Minijob und Selbständigkeit bei Franchising

Hallo,
evtl. kann mir hier jemand kompetente Auskunft geben.

Wie kann mein seine Ansprüche auf:
1.) Reha
2.) Erwerbsminderungsrente

bei Selbständigkeit aufrechterhalten? wenn man z.B. einen Minijob hat? dies neben einer Selbständigkeit im Franchise?

oder mir ansonsten sagen, wo man das, ausser bei der Rentenversicherung selbst noch erfragen bzw. wirklich genau prüfen lassen könnte?

Sollte man sich das dann dennoch von der Rentenversicherung SCHRIFTLICH BESTÄTIGEN lassen?

wie sieht es desweiteren mit
1.) Krankenversicherung
2.) Arbeitslosenversicherung aus?

damit man auch hier seine Ansprüche nicht verliert.

Ich frage dies, weil ich schon viele viele Jahre im Beruf bin und mir eine Lösung mit Franchise gut erscheint, ich aber auf der anderen Seite auch nicht alle meine Ansprüche aus all meinen vielen Berufsjahren VERLIEREN möchte!

Freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, habe ich im Internet gelesen, geht bei mir nicht, da ich vor 1983 noch nicht im Berufsleben stand.

Wie sieht es also mit diesen Pflichtbeiträgen bzw. Aufstockungsmöglichkeiten aus, was kann ich da wo prüfen lassen oder kann mir hier jemand kompetente Antwort geben?

Desweiteren: Was wenn man wirklich mal ausfällt, wie sieht es dann mit den ersten 6 Wochen aus, wo man im Angestelltenverhältnis ja normalerweise LOHNFORTZAHLUNG bekommt. wie sollte man das absichern lassen, denn die Absicherung nur aus dem Minijob heraus, ist ja zu wenig.
Welche Möglichkeit gibt es da?

Danke und Gruss

Antworten

  • Hi bluemonn

    so ganz habe ich es nicht verstanden.
    Du hast einen Minijob und willst zusätzlich etwas als Selsbtsändige (Franchise)machen.
    oder soll die Selbstständigkeit lediglich als Art Minijob laufen.

    Klaus
  • hallo Klaus,
    sorry fürs nicht korrekte Ausdrücken.

    Egal ob durch Franchise z.B. internationaler Telemarketer oder
    Büroservice international (selbst erstellt ohne Franchise-Geber)
    möchte ich wissen, wie man sich am besten absichert, wenn man zuvor
    schon 30Jahre durch ein Angestelltenverhältnis an Rechten bei einer
    Rentenversicherung sich erworben hat.

    Sprich. Ich bin nicht in Rente. Will mich selbständig machen und
    dennoch meine Ansprüche wie z.B. Erwerbsminderungsrente nicht verlieren.

    Denn es heisst: Wer innerhalb der letzten 5 Jahren weniger als 36Monate Pflichtbeiträge NICHT in die Rentenversicherung eingezahlt hat, verliert seine Ansprüche z.B. auf Erwerbsminderungsrente, sollte solch ein Fall wie z.B. es bei einer chronischen Erkrankung möglich ist, eintreten.

    Die Rentenversicherung spricht nur von den letzten 5 Jahren, unabhängig davon ob man vorher schon 10/20 oder 30 Jahre VOLLZEIT gearbeitet hat. Da ich nach 1961 geboren bin, gelten für mich andere Dinge als bei jemanden, der VOR 1961 geboren ist.

    Deshalb habe ich mich überlegt, ob ich evtl. mittels eines Mini-jobs zusätzlich zur VOLLZEIT-Selbständigkeit diese Ansprüche aufrechterhalten kann, denn ich "schenke" der Rentenversicherung keine 30 Jahre an Pflichtbeiträgen, sollte ich bis zum Erreichen meiner Regelaltersrente in über 20 Jahren doch noch krank werden und dann keine EM-Rente beantragen können, weil ich dann ab jetzt Vollselbständig wäre. DESHALB, wie kann MAN SICH DIESE ANSPRÜCHE weiter aufrechterhalten bei einer Rentenversicherung Bund?

    Klarer kann ich mich nicht ausdrücken und dachte eigentlich, es wäre schon mit dem
    ersten Thread von mir klar gewesen.

    Ich war sehr sehr jung als ich ins Berufsleben kam und bin jetzt in der Mitte
    des Lebens, nachdem ich 2 Ausbildungen absolviert habe als junger Mensch.

    Weiss hier also jemand darüber Bescheid? ansonsten melde ich mich bei der Verbraucherzentrale oder bei der Rentenversicherung direkt. Ich dachte, hier kennt sich jemand aus.

    Gruss
    bluemoon


  • Hallo Bluemoon,

    vielen Dank für die ausführliche Darstellung deiner Anliegen. Ich leite deine Frage an unsere Fachexperten weiter. Ich hoffe, dass sie dir weiterhelfen können.

    Viele Grüße sendet dir
    Michaela
  • Danke Michaela!

    Wie gesagt, es ist NUR eine Idee von mir. Was man dann tut oder auch nicht,
    überlege ich mir, nachdem ich diese Antworten vorliegen habe.

    Ich bin ein Sicherheitsmensch, wie wohl die meisten, aber "verschenken" möchte
    ich natürlich nichts.

    Private Absicherungen sind aufgrund meiner " NUR Diagnose" nicht möglich.

    Gruss
    bluemoon


  • Guten Tag,

    Sie haben natürlich die Möglichkeit freiwillig in der Deutschen Rentenversicherung einzuzahlen. Der monatliche Betrag kann zwischen 79,60 und 1054,70 liegen. Damit erhalten Sie auf alle Fälle Ihre Ansprüche aufrecht.

    Für die Arbeitslosenversicherung gilt folgendes:

    Um sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern zu können, müssen Sie u.a. eine der folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen:

    Selbständige müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III (also z.B. als Arbeitnehmer, versicherungspflichtiger Krankengeldbezug, versicherungspflichtige Erziehungszeiten) gestanden haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein durchgehendes Versicherungspflichtverhältnis handelt, oder ob einzelne Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung können berücksichtigt werden. Das ermöglicht z. B. auch Auslandsbeschäftigten, die sich nach ihrer Rückkehr ins Inland selbständig machen, die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
    Der Antragsteller muss unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine Entgeltersatzleistung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen haben. Die Dauer des Bezugs spielt dabei keine Rolle.


    Die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich, wenn Antragsteller bereits anderweitig versicherungspflichtig sind (z.B. als Arbeitnehmer, bei Kindererziehungszeiten oder Wehrpflicht) oder zu einem Personenkreis gehört, der grundsätzlich versicherungsfrei ist (z.B. Beamter, Richter, Soldat).

    Natürlich können Sie auch alle diese Risiken privat absichern.
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