Hallo Große,
ohje, du hast ja schon einen ganz schönen Weg von Pontius zu Pilatus hinter dir! Leider kann ich dir keinen fachlichen Rat geben. Aber grundsätzlich habe ich persönlich die besseren Erfahrungen mit Beratungsstellen freier Träger gemacht. In deinem Fall vielleicht eine Beratungsstelle für Frauen. Da haben sich einige Organisationen spezialisiert, " Frauen und Arbeitsleben", „Frauen mit Behinderung“, etc. Vielleicht bekommst du dort qualifizierteren Rat…
Ganz viel Kraft, Mut und Geduld dir!
LG
Cat
Vielen Dank für die Nachricht.Werde deinen Rat befolgen.
Noch ein schönes Wochenende.
Vielen Dank für die Nachricht.Werde deinen Rat befolgen.
Noch ein schönes Wochenende.
Hallo Große,
wir haben deine Anfrage an unsren Fachexperten weitergeleitet. Er wird sicher bald antworten!
Viele Grüße, Iris
Redaktion
Hallo Große,
du hast wirklich schon einiges probiert. Immerhin hast du schon eine geklärte Zuständigkeit. Bei dir ist klar, wer dein Rehakostenträger ist. Das ist derselbe, über den du schon mal eine berufliche Rehamaßnahme gemacht hast. (Außer das Rehaverfahren ist inzwischen eingestellt worden.) Wenn du im Anschluss daran nicht dauerhaft integriert worden bist, ist der nach wie vor zuständig.
Deshalb würde ich mich an deiner Stelle an den dortigen Rehaberater wenden, was der für dich so vorgesehen hat. Es kann auch sein, dass der nur abwartet, bis du dich bei ihm mit einem potentiellen Arbeitgeber bzw. sonstigen Vorschlag wieder meldest. Dann passiert aus Sicht der Rentenversicherung nichts.
Wenn du andere Hilfen benötigst als die konkrete Förderung eines Arbeitsplatzes, solltest du dich trotzdem bewerben und deine Ergebnisse zusammenstellen. Damit kannst du dann deine Forderungen nach Alternativen begründen.
Grundsätzlich bringen natürlich möglichst arbeitsplatznahe Förderung die höchste Chance auf Integration, sind aber auch am schwersten zu erhalten.
Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist „nur“ für deine Vermittlung zuständig udn deshalb muß denen auch immer wieder erklärt werden, was du nicht machen kannst oder darfst. Diese Einrichtungen haben jedoch den besten Überblick über Maßnahmen in der Region, die vielleicht für dich in Frage kommen.
Viele Grüße
Michael
Hallo Michael,
erste einmal vielen Dank für Deine Nachricht.
heißt das, das das Arbeitsamt auch wenn ich arbeitslos und nicht arbeitssuchend wäre, keinerlei Ansprüche auf eine Qualifizierung hätte? Habe beim Rentenversicherungsträger per E - mail um einen Termin gebeten, ist jetzt schon über 1 Woche her, erhalte keine Nachricht. Telefonisch ist meine Reha - Beraterin nie zu erreichen. Bei Bewerbungen werde ich immer unsicherer, da ich den Kenntnisstand durch fehlende Ausbildung nicht habe.
Viele Grüße
Katharina
Hallo Katharina,
unter der Voraussetzung, dass du immer noch laufend als berufliche Rehabilitandin bei dem Kostenträger geführt wirst. Das wäre - trotz schwerer Erreichbarkeit - der erste klärende Schritt.
Dann können Arbeitsagentur und Jobcenter keine Leistungen zur beruflichen Reha bezahlen (weil sie ja nicht zuständig sind). Aber diese beiden können dir eventuell sagen, was sie an deiner Stelle für eine Qualifizierung für sinnvoll fänden. Wenn dir dies auch sinnvoll erscheint, mache dich beim dem Anbieter der Leistung schlau, mit welchen Kostenträgern er bereits Erfahrung gemacht hat.
In der Regel haben erfahrene Anbieter noch mal einen anderen Zugang zu den Kostenträgern, da sie ja sicherstellen wollen, dass der zukünftige Teilnehmer auch wirklich mit Kostenübernahme teilnehmen kann.
Viel Erfolg damit und bleib dran
Viele Grüße
Michael
Hallo Michael,
danke für deine Nachricht. Habe in 2 Wochen Termin bei meinem Sachbearbeiter und werde bzgl. sinnvoller Qualifikationen nachfragen. Durch den Kontakt mit der Gleichstellungsbeauftragten unser Stadt habe ich kurzfristig einen Termin für eine Maßnahme für Langzeitarbeitslose, welche über die Caritas läuft erhalten. Es findet 2 x wöchentlich statt für 4 Stunden, so eine Art Bewerbungstrainig. Man soll sich noch mal im Klaren darüber werden, wo die eigenen Stärken liegen, was man gerne machen möchte und wie dies in der Realität vielleicht zu realisieren ist. Man geht gezielt in Unternehmen rein und stellt, in meinem Fall Fragen an Schwerbehinderte, wie sie die Arbeit erhalten haben, welche Qalifikationen, ob die Arbeit dem entspricht was sie sich vorgestellt haben. Auf diese Arbeit, so meint die Caritas, hinterläßt man eine Fußnote in einem Betrieb. Ein Arbeitgeber ist eher bereit jemand einzustellen, wo schon ein persönlicher Kontakt zustande gekommen ist. Diese neue Art von Bewerbungen kommt aus den USA, und hat den Namen L/WP. Für was diese Abkürzung steht weiß ich noch nicht. Na ja, mal abwarten. Noch mal vielen Dank für Deinen Ratschlag.
Viele Grüße
Große