Recht haben und Recht bekommen...

sind nunmal bekanntlich 2 paar Schuhe. In meiner Rentenangelegenheit, siehe Beitrag, sind es nun schon einige Monate sprich ein Jahr vergangen. Jetzt habe ich den Anwalt angerufen um mal zu erfahren wie es denn aussieht und weitergeht, da meinte der lapidar; im Moment sei es ein bisschen schwierig an den Sozialgerichten und er hätte einen Mandanten gehabt der 4 Jahre auf seinen Prozeß warten mußte, in einer ähnlichen Sache, ich solle mich in Geduld üben.
Kann es sein das die Gerichte den Fall abweisen wegen Zeitüberschreitung?

Felix qui potuit rerum cognoscere causas

Gruß
Harry

Antworten

  • Hallo Christhen

    Welchen Beitrag meinst du?
    Gerne leite ich deine Frage an unsere Rechtsexperten weiter.

    Liebe Grüsse
  • Bitte um Entschuldigung, aber eigentlich dachte ich die etwas älteren Beiträge würden noch da stehen, hm, scheinbar nicht.
    Ich habe Aufgrund meiner Behinderungen von 1971 bis 1982 die fünf Jahre gearbeitet die man heute haben muß um überhaupt ein Anrecht auf Erwerbsgeminderten Rente zu bekommen, Da die Gesetze erst im Jahre 1975 erlassen wurden, hat mich ja auch nie ein Arzt auf eine Behinderung untersucht obwohl ich es von Geburt an war. Von 1982 bis 1993 mußte ich "Sozialstunden" leisten, weil ich eben wegen der Behinderungen einfach keine Arbeit mehr bekam, habe aber nach Jahrelangem Hin und Her 1988 einen Schwerbehindertenausweis beantragt und im Frühjahr 1989 mit Zeichen "G" und 90 GdB bekommen. Nach meinem Unfall 1993 habe ich 10 1/2 Jahre in einer WfBM gearbeitet und 2005 diese verlassen und gekündigt. Für die restlichen Monate die mir an den, laut DRV, notwendigen 240 fehlten habe ich zum Teil selbst eingezahlt oder durch Pflege meiner Schwiegermutter durch die Pflegekasse zahlen lassen, jedenfalls steht mir die Rente zu. Nun aber meint die DRV das vor meine Unfall 1993 keine 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden wären, ich und ebenso die Gutachter aus dem ersten Prozeß aber der Auffassung sind, das meine Erwerbsminderung sehr viel früher bestand als die DRV das angibt und das Sozialgericht Koblenz schrieb in Ihrem Urteil, das wenn ich die 240 Monate erreicht habe, mir die Rente zustehe.
    Dieses Verfahren zieht sich nun schon so in die Länge das ich befürchten muß, die Kammer stellt es wegen Zeitüberschreitung ein, mein Anwalt ist da auch nicht gerade von dem Format, das man sich wünschen würde.
    Gruß
  • Hallo Christhen

    Danke für die Ausführungen.
    Natürlich sind die älteren Beiträge noch da, aber bei so vielen ist es schwierig, den richtigen zu finden.

    Ich leite deine Frage also an unsere Fachexperten weiter.

    Liebe Grüsse und schönes Wochenende!
  • Hi Christen

    so erstmal auf die Schnelle: Für die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gilt ja, dass in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden.

    Wann hast du denn deinen Antrag auf EM-Rente genau gestellt ?

    Soweit mir bekannt ist der früheste Zeitpunkt der Zeitpunkt der Antragsstellung auch wenn die Erwerbsunfähigkeit faktisch schon vorher bestand.
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