ich hab typ diabetes 2, bauchspeicheldrüse wurde entfernt,nur der kopf ist übrig, die milz auch entf

im dezember 2007 wurde ich operiert,habe einen schwerbehinderten ausweis von 100 %, hatte rente bekommen bis jetzt,ab april diesen jahres soll ich arbeiten gehn,und die rente beträgt nur noch 400 euro, ich habe die kraft nicht dazu.Wie soll ich mit dem geld auskommen, die medikamente kosten schon so viel. Bis april kriege ich meine rente von 800 euro.

Antworten

  • Hallo beni

    Ich habe deine Frage an unsere Fachexperten weitergeleitet. Bald bekommst du eine Antwort.

    Liebe Grüsse


  • Wann denn, ich habe immer noch keine antwort?

    L.G. Beni
  • Hallo Beni,

    entschuldige bitte, dass unsere Fachexperten noch nicht geantwortet haben.
    Ich leite deine Frage nochmal an sie weiter.

    Viele Grüße und bitte hab noch ein kleines bisschen Geduld

    Michaela
  • Guten Abend,

    die Frage wäre haben Sie volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente oder Rente auf Zeit. Ich gehe jetzt einfach einmal davon aus das wir von einer teilweisen Erwerbsminderungsrente sprechen. Da Sie ja schreiben Sie kreigen noch einen Teil. Aber ansonsten sollen Sie wieder arbeiten. Sie müssen zum einen mit ihrem Berater vom Arbeitsamt Kontakt aufnehmen und zum anderen sollten Sie sich dann vom medizinischen Dienst des Arbeitsamtes begutachten lassen. Dort wird erst einmal entschieden ob Sie arbeiten können ja oder nein. Wenn der Arbeitsamtsarzt zu dem Schluss kommt nein, dann müssen Sie volle Erwerbsminderungsrente beantragen. Wenn er sagt ja kommen Sie wahrscheinlich in den ALG II Bezug und man wird versuchen Sie zu vermitteln.

    Dann haben Sie selbst noch die Möglichkeit ein ärztlichen Gutachten in Auftrag zu geben, dass Ihnen evtl. Arbeitsunfähigkeit bestätigt ein derartiges Gutachten müssten Sie allerdings dan selbst bezahlen. Ich hoffe ich konnte einen kurzen Überblick ober mögliche Szenarien geben. Es kommt halt wie gesagt auf die Umstände des Einzelfalls an.
  • Sehr geehrtes MyHandicap- Mitglied,

    ich nehme Bezug auf ihren oben eingestellten Forumsbeitrag und möchte zu den von Ihnen gestellten Fragen wie folgt Stellung nehmen:

    Wenn sie aufgrund einer Behinderung oder einer Krankheit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen, liegt eine verminderte Erwerbsfähigkeit vor. Für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente müssen Sie als Rentenversicherter einen Antrag beim zuständigen Rententräger stellen. Dazu sollten Sie die vom Rententräger eigens zur Verfügung gestellten Antragsformulare verwenden.

    Allerdings wird die Erwerbsminderungsrente nicht bis zum Renteneintrittsalter gezahlt. Vielmehr gewährt der Rententräger die Erwerbsminderungsrente für einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Der Versicherte muss dann das Fortbestehen der verminderten Erwerbsfähigkeit durch aktuelle ärztliche Gutachten nachweisen. Die gesetzliche Rentenversicherung prüft sodann, ob die medizinischen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente vorliegen. Dies erfolgt an Hand der vorgelegten ärztlichen Berichte. Der Rententräger ist jedoch berechtigt, weitere ärztliche Gutachten anzufordern bzw. durch den sogenannten Vertrauensarzt erstellen zu lassen. Auf diese Weise soll das Restleistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt festgestellt werden.
    Eine Dauerrente kann beantragt werden, sofern man nachweisen kann, dass eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit unwahrscheinlich ist.

    Sofern Sie laut den medizinischen Gutachten auf unabsehbare Zeit nicht in der Lage sind, mehr als drei Sunden täglich zu arbeiten oder Sie finden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Arbeitsstelle (Behindertenwerkstätten oder ähnliche Einrichtungen zählen nicht dazu), sind Sie berechtigt, die volle Erwerbsminderungsrente zu beziehen.

    Unter gewissen Voraussetzungen können Sie jedoch lediglich eine teilweise Erwerbsminderungsrente ausgezahlt bekommen. Wenn Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, erfüllen Sie die Voraussetzungen der teilweisen Erwerbsminderung. Sie haben einen Anspruch auf die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Die anteilige Erwerbsminderungsrente soll dann in Kombination mit der Teilzeitarbeit Ihren Lebensunterhalt sichern. Können Sie keinen Teilzeitarbeitsplatz finden und sind arbeitslos, kann die volle Erwerbsminderungsrente gewährt werden.

    In Ihrem Fall müssen Sie einen Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente beim zuständigen Rententräger stellen. Aussagekräftige Gutachten von unterschiedlichen Fachärzten, der Krankenkasse oder aber ein amtsärztliches Gutachten der Arbeitsagentur zur Arbeitsunfähigkeit erhöhen Ihre Chancen auf Bewilligung. Der medizinische Dienst der Arbeitsagentur wird ohnehin vorher aufzusuchen sein, da diese erst einmal feststellen müssen, ob sie arbeitsunfähig sind oder nicht. Zwar wird der medizinische Dienst der Rentenversicherung in der Regel ein unabhängiges Gutachten erstellen, dennoch stützen die anderen Gutachten Ihre Argumente und Ihre Situation.

    Sollte Ihr Antrag negativ beschieden werden, können Sie innerhalb der Monatsfrist ab Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einlegen, welcher durchaus erfolgreich sein kann. Sollte dies nicht der Fall sein, steht Ihnen nach wie vor der Klageweg offen.

    Dies ist nur eine kurze Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Sie sollten sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit dieser sich einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen kann und Ihnen so eine bestmögliche Vertretung gegenüber den Behörden gewährleisten kann. Wir können Ihnen leider nicht mehr Informationen mitteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Florian Teßmer
    Rechtsanwalt
    JANSSEN + MALUGA LEGAL
Diese Diskussion wurde geschlossen.