Keine Reha, bei Fraktur, Querschnitt, warum nicht?

Keine Reha, bei Fraktur, Querschnitt, warum nicht?

Muss mir die BG bei inkompletter Querschnittlähmung, was erst etwas später festgestellt wurde, nach der allerersten Feststellung einer Fraktur (BWK12), komplett schief und keilförmig verheilt, mit einer Kur, Reha und anderen Hilfsmitteln helfen?

Damit bei einer Reha - Ablehnung mein Zustand nicht viel schlechter wird?
Viele Gutachter stellten bei mir sehr bald, äußerst bald, Verschlechterungen fest. Ich bekam nach zwei Jahren eine Erwerbsunfähigkeits – Rente aus Berlin. BG lehnte nach der allerersten Feststellung, siehe oben, bis heute alles ab. Ich bekomme keine Unfallrente usw., gar nichts.

Kann mir hier ein Anwalt schreiben, ob ich bis heute noch nach 24 Jahren die BG über ein Sozialgericht verklagen kann?

Wenn ich damals Reha usw. bekommen hätte, hätte ich in den über 24 Jahren noch verdienen können und auch meine Berliner Rentenbeiträge zahlen können. Dann bekäme ich heute eine viel größere Altersrente. Ich hätte statt 20 Jahre 44 Jahre Rentenbeiträge zahlen können.

Ich brauchte evtl. keine Unfallrente, die von BG bis heute abgelehnt wird, weil ich dann hätte arbeiten können. Es ging bis heute bei mir alles, da ich nie BG-Hilfe bekam, entzwei.

Sogar meine Krankenkasse (KKH) wird jetzt einen Rollstuhl genehmigen, obwohl ich einen BG-Unfall hatte. Weil die BG von der KKH nicht verklagt werden wollte, zahlt die KKH.

Kann mein Sozialanwalt die BG verklagen wegen Kur, Reha usw. und allem, was ich nie bekam oder bilde ich mir das alles nur ein? In diesem Forum schrieb ich schon öfters.

Freundliche Grüsse
Humpler

Antworten

  • Lieber Humpler,

    ich habe Deine Frage unserem Rechtsexperten weitergeleitet. Bitte habe ein wenig Geduld, er wird demnächst hier eine Einschätzung abgeben.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Humpler,

    ist es nicht egal wer die Kosten trägt, so lange man die Versorung bekommt die man braucht? Wenn Du einen Rollstuhl und andere Hilfsmittel von der Krankenkasse bekommst, ist doch alles in Ordnung. Eine Kur kann auch über die Krankenkasse laufen. Nur wenn man noch berufstätig ist, bezahlt eine Kur die Rentenkasse. Natürlich verstehe ich das es Dir ums Prinzip geht. Schließlich war es ein BG-Unfall. Aber bevor ich noch länger auf meine Hulfsmittel und meine Reha warten muß, würde ich alles über die Krankenkasse abwickeln. Die wird sich ihre Kosten bei Gelegenheit von der Berufsgenossenschaft zurück holen.

    Gruß Karin
  • Hallo Karin,
    wenn die KKH im ersten viertel Jahr oder später eine Reha gezahlt hätte, hätte ich sie mit Sicherheit angenommen. Aber es kam bis heute nichts und ich wusste nicht, das ich dadurch evtl. gesünder werden würde.
    Nach dem damaligen Krankengeld kam von KKH gar nichts mehr.

    Mein erster Unfallarzt schrieb 3 Wochen nach dem Unfall in seinem Gutachten, dass ich keinerlei Hilfsmittel bekomme, mein MdE wäre 20%, etwa 3 Wochen später würden es wohl nur 10% oder weniger sein, schrieb er im Gutachten an BG.

    Zwei Wochen später begutachtete ein Neurologe auf Kosten BG ähnliches, sogar würden es laut ihm nach 6 Wochen weniger als 10% werden.

    Das war fünf Wochen nach dem Unfall. Meine Rückenschmerzen waren natürlich noch da und es wurden längere Zeit nicht weniger, da ich weiter arbeiten musste.
    Ich war Kassierer bei meiner Bank, hatte den Tresorschlüssel immer in meiner Tasche und mußte jedesmal mit meinem Chef den Tresor öffnen.

    Dazu musste ich mich bis in Kniehöhe bücken, um den Schlüssel in die Tresortür einzuführen. Dann wieder aufrichten und die Tür aufzuziehen, und das alles mit einer BWK-12 Fraktur, von der ich 3 Wochen lang nichts wusste, bis der 1. Unfallarzt es feststellte. Ich war und bin inkomplett querschnittgelähmt.

    Die wirklich mehr als tonnenschwere Tresortüre musste ich jahrelang, weil mein Chef es so wollte, allein öffnen, ohne seiner Hilfe. Es stand nur dabei und sah zu. Bis ich die Erwerbsunfähigkeits-Rente bekam.

    In dieser Zeit wurde mein Zustand wegen der Tür immer schlechter, denn in den ersten 3 Wochen war mein zerstörter Wirbel natürlich noch nicht zusammengewachsen.

    Und irgendwelche Gutachter dokumentierten immer mehr. Alles, was damals passierte, trage ich heute immer noch mit mir herum. Damals hätte ich wirklich eine Kur/Reha dringend benötigt. Bekam ich ja nicht. Ich hätte sicher bis heute schmerzfrei und ohne Probleme arbeiten können.


    Das, was ich bei meinem Arbeitgeber, siehe oben, erleiden musste, schrieb ich schon einmal in dem Forum. Ich wollte damals die Bank deshalb verklagen. Ich fragte, ob es möglich sei und will es auch heute noch.
    Ein Anwalt sagte, das hätte ich nur 4 Jahre lang, wegen neuer EU-Gesetze, machen können. Da es auch bei uns ein Gesetz gibt, was ich nicht kannte, konnte ich jetzt von der BG endlich deren Akten erhalten.

    Die kamen am 2. März bei mir an. Es sind etwa 200 Din-A4 Seiten. Jetzt erst weiss ich, was dort alles über mich an Gutachten/Unterlagen gespeichert ist und warum die BG für mich alles Hilfreiche abgelehnt hat. Obwohl laut Gesetz, denke ich, die BG zuständigt sein müsste, um mich wieder arbeitsfähig zu machen.

    Viele Grüsse
    Humpler

  • Hallo Humpler,

    ich kenne Deine Krankengeschichte. Du hast sie ja schon mal ausfühlich beschrieben. Eine Reha oder Kur, dient immer dazu die Gesundheit zu verbessern oder zu stabilisieren. Es ist egal ob ein Unfall schon über 20 Jahre her ist, oder ob er erst kürzlich war. Du kannst alle vier Jahre zu Kur fahren und wenn es sein muß auch öfter. Deshalb verstehe ich Dein Problem ehrlich gesagt nicht.

    Auch wenn die Klinik, in der Du nach Deinem Unfall behandelt wurdest sagt, Du brauchst keine Hilfsmittel und nach Deiner Entlassung stellt sich raus, daß Du sie doch brauchst, dann wird sie Dir Dein Hausarzt auch verordnen und begründen. Fixiere Dich nicht zu sehr auf die Kostenübernahme durch die BG. Wenn Dein Hausarzt Dir Hilfmittel begründet verordnet, wird die Krankenkasse die Kosten übernehmen.

    Gruß Karin
Diese Diskussion wurde geschlossen.