darf jobcenter mir leistungen verweigern nur weil der von ihnen geforderte antrag auf bafög noch in

hallo,

ich bin echt sauer,...
DARF DAS JOBCENTER MIR LEISTUNGEN VERWEIGERN,NUR WEIL DER VON IHNEN GEFORDERTE BAFÖG-ANTRAG NOCH IN BEARBEITUNG IST?

Ich wurde vom Jobcenter Berlin-Lichtenberg dazu aufgefordert einen Antrag auf Bafög zu stellen, für die Zeit des Vorkurses für mein Abi. da dieser vorkurs freiwillig ist und man nebenbei noch arbeiten gehen kann, steht einem für diese zeit kein bafög zu. Darüber habe ich vor Beginn dieses kurses aine zuständige Sachbearbeiterin informiert, sie hat mir das ok gegeben und das als praktikum eingetragen, so das ich weiter harz IV bekomme. nach fast 2 monaten bekam ich dann die aufforderung "Beantragen Sie Bafög" nach einigen hin und her hab das auch gemacht. Nach vier wochen bekamm ich vom bafögamt die nachricht sie brauchen noch unterlagen von meiner ma. nun ist es schon anfang april. für april wurden meine Leistungen auch weitergenehmigt. mit der aufforderung den fehlenden bafög-bescheid bis zum 22.04. einzureichen. Auf telefonischer nachfrage beim bafögamt wurde mir gesagt das die bearbeitung noch sechs wochen dauern könne und das war am 12.04. .

Da ich also am 18.04 noch kein bescheid hatte und telefonisch keiner ans call-center ging (nach mehreren versuchen) schrieb ich einen brief in dem ich mitteilte das mir noch kein bafög bescheid zugegangen ist. und beantragte meine leistungen neu immer mit dem vermerk Antrag bafög ist noch in bearbeitung.

heute bekamm ich bescheid das ich solange kein Harz IV kriege bis sie den fehlenden Bescheid hätten und darüber entschieden hätten. Auf telefonischer nachfrage wurde mir patzig mitgeteilt das ich mich nicht fristgerecht gemeldet habe. ich habe es am 19 los geschickt und spätestens am 20 ist es angekommen, am 22. lief die frist ab.

ist es rechtens sich so zu verhalten und das ich kein geld mehr kriege trotz frist einhaltung?

Antworten

  • Hallo cAt_uli,

    danke für diese genaue Darstellung. Das hilft unseren Fachexperten sicher, deine Frage zu beantworten.
    Ich leite deinen Thread an einige unserer Fachexperten weiter.

    Wichtig ist sicher, dass du alles belegen kannst. Dass du dich zB rechtzeitig gekümmert hast... etc... Das ist immer gut.

    Ich drück dir die Daumen, dass du die Leistungen beziehen kannst.

    Liebe Grüße
    Michaela
  • Du, ich würde hier gern an ein anderes Forum verweisen, die Lebensphase:

    http://www.lebens-phase.de/forum/

    Dort geht es viel um Hartz4 und die Leute sind *sehr* kompetent. Meld dich doch dort mal an und frage dort nach. Ich bin auch dort Mitglied.

    Gruß

  • Hallo Cat -Uli,

    Auf jeden Fall formlos Widerspruch einlegen nicht daß die Frist verläuft.
    Dann alle schriftlichen Vorgänge, die Belegen, daß Du es nicht versemmelt hast beilegen.
    So kannst Du Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, d.h. die Frist läuft neu.
    Außerdem kannst Du so belegen, daß es keine Mangelnde Mitwirkung nach § 60 SGB II war, so daß die Leistung auch nicht nachträglich verweigert werden kann.

    LG

    Surfer
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