verfall von Urlaubstagen bei Krankheit

bin seit 18 Monaten Arbeitsunfähig,jetzt von der AOK ausgesteuert.Habe mich bei der Arge gemeldet und beziehe Arbeitslosengeld.Stehe aber noch in einem Arbeitsverhälltniss,was so laut Arge in ordnung ist.Meine Frage? Was ist mit meinem Uhrlaubstagen ca.50 Tage,bei beendigung des Arbeitsverhälltnisses.

Antworten

  • Hallo Fool,

    bauh, du hast aber viele Urlaubstage angesammelt! Sind die nicht schon längst verfallen?
    Normalerweise verfallen Urlaubstage, wenn man sie nicht innerhalb einer gewissen Zeit beansprucht. Meist ist das bis Ende März des folgenden Jahres. Mach dich doch hier mal schlau. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in deiner Firma 50 Urlaubstage ansammeln kann.
    Ich leite deine Frage an unsere Fachexperten weiter und hoffe, sie können dir weiterhelfen.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • meinen Urlaub errechnet sich aus den auflaufenden Urlaubstagen meiner 18 Monatiegen Arbeitsunfähigkeit 30 neue Tage für 2010 und bisher 15 Tage für 2011, der Rest ist alter Urlaub den ich aufgrund meiner plötzlichen erkrankung nicht mehr nehmen konnte.
  • Hallo Fool,

    danke für die Ergänzung!
    Deine Frage ist bei den Fachexperten.
    Bitte hab noch etwas Geduld mit ihren Antworten.

    Viele Grüße sendet dir
    Michaela
  • Hallo Fool,

    Dein Fall ist recht komplex. Im Normalfall ist es so, daß aufgelaufende Urlaubstage meist bis Ende März des Folgejahres genommen werden müssen. Eine Verlängerung über den Abrechnungszeitraum hinaus ist in Absprache möglich, wenn persönliche oder betriebliche Gründe vorliegen die es nicht erlauben, den Urlaub zu nehmen. Da Du aber jetzt krankheitsbedingt ausgesteuert wirst, besteht für dein Arbeitgeber die Möglichkeit der krankheitsbedingten Kündigung. In diesem Fall hast Du unter Umständen Anspruch auf einen Entgeldanspruch. Ich würde mich dringend mit der Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, und/oder mit der für Dich zuständigen Gewerkschaft (oder ein auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt) in Verbindung setzten, um Deine Ansprüche zu prüfen und dann entsprechend reagieren.

    LG Nobby
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