Einarbeitungszuschüsse

Hallo

Ich habe den Tipp bekommen, dass ich Einarbeitungszuschüsse bekommen könnte für den jungen Mann den ich eben eingestellt habe. er hat in einem frühen Stadium MS.
Welche Bedingungnen müssen für diese Zuschüsse erfüllt sein und wie kann ich diese beantragen?

Danke f¨r eure Tipps.
Grüsse, Bob

PS: Echt tolles Forum hier!

Antworten

  • Guten Tag Bob Geldof,

    ich kenne mich nicht besonders gut im Sozial - Recht etc. für die Schweiz aus ( nur in Deutschland), sondern bin noch am lernen dazu.

    Und so ist meine Antwort dazu vielleicht nicht ganz richtig. Doch schaue bitte hier einmal dazu, vielleicht ist es ein Ansatz zu deiner Sucher.

    Der Link dazu;

    http://www.multiplesklerose.ch/Berufliche-Integration.189.0.html

    Bestimmt melden sich noch andere User zu Wort in der gesuchten Thematik, wünsche dir Erfolg dazu. Mfg Lyn 😉
  • Hallo Bob

    Alles wissenswerte findest du in diesem Merkblatt: https://www.ewp.zh.ch/vd/appl/awa/beonotesb2.nsf/b04555c6f5437063c1256a0c003c7671/cb91765e598c4da4c1257249005f515d/$FILE/EAZ-Merkblatt.pdf

    Da dein Angestellter aber meines Wissens ja nicht beim RAV angemeldet ist, wird es leider keine Einarbeitungszuschüsse geben.

    Liebe Grüsse
  • Hallo Bob Geldorf,

    Das mit den Eingliederungszuschüüsen stimmt, sie sind allerdings an Schwerbehinderung gekoppelt. Außerdem sind sie gestaffelt d.h. 1 Jahr 100% einer bestimmten Summe 2 Jahr 70 usw. bis sie ich glaube nach 5Jahren wegfallen und der AG muß auch Nachweise erbringen z.B, daß der Behinderte behalten werden soll.

    LG

    Surfer
  • Hallo Surfer

    Mit den Arbeitszuschüssen in der Schweiz verhält es sich anders wie mit jenen in Deutschland. Hier wird dieser Zuschuss nur gewährt, wen der Arbeitsnehmer während der Stellensuche beim RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) angemeldet war. Dazu kommen eine Reihe weiterer Bedingungen. Die Zuschüsse werden auch nur höchstens 6 Monate lang gewährt. Bis dahin muss die Einarbeitung abgeschlossen sein, d.h. das Defizit, das der Angestellte aufgrund einer Behinderung oder fehlender Ausbildung hatte, aufgeholt worden sein.

    Liebe Grüsse
  • Das was Maggie sagt, ist an und für sich korrekt. Das RAV kann Einarbeitungszuschüsse gewähren. Der Arbeitsuchende muss dabei schon beim RAV angemeldet sein, bevor das RAV überhaupt Einarbeitungszuschüsse bezahlen kann. Zweitens muss der Arbeitsuchende schon eine Zeitlang auf der Arbeitsuche sein oder bei der IV angemeldet sein oder vor der Anmeldung auf dem RAV schon eine längere Zeit (6 Monate oder mehr) krank gewesen sein und dann wieder genesen sein.

    Aber auch von der IV sollte es sowas geben. Das bedingt aber, dass der Stellensuchende bei der IV angemeldet sein müsste, was bei einem MS Patienten eigentlich der Fall sein sollte. Sonst gibt es noch Stiftungen wie Pro Infirmis, die helfen können.
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