Willkür des MDK?

2010 im Mai war ich zu einem Augenarzt wegen meiner Erkrankung bei AMD und grauer Star und Augennerv-Athropie. Der Mediziner stellte ein Rezept aus für ein Lesegerät,Software und spezielle Tastatur, ich habe es dann an de RHZ für Blinde und Sehbehinderte geschickt und prompt kam eine Zusage für ein Lesegerät. Nicht aber für
Software "Zoomtext" und Tastatur.

Am 12.07.2010 hat die Barmer dann um eine Beratung des MDK gebeten und die widerum schickte folgenden Wortlaut zurück:

H47,2 Optikusathrophie

H35,3 Degeneration der Makula und des hinteren Poles

Vergrößerungssoftware und Tastatur sind zum
Ausgleich beim "Lesen" nicht erkennbar
erforderlich. Nutzung von Computer oder Internet
gehört nicht zu den "Grundbedürfnissen".
Die sozialmedizinische Notwendigkeit für eine
Versorgung mit ZoomText sowie Spezialtastatur ist
vorliegend nicht erkennbar.
Würde eine Klage was bringen oder soll man Aufgrund der überlasteten Gerichte nichts tun?
Gruß
Harry

Antworten

  • Hallo Harry,

    früher war das so, daß Computer und Internet nicht zu den Grundbedürfnissen zählen. Aber soweit ich weiß ist das 2010 geändert worden. Vieleicht findest Du ja noch einen Arzt, der Dir ein Attest ausstellen kann in dem Deine Sehbehinderung deutlicher zur Geltung kommt. Einen Widerspruch solltest Du auf jeden Fall wagen, denn es kann nicht sein. daß Du die eine Hälfte dieses Lesegerätes bekommst und die andere Hälfte nicht.

    Gruß Karin
  • Hallo Harry,

    zunächst finde ich keinerlei Angaben über den verbliebenenSehrest auf dem besseren Auge, was hier unbedingt zu beachten ist!!! Ich möchte Ihnen raten, sich mit dem ansässigen Blinden- und Sehbehindertenverein in Verbindung zu setzen, da dort entweder bereits Kontakte zu den Krankenkassen bestehen, vor allem aber, im DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband) diesbezüglich sehr gute Fachleute sind, die entweder durch Rat oder ggf. auch Tat helfen können.
    Es gibt eine Beratungshotline, leider eine 01805-Rufnummer für 14 Cent, die Sie zum nächstliegenden Landesverband der Blindenselbsthilfeorganisation durchstellt; sie lautet:
    01805/666456

    Alternativ können Sie sich auch in eine der beiden Mailinglisten der ISCB anmelden, um sich mit Betroffenen auszutauschen;
    www.iscb.de

    Ohne eine eindeutige Begründung der verschriebenen Hilfsmittel, und dazu zählt vor allem die Angabe über den noch verbliebenen Sehrest und dessen voraussichtliche weitere Entwicklung wird es jedoch schwierig.

    Außerdem ist mir nicht klar, was mit der in der Verordnung erwähnten Tastatur gemeint ist. Blinde und Sehbehinderte verwenden absolut dieselbe Tastatur, wie alle Andern auch. Sollte jedoch hiermit eine sog. Braillezeile gemeint sein, die also die Blindenschrift darstellt, so müssen Sie, um dieses Hilfsmittel überhaupt zu bekommen, nachweisen, daß Sie Brailleschrift lesen können.

    Ihnen alles Gute

    Stefan
  • 😳 Die Krankenkasse hat ja ein Lesegerät bewilligt, also muß meine Sehfähigkeit entsprechend niedrig sein, auch eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" für einen Führerschein bekomme ich nicht, in meinem Behindertenausweis steht R/F drin, daher GEZ befreit, aber wieviel Dioptrin auf dem rechten Auge noch sind, da müßte ich den Doc nochmals fragen. 😺
    Die RHZ ist ja eine Gruppe für Sehbehinderte und Blinde, aber die dürfen von sich aus da nichts tun. Ich bin auch im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter und da werde ich mich auch noch erkundigen. 😎
  • Hallo Christhen,

    Wahrscheinlich kann der Blindenbund Deiner Heimatregion weiterhelfen.
    Wenn Du Mitglied beim VDK bist oder wirst kann der Ortsverband des Wohnortes weiterhelfen bei Beratung und beim eventuellen Prozeß ist es kostenlos mit gestelltem Anwalt.

    LG

    Surfer
  • Moin Harry,

    da hat Stefan schon recht, deine Angaben sind ein wenig dürftig. Habe ich das richtig verstanden, das du dir eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" für den Führerschein wünschst,aber eben nicht bekommst ? Dann ist dein Sehen noch nicht so eingeschränkt, oder ?

    Was deine Hard- und Softwarewünsche betrifft, da hast du schon gute Tips bekommen.

    Ich arbeite mit einem ganz normalen Läppi mit Screenreader (JAWS). Falls dir das helfen würde und zum ausprobieren :

    Kostenloser Screeneader zum downloaden

    Ausserdem kannst du an deinem PC jeden Text sowieso zoomen :

    STRG und +

    Funktioniert bei IE & FIREFOX, mit dem Applebrowser SAFARI gibt es noch mehr Zoommöglickeiten, da kenne ich mich aber nicht so aus.

    Und MyH bietet die Zoomfunktion auch an. Oben rechts kannst du die Textgrösse wählen.

    Vielleicht hilft dir das ein wenig, bis du deine Hilfsmittel bekommst. Alles Gute !
  • in Windows 7 (ich glaube auch Windows XP) gibt es eine Bildschirm Lupe, die über
    Programme > Zubehör > erleichterte Bedienung
    erreicht werden kann. Sie bietet drei Varianten an, entweder wird der Bereich um den Mauszeiger am oberen Bildschirmrand in mehr oder weniger frei einstellbarer Stärke vergrößert eingeblendet (angezeigt im oberen Fünftel des Bildschirms), oder der ganze Bildschirm wird vergrößert dargestellt. Eine dritte Variante ist eine Lupe, die mit der Maus herum geschoben werden kann. Auch hier lässt sich die Vergrößerungsstärke einstellen. Auf diese Weise ist es möglich auch andere Programme vergrößert darzustellen und nicht nur innerhalb des Browsers.

    Mit dem nicht sehr teuren Diktierprogramm Dragon NaturallySpeaking ist es auch möglich, sich ausgewählten Text vorlesen zu lassen. es gibt allerdings jetzt die neueste Version 11, die in verschiedene Versionen mit unterschiedlichem Funktionsumfang aufgeteilt ist. Du musst dich also erst schlau machen, welche Version am besten für dich geeignet sein könnte.

    Vielleicht sind das wenigstens temporäre Alternativen für dich.
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