Lohnsteuerausgleich

Hallo,

ich habe in einem anderen Tread diese Frage schon einmal gestellt:

"ich bin neu hier und habe dazu auch eine Frage.
Ich bin 22 Jahre alt, lebe noch bei meinem Vater und habe einen GdB von 70 und das Merkzeichen "G" im Ausweis.

Ist es richtig, dass mein Vater für mich den Behindertenpauschbetrag in Höhe von 890€ und 900€ für die 3000km, die man anrechnen kann, abziehen kann?"

Folgende Antworten bisher:

"Hallo agi,

in der Broschüre der Bayerischen Landesregierung "Steuertipps für Menschen mit Behinderung" (http://www.myhandicap.de/fileadmin/myhandicap_de/web-inhalte/Recht_Soziales/Recht/st_behinderung.pdf) findet sich hierzu unter B 4. folgender Hinweis:

Steht der Pauschbetrag für behinderte Menschen einem Kind zu, für das der Steuerpflichtige Kindergeld, einen Kinderfreibetrag oder einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf erhält (vgl. RNrn. 226, 228 ), so wird der Pauschbetrag auf Antrag auf den Steuerpflichtigen übertragen, wenn ihn das Kind nicht in Anspruch nimmt. Eine Aufteilung des Pauschbetrags zwischen dem Kind und den Eltern ist nicht möglich.

Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Eröffne hierzu gern auch einen neuen Thread icon_wink.gif Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen.

Beste Grüße,
Justin (MyHandicap)"

Antworten

  • Hallo Justin,

    also wenn ich das richtig verstehe, kann mein Vater den Pauschbetrag und die Fahrtkosten für mich beanspruchen, wenn ich sie nicht selber beanspruche.

    Kann ich sie denn selber beanspruchen ohne Arbeit, Ausbildung, Lohnsteuerkarte,...???

    LG agi
  • Hallo Agi,

    Ohne eigene Lohnsteuerkarte geht nix. Wenn Du selber verdienst dann ja aber auch dann kommt es, wenn ihr zusammen Wohnen bleibt darauf an, bei wem es sich finanziell dann besser rechnet.

    LG

    Surfer
  • Ich ziehe im August aus und fange im September eine Ausbildung an.
    Dann bekomme ich ja sicher eine Lohnsteuerkarte, oder?
    Muss man während der Ausbildung auch einen Lohnsteuerausgleich im Februar machen?


    LG agi
  • Hallo agi,

    vielen Dank, dass Du einen neuen Thread zur Weiterführung Deiner Frage erstellt hast! So bleibt es übersichtlicher 😉

    Wenn Du kein Einkommen hast, musst Du auch keine Steuern zahlen. Also kannst Du auch mit den Freibeträgen nichts anfangen und solltest sie sinnvollerweise an Deinen Vater abtreten.

    Dies gilt auch noch für 2011. Denn bei vier Monaten in der Ausbildung wirst Du auch noch nicht über den Steuerfreibetrag kommen.

    Ab 2012 müsst Ihr dann sehen, ob der Pauschbetrag für Dich oder Deinen Vater sinnvoller ist.

    Übrigens: Als freiberufler habe ich soetwas selbst zwar nicht, aber wenn ich mich nicht arg irre, wurde die Lohnsteuerkarte abgeschafft. Wird jetzt alles vom Arbeitgeber direkt über ELENA digital gemeldet.

    Was ich mit Sicherheit weiß ist, dass man seine Steuererklärung auch digital machen kann. Das Programm dazu nennt sich ElStEr.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Das mit dem "für wen es sinnvoller ist" verstehe ich nicht.
    Wenn ich für das Jahr 2012 den Lohnsteuerausgleich mache, dann ist es doch für MICH von Vorteil, wenn ich die Pauschbeträge absetze. Ich kriege dann doch das Geld wieder oder nicht? Gut gebrauchen könnte ich es jedenfalls...

    LG agi
  • Das bleibt natürlich Dir überlassen.

    Bei Deinem Vater ist nur vielleicht die Steuerschuld wesentlich höher, als bei Dir, so dass die Pauschbeträge ihn mehr entlasten würden, als Dich 😉

    Aber wie gesagt, darum müsst Ihr euch erst 2013 Gedanken machen, wenn die Steuererklärung für 2012 fällig wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen!

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo,

    das kommt darauf an wie hoch dein verdienst ist. Du zahlst erst ab einem best. Betrag Steuern. Das siehst du dann aber auf deiner monatl. Abrechnung. Da werden dann Steuern abgezogen.

    Wenn du keine Steuern gezahlt hast bekommst du natürlich auch keine wieder. Und du solltest damit Ihr kein Geld verschenkt, den Freibetrag deinen Eltern überschreiben.

    Diese können ihn so lange ansetzen so lange sie einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag/Kindergeld für dich haben.

    Du schreibst das du ausziehst. Ist dies nötig aufgrund deiner Ausbildung? Unterstützen dich deine Eltern dann vielleicht noch finanziell? Denn dann könnten Sie dies auch steuerlich absetzen.

    Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Ansonsten einfach noch mal nachfragen.

    LG
  • @ Justin:
    Ich habe jetzt aus 100% gestellt, da ja meine eigentliche Frage schon beantwortet wurde. Trotzdem werde ich das ein oder andere noch nachfragen 😉


    @ sonnenscheinhsk:
    Ja, ich mache die Ausbildung in einer Stadt, die weiter weg (so ca. 60-70km) von meinem Heimatort ist.
    Meine Eltern werden mich finanziell nicht unterstützen und ich werde so ca. 912€. Brutto im Monat verdienen. Keine Ahnung was für steuern ich in der ausbildung zur verwaltungswirtin im beamtenstatus bezahlen muss...
    Wenn ICH aber das Kindergeld bekomme und nicht meine Eltern, können sie ja ohnehin nichts für mich absetzen, oder?


    LG agi
  • Hallo Agi

    wenn Du kein eigenes Einkommen hast, können Deine Eltern Deine SB-Freibeträge auf ihre Steuerkarte übertragen lassen. Das war bei mir als Kind genau so. Wenn Du eine Ausbildungsvergütung erhälst, auch eine eigene Lohnsteuerkarte hast, Du noch bei den Eltern wohnst, können Deine Eltern auch in dieser Zeit auf Antrag Deine SB-Beiträge auf ihre Steuerkarte übernehmen. Die Ausbildungsvergütung ist meist so gering, daß sich die Freibeträge auf Deiner Steuerkarte gar nicht bemerkbar machen würden.

    LG Nobby
  • agi hat geschrieben:
    .... Keine Ahnung was für steuern ich in der ausbildung zur verwaltungswirtin im beamtenstatus bezahlen muss...

    Generell genauso viel, wenig bzw. gar nichts wie andere auch. Der beamtenstatus spielt keine rolle.
    Es kommt auf die steuerklasse und ggf. eingetragene freibeträge (z.b. aufgrund des grades der behinderung) an.

    vg

    Ilse


  • Kann man das im Internet vielleicht irgendwo ausrechnen???

    Ich verstehe das mit der Lohnsteuer immer noch nicht so ganz.
    Also man bezahlt das ganze Jahr über ja Steuern, ob jetzt vom Gehalt oder Ausbildungsgeld...
    Dann am Ende des Jahres, bzw. im Februar des nächsten Jahres macht man den Lohnsteuerausgleich, wo man alles eintragen muss: Bruttogehalt, jegliche andere Einkünfte und die Steuern, die auf dem Verdienstbescheid vom Bruttogehalt abgezogen wurden.
    Dann kann man bestimmte Sachen absetzen und bekommt den Überschuss wieder zurückgezahlt.

    Muss man einen bestimmten Betrag an Steuern erreichen, um den Pauschbetrag (890€) und die Fahrtkosten (900€) in der Ausbildung nach einem vollen Kalenderjahr absetzen zu können??? Also muss ich mindestens 890+900€ Steuern gezahlt haben, um das dann wieder zurück zu bekommen???

    Denn Steuern zahlen muss ich. Ich weiß nicht wieviel (deshalb meine Frage, ob man das irgendwo nachrechnen kann?) aber man sagte mir, dass ich als Beamte keine AV und RV bezahlen muss. Die KV muss ich selber bezahlen.

    Also in der Stellenanzeige stand folgendes:
    "In den zwei Ausbildungsjahren erhalten Sie zurzeit als
    Ledige bzw. Lediger monatlich 912,19 € als Bruttoeinkommen.
    Es besteht keine Sozialversicherungspflicht.
    Die Stadt zahlt Ihnen vermögenswirksame
    Leistungen und eine Sonderzuwendung.
    Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungspflicht
    (wahlweise: privat oder gesetzlich) haben
    Sie darüber hinaus einen Beihilfeanspruch"

    Im Internet stand dann irgendwo das hier:
    "Beamte müssen also keine Beiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung) zahlen. Wird der Beamte krank, bekommt er vom Staat 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten als Beihilfe gewährt. Die restlichen Kosten kann er durch eine private Krankenversicherung abdecken."


    Da ist man sich also irgendwie nicht einig mit der Krankenversicherung und ich habe auch keine Ahnung wie das abläuft, da ich noch keine näheren Informationen von meinem zukünftigen AG bekommen habe...


    agi

  • agi, ich versteh dich nicht so recht mit deinen vielen so detaillierten fragen HIER. 😳

    Viele haben versucht, dir antworten zu geben, doch können dir leider nicht weiter helfen. 😢

    Warum erkundigst du nicht direkt bei deinem zukünftigen AG in der zuständigen fachabteilung für die gehälter?

    Sonst gibt es sicher foren für lohn- bzw. einkommensteuer. Ich würde ja tante google mal bemühen.


    Viel glück

    Ilse

  • Hallo Agi

    Unter Google findest Du unter dem Begriff "Lohn/Gehaltsrechner mehrere Webseiten, wo Du alle notwendigen Dinge wie Steuer und SDozialabgaben eintragen kannst. Kleine Berichtigung Beamte brauchen keine Renten und Arbeitslosenversicherung bezahlen, KK und PV dagegen schon. Falls Du immer noch nicht klar kommen solltest, empfiehlt sich das Aufsuchen eines Steuerberaters.

    LG Nobby
  • agi hat geschrieben:
    ......Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungspflicht
    (wahlweise: privat oder gesetzlich) haben
    Sie darüber hinaus einen Beihilfeanspruch"

    Im Internet stand dann irgendwo das hier:
    "Beamte müssen also keine Beiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung) zahlen. Wird der Beamte krank, bekommt er vom Staat 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten als Beihilfe gewährt. Die restlichen Kosten kann er durch eine private Krankenversicherung abdecken."


    Da ist man sich also irgendwie nicht einig mit der Krankenversicherung und ich habe auch keine Ahnung wie das abläuft, da ich noch keine näheren Informationen von meinem zukünftigen AG bekommen habe...
    agi


    Da ist man sich schon "einig" wg. der KV. Doch du hast das aber offensichtlich bisher noch nicht verstanden.

    Schade dass man dir nicht mehr an Infos gegeben hat wie man sich als Beamter versichern kann und welchen Beihilfeanspruch du genau hast. 🥺

    Ich würde mich auch deshalb noch mal genau bei deinem zukünftigen AG erkundigen.

    Wg. aller anderer Dinge die die Lohnsteuer betreffen ist Nobbys Tip sehr hilfreich. 😉


    Es grüßt

    lorivo
  • @ Ilsebill:
    Ich wusste nicht, dass es hier nicht erlaubt ist detailierte Fragen zu stellen.
    Ich will einfach nicht scho gleich am Anfang bei AG doofe Fragen stellen, sondern schon über alles bescheid wissen... 😕


    Danke für die Tipps!
    Habe ja auch bewertet, dass die ursprüngliche Frage ja zu 100% beantwortet ist. Wollte jetzt einfach nur wissen, wie das dann später bei mir ist, wenn ich eine Ausbildung mache, aber schon okay...


    LG agi
  • agi hat geschrieben:
    @ Ilsebill:
    Ich wusste nicht, dass es hier nicht erlaubt ist detailierte Fragen zu stellen.
    ..................

    @ agi,
    so was ist bei myhandicap strengstens untersagt, verstößt sozusagen (fast) gegen die netiquette! 😛 😛

    lg

    Ilse
  • Hallo,

    also nochmal angenommen du verdienst 10.000€ jährlich dann mußt du diese versteuern.
    Die Pauschbetrage veringern dein einkommen um 1790€ (890+900)dann müßtest du nur 8210€ versteuern.
    Da wir in deutschland ein progriendtes Steuersystem haben das heißt jehöher das Einkommen je höher wird das Einkommen Prozentual versteuert. Kann es sinnvoll sein deinen Freibetrag deinen Eltern zu übertragen.

    LG


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