Erhalt des Jahresurlaubs ab Krankschreibung ( 5/2010 ) bis auf weiteres mit einer Schwehrbehinderung

Ich beziehe seit dem 30.06.2010 Krankengeld und möchte meinen Resturlaubsanspruch aus dem Jahr 2010 (30 Tage) behalten. Ich hoffe, noch in diesem Jahr gesund zu werden. Zur Zeit habe ich noch einen Arbeitsplatz, wenn ich bald gesund werde! Beschäftigt bin ich in einer Dachbaufirma, in der es eine Schlechtwetterregelung gibt.Werden mir im Krankheitsfall 3-5 Tage Urlaub abgezogen? Welchen Text bzw.wie muss ich meinem Arbeitgeber bis Ende 3/2011 schreiben um meinen Urlaubsanspruch (35 Tage) auch für dieses Jahr zu erhalten? Gibt es ein Formular, das ich aus dem Internet runterladen kann?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Antworten

  • Hi wolle

    "also",
    soweit mir bekannt war es früher so, dass nach dem 31.März der Urlaub vom Vorjahr verfällt, auch wenn man ihn wegen Krankheit nicht nehmen konnte. Aber inzwischen gibt ees eine EU Richtlinie die mit Urteil vom 24.3.2009 - 9AZR 983/07 vom Bundesarbeitsgericht auch bestätigt wurde, demnach muß der Arbeitgeber dir den Urlaub aus dem Vorjahr nachgewähren. Allerdings nur den gesetzlichen Mindesturlaub - wie das mit deinen 5 zusätzlichen Tage wg. Behinderung ist - keine Ahnung. Sollte das Arbeitsverhältnis beendet werden hast du Anspruch auf Auszahlung.

    Ich glaube machen musst du von deiner Seite gar nichts. Das Urteil hat sich in Arbeitgeberkreisen rumgesprochen, d.h wenn du nicht mehr krankgeschrieben bist hast du Anspruch auf deinen alten Urlaub.

    Klaus
  • Hallo Wolke

    Klaus hat schon alles Wichtige gesagt. Zusätzlich würde ich noch in den zuständigen Manteltarifvertrag schauen. Es kann, muß nicht sein, daß da noch für Dich günstigere Regelungen die über die gesetzlichen hinausgehen, stehen.

    LG Nobby
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