Darf die KK auf meinen Widerspruch gegen das Gutachten vom MdK wegen Pflegestufe als Antwort einfach

Ich stelle bei meiner KK einen Antrag auf Erhöhung Pflegestufe I auf II, Gutachter kam, Ablehnung. Ich Widerspruch eingelegt und Gutachten angefordert. Gutachten wurde versucht zu Unterschlagen. Antwort auf meinen Widerspruch ist, dass ich Termin zugeschickt bekomme wegen neuer Begutachtung durch MdK. Das "alte" Gutachten ist nun eingetroffen und echt unter der Gürtellinie, z. B. soll mein Geistigbehinderter Sohn (12) in 2 Minuten eine komplette Mahlzeit zu sich nehmen. Nachtpflege wurde mit "nein" begutachtet, obwohl Nach 22 Uhr noch pflegerischer Aufwand ist......Die Krankenkasse weiss ganz genau, dass die mit dem Gutachten nicht weit kommen würden und schicken nun einfach einen neuen Gutachter. Ist das rechtens als Antwort auf meinen Widerspruch?
Danke und LG
Felicitasks

Antworten



  • Hallo!

    Mein Mann wurde bereits 3 mal Begutachtet und 3 mal abgelehnt nun liegt das ganze bei einem Ausschuß und dämert vor sich hin.

    Das ganze trägt Wiedersprüche in sich und erscheint als unbegreiflich.
    Man hat uns vorgeschlagen erneut einen Gutachter zu schicken und das obwohl wir lange Zeit ein Pflegetagebuch geführt hatten und alles genau dokumentiert hatten.

    Ich wünsche Dir viel Glück und Ausdauer für eine Positive Entscheidung.Wir haben kapituliert nachdem mein Mann das letzte Mal einen Tag vorher fast gestorben währe und mein Sohn und ich in mit Mühe ins Leben zurückgeholt haben.
    Es gab eine Zeit da habe ich gedacht die Familie steht unter einem besonderen Schutz aber das ist lange her.
    LG
    SENDRINE 😺

  • Guten Abend,

    ja die KK / Pflegekasse ist dazu berechtigt. Denn der neue Gutachter muss prüfen ob die angeführten Gründe im Widerspruch begründet sind oder nicht. Das nennt man Sachverhaltsaufklärung / Prüfung.

    Tipp:

    Kids werden anders in der Zeitvorgabe begutachtet als Erwachsene Personen. Und wie durch Sendrine beschrieben unbedingt ein Pflegetagebuch führen, wenigstens 2 Wochen bei Kids und dann dort die tatsächlichen Zeitangaben eintragen. Dies dann in der Begutachtung dem Gutachter vorlegen. Alles Gute,- Mfg Lyn 😉
  • Liebe felicitasks,

    ich sehe dieses neue MDK Gutachten sehr positiv. Anscheinend ist Deiner Krankenkasse bewußt das beim ersten mal etwas schief gelaufen ist und versucht es nun besser zu machen. Du solltest diesen neuen MDK-Termin als Chance nutzen.

    Was Lyn sagt ist richtig. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Bis zu einem gewissen Umfang ist es normal, daß Kinder Nachts wach werden und ihre Eltern brauchen. Es liegt also an Dir, den Gutachter davon zu überzeugen, daß die Betreuung Deines Sohnes von den normalen Bedürfnissen eines gleichaltrigen Kindes abweicht. Hilfreich ist dabei das Führen eines Pfegetagebuchs, in dem Du 24 Stunden am Tag einträgst, welche pflegerischen Tätigkeiten, wann und für wie lange geleistet wurden. Im Gespräch mit dem MDK solltest Du Dich auf das konzentrieren, was Dein Sohn nicht kann und nicht den Schwerpunkt auf Tätigkeiten lenken, die Dein Sohn gut kann. So etwas könnte vom MDK falsch eingeschätzt werden. Beispiel Essen. Ich weiß zwar nicht wie dies bei Dir zuhause läuft, aber ich kenne eine Familie, da wurde vom MDK nur das schmieren des Butterbrots bewerdet (2Min). Das die Mutter ihr Kind wärend der ganzen Malzeit betreuen mußte, damit es seine Malzeit auch zu Ende ißt, wurde schlichtweg übersehen. Doch auch die Betreuung eine Betroffenen wärend den Malzeiten, z.B. weil er sonst vergißt das er essen sollte, gehört zu den pflegerischen Aufgaben, die der MDK bewerten muß. So können aus 2 Minuten Butterbrot schmieren, schnell 20 oder 30 Minuten werden, weil das Kind immer wieder abgelenkt ist, sich verschluckt, Essen aus spuckt oder in die Realität zurück geholt werden muß.

    Viel Glück!

    Lieben Gruß
    Karin
  • Hallo Felicitasks,

    unsere User haben Dir schon zahlreiche gute Hinweise gegeben, wie die zweite Begutachtung nun viel besser laufen wird 😀

    Wenn Du noch Fragen hast, stelle sie gern jederzeit! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Bei der Vorbereitung und dem Besuch des Gutachters wünschen wir Dir viel Erfolg! 😀
  • Hallo felicitktas,

    Laß die Gutachter erst noch mal kommen. Stell die Lage nie zu positiv dar.
    Wenn wieder nix rauskommt kann man immer noch Widerspruch über das Sozialgericht einlegen. Falls Du Mitglied beim VdK bist oder wirst stellen die den Anwalt und führen kostenlos den Prozeß, falls erforderlich. Darauf sind Kostenträger oft nicht heiß.

    LG

    Surfer
  • Danke an Alle für die antworten. Den Widerspruch hatte ich ohne Begründung geschrieben, mit hinweis auf Nachreichung nach Einsicht des Gutachtens. Nun schicken die ja wie geschrieben einen neuen Gutachter, muss ich trotzdem noch eine Begründung auf meinen Widerspruch nachreichen?
    Ja ich beschönige beileibe nix und ich habe einen Pflegebericht mitgegeben, da kommen meine Zeitangaben auf 280 Minuten und die kamen auf 80. Dass die nicht alles so krass bewerten wie ich, ist mir auch klar, aber so eine Abweichung. Mein Sohn ist 12 und er muss immer unter Aufsicht stehen, außer nachts wenn er schläft.

    LG
    Felicitasks
  • Hallo,Karin ich glaube nicht das die KK meint das da was falsch ist,das ist das normale Prozedere nach Wiederspruch war bei mir auch so,dann können die nämlich sagen 2 Gutachter kommen zum gleichen Ergebniss das Pflegestufe 1 ausreicht.Rechne mit einer zweiten Ablehnung,da hilft nur ein guter Anwalt der nur sowas macht,und whrscheinlich der Weg vors Sozialgericht wartezeit um die 2 Jahre wegen der vielen Hartz 4 nwiedersprüche.LG Erich
  • Magic hat geschrieben:
    Hallo,Karin ich glaube nicht das die KK meint das da was falsch ist,das ist das normale Prozedere nach Wiederspruch war bei mir auch so,dann können die nämlich sagen 2 Gutachter kommen zum gleichen Ergebniss das Pflegestufe 1 ausreicht.Rechne mit einer zweiten Ablehnung,da hilft nur ein guter Anwalt der nur sowas macht,und whrscheinlich der Weg vors Sozialgericht wartezeit um die 2 Jahre wegen der vielen Hartz 4 nwiedersprüche.LG Erich


    Lieber Erich,

    wenn Du das so sehen willst ist das Deine Sache. Ich gehe erst einmal vom guten Willen eines Vorhabens aus und glaube so lange daran, daß der Gutachter schauen möchte ob sein Vorgänger sich geirrt hat, bis das Gegenteil bewiesen wurde.

    Man muß dem MDK auch eine Chance geben wenn man Erfolg haben möchte. 😉

    Gruß Karin
  • So, nun war vor ein paar Tagen eine neue Begutachtung und heute kam erneut die Ablehnung. Nun lasse ich mir das Gutachten wieder schicken un dann soll ich entscheiden, ob ich den Widerspruch aufrecht erhalte oder zurücknehme. Lasse ich den Widerspruch, geht das vor den Widerspruchsausschuss. Das kann dann ja Monate dauern. Weiss jemand, wie die dort dann vorgehen bei dem Widerspruchsausschuss?
    Danke und LG
    Felicitasks
  • Hallo Felicitasks,

    das ist mir unverständlich. Magst Du mir mal schreiben welche Diagnose Dein Sohn hat? Gerne auch als PN.

    Gruß Karin


  • Liebe Karin,
    PN ist zu Dir geschickt. Ich finde es auch unverständlich, zumal uns der Chefarzt, der uns seit 2002 im SPZ betreut im Herbst 2010 angeraten hat, einen Erhöhungsantrag zu stellen und er würde uns bis vor Gericht unterstützen. Leider schaltet er sich aber auch erst wirklich dann mit ein. und wenn ich Pech habe und die Rechtschutz das nicht zahlen würde, kann ich es leider nicht auf einen Prozess ankommen lassen. Mich interessiert auch erstmal, ob jemand weiss, wie der Widerspruchsausschuss vorgeht und wie lange das so dauert und ob die prozentual schon positiv für die "Schwächeren" entschieden haben.
    LG
    Felicitasks

  • Hallo!

    Mein Mann dessen Antrag 3 mal abgelehnt wurde trotz Pflegetagebuch über längeren Zeitraum hat nun den Wiederspruchsausschuß hinter sich gebracht und wurde dort wiederum abgelehnt.

    Ist ja auch klar da die Begutachtungsberichte übernommen wurden.
    Eine weitere Schmach werden wir uns nicht mehr antun und wir versuchen mit den wenigen Mitteln die uns zur Verfügung stehen auszukommen und Hilfe zu erhalten.

    Wünsche allen hoffenden und leidenden viel Erfolg und einsichtige Gutachter.
    LG
    SENDRINE 😺
  • Hallöchen ich bin marzelline2,
    ich bedaure es sehr das du schon wieder so eine schlechte Nachricht erhalten hast mit der MDK Ablehnung. Ich habe 2 Jahre alleine für die Pflegestufe versucht zu kämpfen und bin genau so über die Formulierungen der Pflegetagebücher und so weiter gestolpert und habe sie nicht bekommen.
    Ich habe glücklicherweise Hilfe von völlig unbekannten erhalten.Ich empfehle dir mal bei dir in der nähe nach einem Pflegegutachter und Sachverständigen zu suchen.
    Die kommen ein Tag vor der Begutachtung in dein Haus und sehen sich den kompletten Tagesablauf einmal ganz genau bei dir an.Anschließend setzen die sich mit dir hin und besprechen was sie gesehen haben und was sie selber meinen was man tun kann und welche Pflegestufe es sein müsste.
    Sinn des ganzen ist das die dann auch kommen wenn die Begutachtung des MDKs stattfindet und sind die ganze zeit zugegen.Die machen sich ganz genaue Notizen was der MDK Gutachter für Fehler macht und dann wenn die Pflegestufe nicht so ausfällt wie vom Sachverständigen erhofft und gewünscht, wird er den Wiederspruch schreiben und begründen und das hat vor jedem Sozialgericht eine ganz große Bedeutung da die Sachverständigen vom Sozialgericht kommen.Meistens ist es aber so das es gar nicht zum Sozialgericht geht den der Sachverständige weis was er schreiben muss.
    Ich habe seit der Hilfe meine Pflegestufe durch.
    das ist mit Kosten verbunden , die sind aber überschaubar.
    Ich drücke die Daumen.
  • Danke für den Rat, aber leider habe ich jetzt schon 2 gutachter des MdK durch und der nächste schritt ist der widerspruchsausschuss oder wie das heisst und wenn die wieder ablehnen dann Gericht oder Schicht im Schacht. Habe leider keinen Gutachter hier in der Nähe gefunden bisher, wie kommt man da ran, wo fragt man nach?
    Danke und LG
    Felicitasks
  • Hallo , gebe mal im Internet als Suche Pflegesachverständiger und deine Stadt ein,
    wenn du damit nicht weiter kommst dann Rufe mal bei deiner Stadt im Bürgerbüro an und frage dort.So habe ich meinen Pflegesachverständigen immer wieder finden können.
    Die helfen sehr gut und auch gerne weiter.
    Du kannst mir auch sagen in welcher Stadt ich suchen soll ich helfe gerne.
    tschüüüsss

  • Hallöchen marzelline2,
    habe gestern da nur Stellenangebote gefunden, heute habe ich 2 gefunden, die in der Landeshauptstadt sind, näher ran ist nicht. Ich rufe dort nächste woche mal an und frage nach. Danke für die Hilfe. Wünsche ein schönes Wochenende.
    LG
    Felicitasks
  • Liebe Felicitask,
    der sicherste Weg ist immer noch über das Soziakgericht.
    Was du auf jeden Fall beachten musst, sind die Fristen: Widerspruch einlegen geht innerhalb von zwei Wochen, aber das steht ja im Schreiben der KK.

    Dann schlg in den Gelben Seiten nach einem Anwalt für Sozialrecht nach und beantrage Prozesskostenhilfe für deinen Fall (einkommensabhängig).
    Beim Sozialgericht soll dein Anwalt einen Antrag auf einen unabhängigen Gutachter stellen, die vom MdK sind natürlich voreingenommen
    .
    So hat es bei mir geklappt - mit Pflegestufe 1.

    Grüße und viel Erfolg esperanza
  • Hallo, Felicitask,

    wie das mit dem Widerspruchsausschuss funktioniert, weiß ich nicht, aber ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, der den Fall dort vertritt und einen unabhängigen Gutachter anfordert.
    Wenn du vor den Kosten zurückschreckst, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

    Grüße und gutes Glingen esperanza
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