Beamtin oder Angestellte? Versicherungsfragen bei Jobwahl als Behinderte

Heyhey,

ich habe nich ein schuljahr vor mir, aber natürlich bin ich schon mitten im Thema jobsuche.

Als mögliche Arbeit kam die idee auf, beim Staat anzufangen, als beamtin im gehobenen dienst.


Doch nun stellt sich die frage, ob sich das als beamtin lohnt oder nicht, denn dann würde ich dort nur als angestellte arbeiten.
Meine Tante ist Beamtin und hat mir dringenst davon abgeraten, da sie als nicht behinderter mensch jeden monat 300 € in ihre Private krankenversicherung steckt.
Zusätzlich sage sie, dass ich als behinderte dabei einen gewaltigen Aufschlag bekommen würde, also noch mehr versicherung zahlen müsste...

nach erkundigungen im internet bin ich jetzt völlig ratlos,
denn manchmal heißt es, man kann sich auch als beamter gesetzlich versichern lassen.
und zusätzlich ist die frage, wie hoch tatsächlich die versicherung für mich währe?

vielen dank für die hilfe schon mal im vorraus 😀

Lg
Funkelstern

Antworten

  • also ich würde mein Job am Nagel hängen, wenn ich Beamter werden könnte. Was sicheres gibt es für einen Behinderten nicht.
  • Hallo Funkelstern,

    super, dass du dir schon soviele Gedanken über deinen zukünftigen Job machst.
    Ich habe deine Frage an einen unserer Fachexperten weitergeleitet. Ich denke, er kennt sich damit sehr gut aus und wird dir bald antworten.

    Viele liebe Grüße von
    Michaela
  • Funkelstern hat geschrieben:
    ....Als mögliche Arbeit kam die idee auf, beim Staat anzufangen, als beamtin im gehobenen dienst.
    Doch nun stellt sich die frage, ob sich das als beamtin lohnt oder nicht, denn dann würde ich dort nur als angestellte arbeiten.
    Meine Tante ist Beamtin und hat mir dringenst davon abgeraten, da sie als nicht behinderter mensch jeden monat 300 € in ihre Private krankenversicherung steckt.
    Zusätzlich sage sie, dass ich als behinderte dabei einen gewaltigen Aufschlag bekommen würde, also noch mehr versicherung zahlen müsste...
    nach erkundigungen im internet bin ich jetzt völlig ratlos,
    denn manchmal heißt es, man kann sich auch als beamter gesetzlich versichern lassen.
    und zusätzlich ist die frage, wie hoch tatsächlich die versicherung für mich währe?

    Hallo funkelstern,

    wie Michaela schon schrieb, wirst du bestimmt bald eine versierte antwort bekommen.

    Ich versuch es mal im vorwege:
    Deine frage nach der höhe des jeweiligen versicherungsbeitrages ist meiner meinung nach nicht so einfach zu beantworten.

    Wenn du dich privat versicherst (und offensichtlich ja noch jung bist), berechnet sich der beitrag nach dem eintrittsalter (dein leben lang!), bei der gesetzlichen kv nach dem gehalt, das ja im laufe der jahre steigt. Bei der GKV würden – falls du mal kinder bekommst – diese im kv-beitrag mitversichert sein, bei der PKV nicht (die müsstest du dann extra versichern, falls du keinen partner, hättest der in der GKV ist.)

    Leider kenne ich mich nicht besonders gut aus, wie es mit evtl. risikozuschlägen als behinderte bei PKVs aussieht.
    Ich würde mich an deiner stelle bei verschiedenen PKVs mal erkundigen, wie hoch die beiträge sind. Eine übersicht über die "besten" findest du sicher im internet.

    Leider weiß ich auch nicht, ob du ggf. als beamtin später noch so einfach von der privaten in die gesetzliche wechseln kannst, falls du dich eines tages anders entscheiden willst.

    Tut mir leid, dass ich da so wenig weiterhelfen kann. 🥺

    Ein beruf im beamtenstatus wäre aber generell bestimmt eine sehr gute wahl. 😉


    lg

    Ilse
  • Guten Tag,

    also erst einmal haben Sie recht das ist ein wenig kompliziert hier duchzublicken. Ich hoffe ich kann Ihnen die Frage hinreichend beantworten:

    Als Beamter haben Sie einen sog. Beihilfeanspruch gegen Ihren Arbeitgeber denn man im Beamtenrecht Dienstherr nennt. Bei unverheirateten ohne Kinder beträgt dieser sog. Beihilfeanspruch 50 %. Das heiß 50 % Ihrer Gesundheitskosten (z. B. Arztrechnungen, Heilmittel, Hilfsmittel etc.) bezahlt Ihr Diensterherr. Für die anderen 50 % müssen Sie eine Versicherung abschließen.

    Wenn Sie als sog. Anwärter (Berufsanfänger) einsteigen, darf Sie rein rechtlich keine private Krankenversicherung ablehenen. Allerdings dürfen die Versicherer Ihr medizinisches Risiko (also die Leistungspflicht) anhand von Vorerkrankungen und Befundberichten, Gutachten etc. prüfen und einen sog. medizinischen Risikozuschlag erheben. Dieser berechnet sich in Prozent und wird auf den normalen Versicherungsbeitrag erhoben und bleibt auch normalerweise auf Dauer so erhalten. Das heißt auf die normalen Versicherungskosten, die natürlich auch steigen, kommt immer noch dieser Prozentuale Zuschlag oben drauf.

    Ich würde mich an Ihrer Stelle einfach erkundigen und und bei den verschiedenen Versicherern angebote einholen. Damit kann man erst einmal nicht früh genug beginnen. Es ist wichtig das sie immer einen Überblick haben wer verlang wie viel. Um dann schnell entscheiden zu könnnen, wenn es soweit ist welchen Anbieter sie nehmen.

    Als weitere Möglichkeit gibt es noch die Option das Sie freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Die Beiträge hierzu könnnen Sie bei den jeweiligen Kassen erfragen. Nachteil Sie zahlen die Versicherungskosten zu 100 % selber und haben keinen Anspruch auf 50 % Beihilfeleistung.

    Möglichkeit drei Sie gehen in die private Krankenkasse im sog. Basistarif, das hat den Voteil das Ihre Beihilfeberechtigung erhalten bleibt. Allerdings den Nachteil dass die Prozentualen Verrechnungssätze für die Ärzte von den "normal" Privatversicherten abweichen, also niederiger sind. Darauf muss man den Arzt dann auch immer hinweisen. Hierzu kann ich Ihnen aber auch noch folgende Unterlage empfehlen:

    http://www.dienstleistungszentrum.de/nn_1307086/DLZ/SharedDocs/Informationsschriften/Beihilfe/basistarif,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/basistarif.pdf

    Ich hoffe ich konnte Ihre Einsicht in diese komplexe Materie etwas erhellen.
  • Weidenoberpfalz hat geschrieben:.......Als weitere Möglichkeit gibt es noch die Option das Sie freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Die Beiträge hierzu könnnen Sie bei den jeweiligen Kassen erfragen. Nachteil Sie zahlen die Versicherungskosten zu 100 % selber und haben keinen Anspruch auf 50 % Beihilfeleistung.....

    Ich möchte dazu noch anmerken, dass ein beihilfeanspruch für manche dinge doch besteht, z.b. für anteile bei zahnbehandlungen, die die GKV nicht übernimmt. Doch diese zahlungen der beihilfe sind sehr gering.
    PKVs zahlen generell auch nichts bei kuren, während dies die gesetzlichen machen.

    Die höhe der beiträg bei den GKV sind sehr viel niedriger, als bei angestellten/arbeitern. Grund: Keine absicherung für lohnfortzahlung, da beamte unbegrenzte gehaltszahlungen im krankheitsfall haben.

    Also unbedingt verschiedene angebote einholen, auch mein tipp.

    lg

    Ilse
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