erwerbsminderung

Hallo habe eu rente in voller höhe im gutachten stand dass ich dem allgemeine arbeitsmarckt nicht mehr zur verfügung stehe so nun meine frage hatte 3 jahre befriste muss im dezember einen neuen antrag wegen erwerbsmisterungs rente stellen , kann es sein dass es nicht mehr verlengert wird?habe 60& schwerbehinderung wegen psychihen sachen dazu kommt das ich beim versorgungsamt einen verschlechterungsantag stelle wegen beiseitger schwerhörigkeit dass recht ohr ist noch schlimmer .um eine antwort währe ich sehr dankbar

Antworten

  • Hallo Anette,

    ich habe Deine Frage in unser Rechtsforum verschoben.

    Die Verlängerung der EU-Rente muss beantragt werden. Normalerweise werden einem die entsprechenden Unterlagen automatisch zugeschickt. Wenn dies nicht der Fall ist, solltest Du drei Monate vor Ablauf einen formlosen Antrag auf Verlängerung stellen. Dann schickt man Dir alle notwendigen Unterlagen zu 😀

    Ich freue mich, dass ich Dir helfen durfte und hoffe meine Antwort war hilfreich für Dich!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen!

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

  • ja dass wusste ich schon ich hatte mich nicht richtig augetrückt,ich wollte wiessen wenn eine weider bewielligung gemacht wird ob dass dann wieder befristet ist,weil ja im 1 gutachten stand dass ich für denn allgemeinne arbeitsmarckt nicht mehr zur verfügung stehe
  • Hallo Leute,

    Meine Mutter hat seit 2005 die EU Rente und die ist immer 3 Jahre befristet worden und wird dann verlängert. Erst ab 65 ist sie unbefristet.

    LG

    Surfer
  • Hallo Anette,

    es ist leider durchaus üblich, EU-Renten bis zum Erreichen des üblichen Rentenalters immer wieder zu befristen.

    Eine definitive Aussage kann aber niemand außenstehendes Treffen. Du wirst also wohl oder übel den nächsten Bescheid abwarten müssen.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Annette

    Erst einmal eine kleine Berichtigung. Die Erwebsunfähigkeitsrente gibt unter diesem Begriff offiziell nicht mehr. Heute ist es die Erwebsminderungsrente. Sie wird anteilig bzw voll gewährt. Meines Wissens wurde 2005 die Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente zum gemeinsamen Begriff Erwerbsminderungsrente zusammengefaßt. Die Erwerbsminderungsrente kann auf maximal 3 Jahre befristet werden. danach muß für die Weiterzahlung ein neuer Antrag gestellt werden.Mit diesem Antrag kann, muß nicht die Rentenversicherung ein neues ärtztliches Gutachten verlangen. Deshalb ist es allgemein sehr wichtig wenn man regelmäßig in ärtzlicher Behandlung bleibt. Die behandelnden Ärzte haben den besten Überblick über Deinen Gesundheitszustand und können bei Nachfrage durch die DRV entsprechend Auskunft geben. Meines Wissns nach kann die EM-Rente maximal auf 9 Jahre befristet werden. Steht irgendwo im SGB. Würde mich freuen, wenn die Rechtsexperten hier im Forum die entsprechenden Links setzten würden.
  • Hallo Annette, 😛

    2008 hat man mich bei Verlängerungsantrag zum Gutachter geschickt, und ich bekam einen befristeten Bescheid bis zur Altersregelgrenze.

    Das ist nicht bei jedem so!

    Ich habe also 'Glück im Unglück' gehabt, und manche Rentenbezieher müssen so alle 2 Jahre hin.

    Das gilt allerdings nicht für alle.

    Alte Gutachten besagen nur das du zu dem Zeitpunkt 'rentenfähig' gewesen bist, doch das gilt nie für für immer.
    Darauf solltest du dich nicht knien.

    Mein Tip also, vorbereiten ist die Devise, doch bis Dezember hat das noch Zeit. Einen Verschlechterungsantrag würde ich ohnehin bei deiner Diagnose stellen, denn das wird dir helfen.

    Grüsse von Marianne
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