Krankengymnastik außerhalb des Regelfalls?

Hallo Leute

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

es darum dass ich voriges Jahr mit Krankengymnastik angefangen hatte. Es tat mir auch wirklich gut und meine Beschwerden und Schmerzen linderten sich.

Jetzt müsste ich eine 3-monatige Pause einlegen und ich spüre schon wieder seit zwei Wochen ohne Gymnastik meine Beschwerden.

2004 wurde aufgrund der Überprüfung meiner Schwerbehinderung ein Gutachten erstellt. Seitdem hat sich an meinem zustand nichts geändert.
Es wurden folgende Beeinträchtigungen festgestellt:

- Versteifung des re. Schultergelenkes in ungünstiger Stellung

-Versteifung des re. Ellenbogengelenkes in ungünstiger Stellung

- starke Beweglichkeitseinschränkung des re. Handgelenkes

-Armplexusparese

- Hüfgelenksdysplasie bds. mit ungünstiger Versteifung des re. Hüftgelenkes

-Instabilität des re. Kniegelenkes mit stärkster Beweglichkeitseinschränkung

- Klumpfußbildung bds. mit starker Funktionsstörung

-Beinverkürzung re. 14 cm

Diagnosen wurden gestellt:
1. Arthogryposis multiplex congenita mit Versteifung der großen Gelenke, mit Klumpfußbildung bds., Klumphandbildung re. und Hüftdysplasie bds. sowie kompletter Instabilität des re. Kniegelenkes

2. Zustand nach mehrfacher Oberarmfraktur re. mit deutlicher Beweglichkeitseinschränkung


Wobei ich meinen Arm nicht heben kann.

Ich habe mit meinem Orthopäden gesprochen und dieser braucht von der Krankenkasse im Voraus die Genehmigung für die Verordnung außerhalb des Regelfalls. Die Krankenkasse sagt aber, dass sie das nicht machen könnten. Wie kann ich weiter vorgehn. Hat jemand von euch eine Idee?

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Antworten

  • Hallo Tinale,

    mein Partner ist ein Conterganfall, hatte aber im Jan. 2009 ein Bandscheibenvorfall im Halswirbelbereich. Er war im Jahr 2009 zur Reha. Jetzt bekommt er auch Krankengymnastik, und zwar immer gleich 10x verordnet, nahtlos. 1x im vierteljahr muß er zu seinem Arzt rein, zur Untersuchung... Er ist bei einem Reha-Arzt, nicht Orthopäde. Also such Dir einen Reha-Arzt bei Dir in der Nähe. Wenn Du nicht weißt, wo ein Rehat-Arzt ist, ruf die Ärztekammer an, die wird Dir im zweifelsfall helfen einen zu finden. Ich drück Dir die Daumen, das Du bald einen guten Arzt finden wirst. Ich selbst habe auch eine beidseitige HD, aber nicht versteift.

    LIebe Grüße
  • Hallo Tinale,

    es ist eigentlich ganz einfach: Der Arzt muss eine Verordnung außerhalb des Regelfalles mit Prognose ausstellen, die dann von der Kasse bewilligt werden muss.

    Vielleicht ist hier der Wechsel des Arztes wirklich eine überlegenswerte Option.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo Tinale,

    wie Justin schon geschrieben hat, soll der Arzt eine Verordung für KG ausstellen. Er muss "ausserhalb des Regelfalls" ankreuzen und unten auf dem Rezepet eine medizinische Begründung draufschreiben (z.B. Langfristige Therapie zum Erhalt Zustandes erforderlich. Oder sowas ähnliches)
    Der Therapeut muss es dann bei der Kasse genehmigen lassen. Wobei manche Kassen auch auf diese Genehmigung verzichten, je nach dem bei welcher du versichert bist.

    Aber der Arzt kann das ruhig austellen! Zur Not echt wechseln!!!

    lg,sale
  • Hallo Tinale

    Was Du brauchst, ist ein Rezept für Krankengymnastik mit der Verordnung Ausnahme vom Regelfall. Dies muß Dein behandelnder Arzt auf dem Rezept ankreuzen. Bei Dir könnte die Verordnung z. B. so aussehen.

    Arthogryposis multiplex congenita (Diagnose)dann die Art der Physiotherapie z. B. KG auf neurophysiologischer Basis, und zum Schluß die Begründung. Die Behandlung ist erforderlich zur Verbesserung der Bewegungsfähigkeit und Vermeidung von zunehmenden Kontrakturen.

    Manchmal will die KK wissen, ob die Verordnung notwendig bzw. immer noch notwendig ist. Sie veranlaßt dann ein Gutachten vom MDK. Leider reagieren die KK'S recht unterschiedlich, selbst in den verschiedenen Geschäftsstellen derselben Krankenkasse.

    Ich persönlich habe Glück und meine KK die BEK in Essen verzichtet auf diese Kontrolluntersuchungen.

    LG Nobby
  • Hallo Tinale, 😛

    ich mache das folgendermaßen.

    30 x KG von meinem Neurologen, wenn ich dann 12 Wochen pausieren muß (bin bei der AOK), dann verschreibt mir mein HA und Internist weitere auf.

    Vor ein paar Jahren wollte das mein ehemaliger HA nicht machen, und da habe ich meinen HA gewechselt.

    Dafür habe ich jetzt seit Jahren einen supi Dok, zu dem ich immer kommen kann.

    Das solltest du dann vorher mit dem anderen Arzt besprechen. Das hat man mir bei der KK so empfohlen.

    Grüsse von Marianne


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