen. Ich denke Mal, der neue Vermieter ist, wie das so schön im beamtendeutsch heißt, eine "juristische Person" Juristische Personen sind Firmen wie zum Beispiel Aktiengesellschaften oder GMBH's. Die juristischen Personen haben meines Wissens nach keine Möglichkeit zur Kündigung des Mietverhältnisses. Sie erwerben mit dem Kauf der Immmobilie auch alle Rechte und Pflichten aus den Mietverhältnissen. Ein Privatvermieter hat nach Ablauf von diversen Kündigungsfristen, die Möglichkeit, für eine bestimmte Wohnung Eigenbedarf für enge Familienangehörige anzumelden. Wie gesagt, ich bin kein Rechtsexperte und es ist vollkommen richtig, daß Du einen Anwalt eingeschaltet hast.

    LG Nobby

    PS. Es gibt, glaube ich im Mietrecht auch Regelungen, die die Interessen der Mieter höher bewerten als die des Vermieters. Dazu gehören u.a. schwerbehinderte Menschen. Ihnen es z.B. meist aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten, sich eine neue Wohnung zu suchen.