haushaltshilfe beim finanzamt geltend machen?

hallo,

ich bin 90% SB und überlege mir, ob ich mir für anfallende hausarbeiten eine kleine hilfe nehmen soll.

meine frage, muss ich diese haushaltshilfe bei der knappschaft als geringfügig beschäftige anmelden um sie dann teilweise steuerlich absetzen zu können?

oder kann ich für sie einen pauchbetrag geltend machen?

vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.

danke

Antworten

  • Hallo hansiwuschke,

    wir leiten deine Anfrage an unsere Experten weiter. Bitte hab ein wenig Geduld.

    Viele Grüße,
    Iris, MyHandicap
  • Hallo habe grad nicht mein schlaues Buch bei der Hand.Möcht aber wie schon öfter das es bei den Versorgungs Ämtern ein Heft gibt das Versorgungs Ausgleiche enthält dort steht alles drin von Steuer,Kfz und und und,dort stehen auch die Recht von behinderten Arbeitnehmern drin. Also hier in NRW heist es Behinderung und Ausweis,dazu gibt es noch Leistungen zur Teilhabe am Arbeit-und Berufsleben und Nachteilsausgleiche und das ist das must have.Herausgeber LWL-Integrtionsamt Westfalen 48133 Münster Tele.0251/591-6566.
    Also bis zu 624 Euro im Kalenderjahr wenn,der Steuerpflichtige oder sein Ehegatte das 60 Lebensjahr vollendet haben oder.deiBeschäftigung der Haushaltshilfe erforderlich ist wegen krankheit des Steuerpflichtigen,seines Ehegatten,eines zum Haushalt gehörendem Kindes oder einr anderenn zum haushalt gehörigrn Person.für die Steuerpflichtige nach §33a Absatz 1 EStG abzugsfähige Unterhaltszahlungen leistet.Da steht noch viel mehr vieleicht auch etwas was Deine Situation besser beschreibt.Ruf da an und schau ob dir die Broschüre schicken,wenn nicht weil Du nicht in NRW wohnst,schick mir eine Pn.LG Erich
  • hallo erich,

    danke für die info. ich rufe da mal an.

    gruß
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