Ich bin 100 % Schwerbehindert unbegrenzt, kann ich Förderung für eine berufliche Weiterbildung bekom

Ich wurde 2010 Dialysepatient und habe 100 %.
Ich kann nicht mehr schwer heben und verschiedene
Arbeiten aufgrund einer OP nicht mehr erledigen. Mein AG
möchte gerne einen Azubi einstellen, der mich bei solchen
Arbeiten unterstüzen würde.
Er hätte deshalb gerne dass ich die Ausbildereigungsprüfung mache. Dies würde auch meinen Arbeitsplatz gewissermaßen
sichern. Mein AG war durch die vielen Fehlzeiten von mir
sowieso schon gestraft.

Kann ich eine Staatliche Förderung für die Ausbilderprüfungsvorbereitung und Prüfung bekommen bzw.
mein Arbeitgeber?
Welche berufliche Weiterbildung würde überhaupt gefördert.
Ich hab mich da versucht reinzulesen, werde aber nicht
ganz schlau. Bundesland wäre Bayern.

Danke für die Hilfe.

Antworten

  • Hallo espresso350,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Nun, Dich bei der Arbeit zu unterstützen bzw. Arbeiten auszuführen, die Du aufgrund deiner Einschränkungen nicht mehr selbst ausführen kannst ist ja nicht wirklich Sinn und Zweck eines Auszubildenden. Wenn auch eine sehr pragmatische Lösung.

    Hier wäre wohl eher eine Arbeitsassistenz die sinngemäßere Lösung. Diesbzgl. (und auch, um die Sache mit der Förderung Deiner Weiterbildung zwecks Arbeitsplatzsicherung zu klären) solltest Du dich mit dem zuständigen Integrationsamt in Verbindung setzen.

    Wenn Du mir Deinen Arbeitsort nennst (gene auch per PM - dazu einfach oberhalb meines Beitrags auf "Private Nachricht" klicken), suche ich Dir gern die Kontaktdaten des zuständigen Integrationsamtes heraus 😀

    Ich freue mich darauf, Dir weiterhelfen zu dürfen!
  • Ich habe mich bereits an das Integrationsamt gewandt, bezüglich einer
    Förderung dieser Weiterbildung, der Antrag wurde jedoch abgewiesen,
    da angeblich diese Ausbildung nicht förderungs fähig ist.

    Muss ich dass so hinnehmen, oder gibt es doch noch Möglichkeiten der
    Förderung.

    Vielen Dank für die Antwort.
  • Hallo Espresso350,

    Justin, hat dir ja schon geantwortet und dir seine weitere Hilfe angeboten. Er ist ein sehr guter Ansprechpartner in Sachen Förderung von beruflicher Weiterbildung.
    Ich leite deine Frage auch noch an einen unserer Fachexperten weiter.
    Vielleicht kann er dir noch zusätzliche Tipps geben.

    Viel Glück für deine Fortbildung und liebe Grüße
    Michaela
  • Hallo Esprosso350,

    wie bereits in den vorherigen Antworten beschrieben, mußt du unterscheiden, ob es bei Dir um eine möglichst dauerhafte Unterstützung für dich an deinem Arbeitsplatz. Dann sollte wirklich eine Arbeitsassistenz eingerichtet werden. Da du offensichtlich noch in Beschäftigung bist, ist dafür in aller Regel das Integrationsamt zuständig.

    Im anderen Fall geht es um die Sicherung deines Arbeitsplatzes. Dazu sollten jedoch erst mal die Voraussetzungen angeschaut werden. 1. In welcher Form ist dein aktueller Arbeitsplatz gefährdet, 2. In wieweit hängt dies mit deiner Behinderung zusammen und 3. Welche Möglichkeiten bestehen dafür im Rahmen deines jetztigen Arbeitsverhältnisses.

    Wenn dein Arbeitsplatz mit einer zusätzlichen Fortbildung / Weiterbildung zum Ausbilder abgesichert oder stabilisiert werden kann (aber nicht um auf dem Umweg einen dauerhaften Assistenten zu bekommen), kann dies auch unter Umständen als Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert werden. Dazu müßte der Betrieb allerdings über ein gewisse Größe verfügen, entsprechend viele Azubis ausbilden (wollen) und damit auch die formale Anerkennung als Ausbilder benötigen.

    Bei der Formulierung deiner Absage vom Integrationsamt kann dies möglicherweise daran liegen, dass dem Amt die Bedeutung für die Arbeitsplatzsicherung nicht überzeugend klar wurde. Vielleicht ist dies im Bescheid noch genauer zu erkennen.
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