Bekommt man neben dem Pflegegeld noch eine Aufwandsentschädigung wenn man ein behindertes Kind pfleg
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Hallo Grebe,
zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
Zu Deiner Frage habe ich noch eine Nachfrage: Es geht um Dein eigenes behindertes Kind, das Du pflegst?
Wenn dem so ist, dann muss ich Dir leider sagen, dass das Gesetzt lediglich das Pflegegeld als "Aufwandsentschädigung" vorsieht.
Du hast allerdings zusätzlich noch Anrecht auf einige Tage Sonderurlaub bei Deinem Arbeitgeber.
Bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen ist Pflegegeld jedoch nicht dem Einkommen zuzurechnen.
Ich freue mich, dass ich Dir helfen durfte und hoffe meine Antwort war hilfreich für Dich!
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen!
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