Bedarfsgemeinschaft

So ich habe hier auch mal wieder eine Frage und denke mir mal das der ein oder andere sicher eine Antwort darauf hat.

Folgendes Problem hat sich bei mir eingestellt, ich bekomme Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und Wohngeld vom Sozialamt.
Nun muss mein Bruder jedoch aus seiner Wohnung ausziehen und würde gerne bei mir einziehen er hat aber Arbeit und verdient auch Recht gut.
Nun zu meinen eigentlichen Fragen hierzu:
Würden wir dann wenn er denn bei mir einziehen würde eine Bedarfsgemeinschaft gründen oder darstellen?
Müsste mein Bruder dann aufgrund seines Einkommens für meinen Lebensunterhalt usw. mit aufkommen?

Würde mich echt freuen wenn der oder die ein oder andere eine Antwort darauf wüsste.

Antworten

  • Lieber Oberlausitz1982,

    ich habe einen Fachexperten gebeten, sich um Deine Frage zu kümmern. Bitte habe für dessen Beantwortung noch ein wenig Geduld.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Oberlausitzer 1982,

    Normalerweise sind Verwandte in der Seitenlinie, wie Geschwister nicht unterhaltspflichtig, vorrangig sind Verwandte in gerader Linie wie Eltern.(BGB)

    Aber es war eine Änderung zwischen Geschwistern geplant, wenn sie im selben Haushalt leben, aber ich weiß nicht, ob das umgesetzt wurde.

    LG

    Surfer