Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo,

ich bin neu hier und habe ein Problem. Es geht um meine Lebensgefährtin. Sie hat einen GdB von 80 mit Merkzeichen G unde B. Meine Lebensgefährtin hat auf Grund einer Epilepsieerkrankung keinen Schulabschluss. Nun möchte sie diesen nachholen, was wegen ihrer Erkrankung aber nur durch ein Fernstudium geht. So ein Fernstudium wird normalerweise auch durch einen Bildungsgutschein des Jobcenters (ARGE) gefördert. Nun hat aber der medizinische Dienst des Jobcenters für ein halbes Jahr für arbeitsunfähig befunden und das Jobcenter weigert sich, so einen Gutschein zu bewilligen. Wir haben auch einen Antrag beim Sozialamt gestellt. Dieser Antrag wurde aber an das Jobcenter weitergeleitet, weil es nicht in die Zuständigkeit des Sozialamtes fällt. Was können wir jetzt machen??? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Antworten

  • Hallo rene1507,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Gern helfen wir bei der Lösung Eurer Situation 😀 Zunächst einmal finde ist es klasse, dass Deine Lebensgefährtin aus eigenem Antrieb ihren Abschluss nachholen will.

    Gegen die Beurteilung des medizinischen Dienstes könnt Ihr natürlich Widerspruch einlegen. Diesem solltet Ihr gleich Stellungnahmen mehrerer anderer Ärzte, vorzugsweise Fachärzte, beifügen, die bestätigen, dass Deine Lebensgefährten zu einem Fernstudium in der Lage ist.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo,

    ich habe aufgrund meiner Epilepsie erkrankung auch eine Teilhabe am Arbeitslben machen müssen.
    Bei mie war es so das sich das Arbeitsamt aufgrund der Erkrankung nur darauf eingelassen hat dies in einem Berufsförderungswerk mit angeschlossenenm INternat und ärztlichem Dienst zu tun da dort immer eine medizinische Aufsicht möglich ist.

    Hat alles super geklappt.

    Lg
  • Hallo,

    bei meiner Lebensgefährtin ist das irgendwie ganz kompliziert. Jedes Amt versucht sich aus der Verantwortung zu ziehen. Normalerweise wäre das Sozialamt für sie zuständig, weil sie ja arbeitsunfähig ist. Da sie aber nur für vorerst 6 Monate arbeitsunfähig ist, bleibt sie beim Jobcenter und die übernehmen nur für arbeitsfähige Bedürftige die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Außerdem hat ihr die Sachbearbeiterin des Jobcenters beim ersten Gespräch über das Thema Fernstudium auch geraten, Rente zu beantragen, was sie dann auch getan hat. Beim nächsten Gespräch sagte die Sachbearbeiterin dann ganz frech zu ihr, dass sie ja Rente beantragt hätte und deshalb auch keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen, außer Hartz 4 hätte. Meine Lebensgefährtin hat sich auch beim Amtsleiter über diese Sachbearbeiterin beschwert, aber da kommt garkeine Reaktion.


  • Hallo,

    ich war auch arbeitsunfähig in meinem alten beruf. DDeshalb bekam ich ja die berufliche reha. zuständig für mich war die Rehaabteilung des Arbeitsamtes. Das ist gheute überigens noch genauso. mein Stiefsohn bekommt zur Zeit Hartz 4 ist arbeitsunfähig aufgrund zwei schweren Hüftops in seinem erlernten Beruf KFz mechaniker, ist aber Rehafähig für einen anderen Beruf.

    Das Amt muss unterscheiden zwischen arbeits und Rehafähig zur not Gutachten durch den Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes. Dann ist die Rehaabteilung des Arbeitsamt zuständig. Während der Rehamaßnahme bekommt man dann Übergangsgeld vom Arbeitsamt.

    LG
  • hallo zusammen
    bin neu hier und brauche dringend rat wegen meiner sehr "tollen und überaus freundlichen" rehaberaterin und zwar geht es darum dass ich letztes jahr im februar eine BVB (berufsvorbereitende bildungsmaßnahme) gemacht habe und eine empfehlung als technischer zeichner als ausbildung zu machen bekommen habe daraufhin folgte ein beratungsgespräch mit meiner ach so tollen (neuen) beraterin vom arbeitsamt welche mir gleich gesagt hat dass ich in der SRH Neckargemünd (dort habe ich die oben erwähnte bvb gemacht) keine ausbildung machen darf da es angeblich nicht notwendig ist, ich keine "behinderung" habe was ja nicht der fall ist und da es zu viel geld kostet nun ist meine frage ob die das einfach so machen können und was ich für möglichkeiten habe dass ich dort die ausbildung machen kann achso ich habe einen GdB von 50% und bekomme zurzeit auch keine finanzielle unterstützung und bin echt ratlos was ich machen soll bzw wies weiter gehen soll
    hoffentlich weiß jemand von euch was ich alles tuen kann ich bin wirklich am ende und ratlos 🙁
  • Hallo rene1507,

    ja, es ist leider traurige Wahrheit, dass sich viele Beamte heute nicht mehr als das sehen, was sie sind. Nämlich Diener des Staates und somit der Bürger.

    Um Dir bzw. Deiner Lebensgefährtin kompetent helfen zu können, werde ich Dein Anliegen an einen unserer Fachexperten weiterleiten.

    Bitte hab ein klein wenig Geduld bis zu der Antwort!

    Lieber Marcel, damit es übersichtlich bleibt, haben wir für Dein Anliegen einen neuen Thread eröffnet. Du findest ihn unter http://www.myhandicap.de/index.php?id=44&no_cache=1&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=21678

    Dort werde ich auch detaillierter auf Dein Anliegen eingehen 😀
  • Hallo Justin,

    vielen Dank schon mal im Voraus für Deine Bemühungen. Langsam wissen wir schon nicht mehr weiter. Wir haben auch schon an diverse Wohlfahrtsverbände geschrieben, aber die können uns auch nicht viel weiterhelfen. Naja, jetzt haben wir einen widerspruchsfähigen Bescheid vom Jobcenter gefordert, damit wir wenigstens was schriftliches haben und so evtl. Widerspruch einlegen und ggf. auch vorm Sozialgericht klagen können.

    MfG

    rene1507

  • Hallo rene1507,

    sehr gerne! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Bitte hab noch ein wenig Geduld!

    Es ist auf jeden Fall super von Dir, dass Du etwas schriftliches gefordert hast. Das war ein guter und wichtiger Schritt! 😀
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