wie hoch darf die miete einer rollstuhlgerechten wohnung in berlin sein bei grundsicherungsbezug

MyHandicap User
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Suche eine rollstuhlgerechte 1-2 Zimmerwohnung in Berlin. Ich beziehe Grundsicherung wegen Behinderung und weiss nicht, wie hoch die monatl. Miete sein darf, denn es gibt keine genaue Auskunft bei den Behörden darüber.
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Antworten
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Hallo boxi
Erst mal herzlich willkommen in unserem Forum!
Deine Frage abe ich an unsere Fachexperten weitergeleitet, es kann halt übers Wochenende dauern bis du eine Antwort bekommt.
Liebe Grüsse und schönes Wochenende!
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Hallo boxi
versuche es mal damit
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-ergebnis.html
Meine Mutter wohnt in Herne
bekommt Grundsicherung und sitz leider auch im Rollstuhl
sie darf bzw durfte eine Warm Miete von 360 Euro haben
die Kaltmiete durfte nicht über 250 Euro gehen.
Durch ihren Ausweis durfte sie eine 50 qm Wohnung nehmen .
Da Berlin eine groß Stadt ist , kann es gut sein das , dort , mehr gezahlt wird aber nicht viel 😀
Lieben Gruß
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boxi58 hat geschrieben:
Suche eine rollstuhlgerechte 1-2 Zimmerwohnung in Berlin. Ich beziehe Grundsicherung wegen Behinderung und weiss nicht, wie hoch die monatl. Miete sein darf, denn es gibt keine genaue Auskunft bei den Behörden darüber.
Hallo boxi,
es ist schon sehr bedauerlich, dass dir keine Behörde eine genaue Auskunft geben konnte. 🥺
Bei welchen Ämtern warst du denn?
LG
Rosi
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Danke für Deine Antwort. Das Grundsicherungsamt sagt, die Miete dürfte maximal 10% über dem Hartzsatz liegen, also 378.-- zuzgl. der 10%. Die Behindertenbeauftragte sagt das Amt muss mir eine geeignete Wohnung bezahlen, auch wenn die Miete höher ist, als der Hartz4 Satz.
Es müsste doch aber eine Richtlinie geben, woraus die genauen Sätze hervorgehen. Es iwst alles sehr wage.
LG boxi58
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Guten Morgen Boxi,
herzlich willkommen im Forum,- 😉
Ich selbst bin auch im Rolli und zahle meine Miete selbst, nur wenn ich nicht die Mittel hätte müsste die ARGE dies tun. Es kommt nicht darauf an was du zahlen musst, sondern es muss angemessen sein und auf deine Behinderung abgestimmt sein. Ein Rollifahrer, rin benötigt mehr Platz zum wenden, in der Beweglichkeit etc. Türen müssen breiter sein, keine Stufen, Dusche ohne Einstieg.
Es gibt Wohnungen die sind behindertengerecht ausgestattet und oft ein wenig teurer als eine gleiche für nicht behinderte. Schaue dazu bitte in folgenden Link, da ist bereits ersichtlich was dir zusteht in der Ausstattung etc.
http://nullbarriere.de/din18025.htm
Leider hast du nicht geschrieben für wie viel Personen, so hätte man da schon ansetzen können zu den m² was dir zusteht. Und Mietsätze gibt es nicht für Personen mit einer Behinderung, nur einen Mietspiegel der von Region zu Region unterschiedlich ist. Was es gibt sind m² Richtlinien für Rollstuhlfahrer / rin, Ausstattung etc. und das weiß auch jede Behörde / Amt. Melde dich mal zu der Personenzahl, ob du da nur allein einziehst oder mit Partner / Kind etc. Es gibt, bestehen ja viele Möglichkeiten dazu. Mfg Lyn😉
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Vielen Dank für die prompte Antwort. Ich würde allein wohnen und weiss, dass mir eine 2 Zimmer Wohnung zustehen würde. Das Problem ist, ich habe eine rb-Wohnung und kann dort nicht mehr lange wohnen, da der Vermieter nicht für ausreichend Wärme sorgt. Da ich an der Lunge erkrankt bin, ist dies schädlich und man kann mit dem jetztigen Vermieter nicht reden. Es blieb nur der Klageweg und dies kann dauern, also habe ich entschlossen umzuziehen. Das Amt sagt sie könnten nicht mehr die jetztigen 515.-- Warmmiete bezahlen, sondern nur noch den Hartzsatz zuzügl. 10%.
LG
boxi58
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Boxi, - danke für deine Rückmeldung.
Bei einer Person in deinem Fall hast du einen Rechtsanspruch als Rolli von 69 m² + 4,50 m² für Freisitz, + 8,0m² Abstellraum / Keller je nach Ausstattung der Unterkunft.
Wenn du z.B. eine Pflegestufe III hast ( habe ich vergessen zu erfragen, Sorry) dann stehen dir weitere 15m ² zu für einen besonderen Raum/ Schlafraum für eine Pflegeperson in der Nachtversorgung ( Rückzugraum/ Pflegepersonal).
Dies ist alles geregelt in den Richtlinien DIN 18025 Teil 1 + Teil 2, Ausgabe 1992, Wohnraum für Rollstuhlfahrer/ rin. Und bei der Berechnung der Wohnfläche ist § 19 Abs. 1 anzuwenden. = WoFG § 19 zu Wohnfläche und Betriebskosten.
Wenn du all dies berücksichtigst hast du eine angemessene Unterkunft zu deiner Situation und das Amt / Behörde muss diese Kosten tragen. Lasse dich nicht verunsichern von deiner Behörde, es wird immer noch versucht durch das Amt einen Rollstuhlfahrer/ rin in einer Unterkunft 45-50 m² unterzubringen, das ist nicht richtig und falsch laut Rechtsprechung. Leider haben alle Bundesländer es schlicht verpennt ausreichenden Wohnraum für Personen mit einer Behinderung zu schaffen auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt. Wünsche dir einfach ein gutes Händchen, die Suche ist nicht einfach, doch bleibe tapfer. Ich selbst habe 1,5 Jahre gesucht bis ich fündig wurde. Schönen Sonntag, Mfg Lyn😉
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ich hatte das selbe problem vor einem jahr, auch in berlin. die kaltmiete darf nicht 347,00 euro überschreiten und die nebenkosten dürfen nicht mehr sein als ca. 2,99 pro quadratmeter. als schwerstbehinderter hat man anspruch au 50 bis 60 qm. diese aussage habe ich letztes jahr märz vom jobcenter berlin lichtenberg bekommen.lg cat_uli
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