Ich lebe in einem Wohnheim für psychisch Kranke, möchte aber , sobald ich etwas geerbt haben werde,

Könnte nun das Sozialamt im Erbfall sofort das gesamte Erbe beanspruchen, als Rückforderung für geleistete Eingliederungshilfe? Oder könnte ich mir wenigstens eine eigene Wohnung kaufen? Vielen Dank für die Auskunft.

Antworten

  • Hallo Mike,
    wir leiten deine Anfrage an unsere Rechtsfachexperten weiter. Bitte hab ein bisschen Geduld.

    Viele Grüße,
    Iris, MyHandicap
  • Ich finde, diese Frage ist sehr interessant.

    Wie verhält sich das denn bei den Leistungen aus der Pflegekasse bei einer Pflegestufe?
    Muss ich da die Leistungen später zurückzahlen, falls ich irgendwann erbe?

    Grüße von mir

  • Ich möchte hier nochmal nachfragen...

    Wie verhält sich das denn nun mit der Leistungsrückforderung im Erbfall oder wenn man sonst irgendwie zu Geld kommt?

    freundliche Grüße
  • Hallihallo,
    also ich weiss, dass die Biss-Zeitschrift im bayrischen Raum ein umfassendes soziales Beratungsangebot (unterschiedliche Interessensgruppen, Selbsthilfe etc. etc.) aufführt, hier der Link: http://www.biss-magazin.de/

    Dort gibt es auch explizit Anlaufstellen/Informationen für den psychischen Bereich...
    Vielleicht kann man auch Telefonberatung (kostenfrei) in Anspruch nehmen...falls Sie aus einer anderen Region kommen; es könnte sich lohnen sich über diesen Weg einmal zu informieren...

    viel Erfolg,

    liebe Grüsse,
  • Wir wollten doch "nur" wissen, ob Sozialleistungen (Eingliederungshilfe oder Leistungen aus der Pflegekasse) im Falle eines Erbsegens zurückgezahlt werden müssen.
    Weiß das denn niemand (erfahrungsgemäß)?

    das Zornröschen

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