Studium Sprachtherapie als Rollstuhlfahrerin?!

Hallo zusammen,

ich hoffe, mit meinem Anliegen bin ich hier richtig?!
Ich weiß grade gar nicht so ganz, wo ich anfangen soll...

Ich bin 21 Jahre alt, studiere Sprachtherapie im vierten Semester (bin dafür sogar in eine andere Stadt gezogen) und habe Spastische Diplegie, bin also auf einen Rollstuhl angewiesen.

Das Studium macht mir total viel Spaß, ich spüre, dass ich genau das machen möchte und eingelebt habe ich mich auch.
Eher durch Zufall hatte ich letztes Semester ein Gespräch mit meinen Dozenten, weil mir aufgefallen war, dass ich, ich schätze aufgrund meiner schlechten Feinmotorik, Probleme bei der Durchführung mundmotorischer Übungen hatte.
In dem Zusammenhang kam dann zur Sprache, dass es vor allem im Bereich der Dysphagie und der Dysarthrie für mich schwieriig wird.
In dem das Studium abschließende Jahrespraktikum werden wir aber Kliniken zugeteilt, in denen schwerpunktmäßig diese Patienten behandelt werden. Entsprechend kam in einem weiteren Gespräch raus, dass keine der Kliniken mich nehmen möchte, weil das nicht möglich wäre. Nachdem mir schon vorgeschlagen bzw eher geraten wurde nach Berufsalternativen zu suchen (die es für mich aber nicht gibt)wurde jetzt in der Studienordnung geschaut was man ändern kann, mit dem Ergebnis, dass ich das Jahrespraktikum in einer Praxis, die auch Aphasiepatienten hat, machen soll. Das muss ich mir aber selbst suchen. Und auch die Frage, ob ich mit diesen Veränderungen die Kassenzulassung, die eigentlich mit dem Studienabschluss einhergeht, ist noch offen und diese soll ich klären.

Ehrlich gesagt fühle ich mich gerade etwas überfordert, weil es so viel gibt um das ich mich kümmern muss. Wo kann ich mir Hilfe holen? Bei einem Rechtsanwalt? Denn wieviel Hilfe kann ich von der Uni erwarten? Und ist mein Berufswunsch wirklich so unrealistisch? Gibt es da vielleicht Erfahrungen?

Bin für Antworten seehr dankbar! 😀

Antworten

  • Hallo Sonnenbluemchen,

    du kennst ja den Spruch: Wo ein Wille, da ein Weg!
    Also, lass dich bitte nicht von deinem Weg abbringen, wenn du den Willen hast!
    Ich schicke deine Frage an unsere Fachexperten und hoffe, dass sie dir vielleicht ein paar Tipps geben können.

    Und ich drück dir ganz fest die Daumen, dass du dein Studium erfolgreich fortsetzen und abschließen kannst!

    Liebe Grüße sendet dir
    Michaela
  • Hallo Michaela,

    danke für Deine schnelle Antwort! Ja, es wäre super, wenn Du mein Anliegen an Fachexperten weiterleiten würdest 😀
  • Guten Tag,

    also zu allererst kann ich sagen das es wichtig ist auch den rechtlichen Aspekt der ganzen Sache abklären zu lassen. evtl. bei einem Anwalt für Sozialrecht. Damit man rechtlich nichts verpasst. Grundsätzlich sehe ich das bei Thema der Kassenzulassung so, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die dafür nötig sind, warum sollte man Ihnen diese verweigern. Hier ist sicherlich zu klären ob sie alle für die Ausbildung oder Zulassung nötigen Voraussetzungen erfüllen.

    Sollte diese nicht er Fall sein müsste man stadttdessen prüfen was noch möglich wäre um hier einen Ausgleich herzustellen. Dies sollte amn auch mit der Universität beraten. Vielleicht gibt es in der Stadt in der Sie studieren auch einen kommunalen Behindertenbeauftragten, der Sie dann direkt vor Ort unerstützen kann. Bzw. einen Behindertenbeauftragten der Universität. Von der spastischen Diplegie her kommt es sicher lich auch auf Art und Umfang der Einschränkung an (da ich selbst eine besitze kann ich das sagen 😀). Grundsätzlich würde ich von vornherein Ihre Ausbildung bzw. Studium mit diesem Behinderungsbild nicht ausschließen.
  • Was genau fassen Sie unter den "rechtlichen Aspekt", was ist da wichtig? Kennen Sie da gute Anwälte? Naja, es ist ja leider schon so, dass ich aufgrund meiner Einschränkung nicht alle Voraussetzungen für die Kassenzulassung erfüllen, eben z.B. im Bereich der Schlucktherapie, weil in dem Bereich für die mundmotorischen Übungen die Feinmotorik eine große Rolle spielt oder weil man gerade bei Akutpatienten oft auch einen großen pflegerischen Anteil leisten muss, was mir leider nicht möglich ist.

    Mit dem Behindertenbeauftragten der Uni habe ich bereits gesprochen, wirklich helfen konnte er mir aber in dem Bereich leider nicht, weil er sich mit der Studienordnung bzw Zulassung selbst nicht so auskennt. Dafür war das folgende Gespräch mit dem Justiziariat und den Dozenten der Uni, in dem wir versucht habben, diesen Ausgleich zu finden, indem ich mir ein anderes Praktikum suche.

    Aber wo hört denn da der Zuständigkeitsbereich der Uni auf? Ich meine, meine Kommilitonen werden ja auch Koorperationskliniken zugewiesen und müssen das Jahrespraktikum und die Zulassung nicht selbst klären.

    Fühle mich da einfach etwas alleine gelassen...
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