Eingliederungshilfe Kfz

Die in der Kreisverwaltung zuständige Abteilung Eingliederungshilfe KfZ, verzögert, verzögert und verzögert. Die Gründe werden immer fadenscheiniger, die Argumente sind an den Haaren herbei gezogen. Hauptmann von Köpnick läßt grüßen.
Das ER Verfahren wird ebenfalls durch das Gericht verzögert usw..
GdB 80% "G".

Antworten

  • Hallo hansglück,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Gerne helfen wir Dir bei der Lösung Deines Anliegens 😀 Hierzu können wir sehr gern auch kompetente Fachexperten hinzuziehen.

    Dafür wäre es allerdings sehr hilfreich, zu wissen, was genau Deine Frage ist. Auch ein paar mehr Hintergrundinfos zu Deiner Person wären hilfreich, um Dir eine kompetente Antwort geben zu können. Wozu benötigst Du den PKW?

    Außerdem schreibst Du von fadenscheinigen Gründen etc.. Was genau wird denn als Grund angeführt und inwieweit verzögert das Gericht?

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und freuen uns auf weitere Erläuterungen von Dir 😀
  • Hallo Hansglück,

    Leider ist es schon seit geraumer Zeit so, daß ein Auto von den Kostenträgern Bezirke oder Arbeitsamt nur noch dann finanziert wird, wenn man berufstätig ist (weitgehend ganztags), also auch nicht erst in der Ausbildung und für Privatfahrten ist es gar nicht mehr vorgesehen.

    Aber wenn es um Privatfahrten geht gibt es die Eingliederungshilfe über den Bezirk der jeweiligen Heimatregion.
    Man kann Taxigelder beantragen, wenn aG und mind.80% im Ausweis, ärztl. Attest, daß öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzbar sind und kein für den Behinderten nutzbarer PKW im Haushalt.
    Nur bei Minderjährigen zählt der Verdienst der Eltern bei eigenem EK sind Grenzen.

    LG

    Surfer
  • Hallo,

    ich benötige den PKW zur Fortführung meines Minijobs (400,--€),und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
    Mein PKW ist alt, Tüv-fällig; ich werde seit ca. 2 Jahren hingehalten. Sowohl vom Kostenträger als auch seit 1 Jahr vom Gericht, trotz ER.

    VG

    Hans
  • Hallo Hans,

    vielen Dank für Deine Ergänzungen!

    Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft allein berechtigt leider nicht zur Inanspruchnahme von KFZ-Hilfe. Auch ein Minijob ist heute, in Zeiten leerer Sozialkassen, leider häufig nicht mehr ausreichende Begründung für KFZ-Hilfe.

    Vgl. hierzu auch in unserem Info-Bereich http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html

    Dass es bei Gericht dauert kann schlicht damit zusammenhängen, dass die Sozialgerichte derzeit überlastet sind.

    Eine Alternative für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft stellt vielleicht ein Fahrdienst dar. Vgl. hierzu auch unseren Info-Bereich http://www.myhandicap.de/fahrdienst-rollstuhl-de.html

    Leider hast Du nicht weiter ausgeführt, wie das Amt Deinen Antrag verzögert. Wenn Du diese Informationen noch nachreichst (gern auch vertraulich per Email an die Redaktion unter redaktion@myhandicap.de) können wir gern noch unsere Fachexperten hinzuziehen.
  • Moin, ich möchte dazu auch noch einen Beitrag dazu geben!

    Ich bin Erwerbsminderungsrentner und MUSS von der Stüze leben, wenn ich keinen Minijob machen würde:
    Das heißt, ich würde von der Stütze im Monat (jetzt nach 1Monat krank) genau 349,49 € im Monat!

    Ich erspare der der Sozialbehörde also jährlich ganze 4.193,88€ und das jetzt seid 49 Monaten,
    da ergibt sich jetzt bereits ein Betrag von 17.125,01 Euro Ersparnis für die leeren Kassen der Sozialbehörde,

    ich beabsichtige,den Minijob noch 10 weitere Jahre auszuführen, dann ergibt sich eine Erspatnis für die Behörde von
    ganzen 59.063,81 Euro!

    Ohne eigenes Kfz ist der Job nicht machbar, da es in einer Kleinstadt keinen öffentlichen Nahverkehr gibt und der Job dann nur mit Taxi ausführbar wäre!
    Mit Taxi würde sich der Minijob nicht mehr finanziell interessant sein, da ich dann Zuhause mit Stütze mehr habe!

    Jetzt streiten sich die Sozialbehörde und die Rentenversicherung, wer die Kosten der Kfz Hilfe tragen müsste,
    obwohl ich im Moment 60% plus G im Schwerbehintertenausweis stehen habe, schicken sie mich zum Amtsarzt,
    dem ich mit Freude entgegen sehe, weil dort mein Behinderung erneut bestätigt wird!

    Ich bin gespannt, wie sich mein Verfahren entwickelt, in 5 Monaten ist ein Auo TÜV fällig, eine Reparatur steht nicht mehr im Verhältnis bei einem Alter von 22 Jahren!


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