rechtsberatung

Hallo,
ich bin ein neues Mitglied.
Seit 2007 bin ich (47 Jahre) komplet querschnittgelähmt.
Für folgende Probleme benötige ich Unterstützung/Info:

-Anspruch auf Rente aus meiner Direktversicherung (Abschluss 1998))jetzt möglich?
-Rentenversicherung über die Pflegekasse für die Pflegeperson - Ehepartner
wie wann wo?

Bis dahin!

Wer kenntjemanden,der einen kennt, der etwas weiß?

Antworten

  • Guten Abend Diskus,

    sei uns herzlich willkommen im Forum.

    Sorry, -zur Versicherung kann ich mich nicht äußern da ich mich mit den Dingen nicht auskenne.

    Zur Rentenversicherung bei Pflegestufe gilt dies;

    Pflegende Angehörige sind häufig rentenversichert:

    Es kommt auf die Pflege-Stundenzahl an.
    Zeiten der Angehörigen-pflege zählen unter Umständen für die Rente. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen für die Pflege aus ihrem Job ausgestiegen sind (also eine maximal sechsmonatige Pflegezeit im Sinne des neuen Pflegezeitgesetzes genommen haben). Vielmehr kommt es vor allem darauf an, wie stark sie durch die Pflege in Anspruch genommen werden.

    Wöchentliche Pflege von mindestens 14 Stunden
    Wenn die Pflege wöchentlich weniger als 14 Stunden in Anspruch nimmt, gilt die Pflegezeit nicht als versicherungspflichtig - dann erwirbt man also auch keine Ansprüche an die Rentenversicherung.

    Höchstens 30 Stunden erwerbstätig
    Wenn die Pflegezeit bei der Rente anerkannt werden soll, dürfen Pflegepersonen höchstens 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sein. Wer (teilzeit-)erwerbstätig ist und nebenher pflegt, erwirbt doppelte Rentenansprüche: Aus seinem Arbeitsverhältnis und als Pflegeperson. Voraussetzung der Anerkennung der Pflegezeit als versicherungspflichtig ist nicht, dass der Betroffene überhaupt seine Arbeitszeit verringert hat. Auch für jemanden, der zuletzt Teilzeit gearbeitet hat oder überhaupt nicht erwerbstätig war, zählt die Pflegezeit bei der Rente - soweit die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Pflegetätigkeit auf Dauer
    Die Pflegetätigkeit darf nicht vorübergehend, sondern muss auf Dauer (mehr als zwei Monate) und regelmäßig ausgeübt werden. Das kann beispielsweise für Geschwister wichtig sein, die sich die Pflege ihrer Eltern teilen. Für die Anerkennung der Pflegezeit bei der Rente ist entscheidend, wie das Teilungsmodell aussieht.

    Wenn jeweils eines der Geschwister über längere Blöcke (etwa über ein Vierteljahr) pflegt, besteht auch nur für die jeweilige Pflegeperson und die jeweilige Pflegezeit Rentenversicherungspflicht. Anders sieht es aus, wenn ein Geschwisterteil vormittags und das andere nachmittags pflegt und dabei nicht auf die verlangte wöchentliche Mindestpflegezeit von 14 Stunden kommt. Dann besteht keine Rentenversicherungspflicht.

    Keine erwerbsmäßige Pflege
    Ausgeschlossen von der Versicherungspflicht der häuslichen Pflege sind diejenigen, die die Pflegetätigkeit erwerbsmäßig ausüben. Die Pflegepersonen dürfen als Entgelt für die Pflege nur das von der Pflegekasse gezahlte Pflegegeld erhalten zu der jeweiligen Pflegestufe. Zusätzlich zu diesen Beträgen dürfen Fahrtkosten erstattet werden.

    Das in kürze dazu, solltest du weitere Fragen haben, bestehen, dann melde dich bitte dazu nochmals, Mfg Lyn 😉

    Zugefügt; Dies ist keine Rechtsberatung!


  • Hallo discus,

    willkommen bei MyHandicap. Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen in Frührente gehen möchtest, mußt Du das zuerst mit Deinem behandelnden Arzt besprechen, denn er muß Dich dabei unterstützen. Sieht auch er es so, daß Du nicht mehr als 2 Std. täglich arbeiten kannst, hast Du gute Chancen Deine Rente durch zu setzten. Den Rentenantrag bekommst Du bei Deiner Krankenkasse. Nimm Dir viel Zeit für dieses Formular, denn es ist sehr umfangreich und sollte mit viel Ruhe ausgefüllt werden.

    Auch wenn Du Dich nicht mehr ausreichend belastbar fühlst und Dein Hausarzt das ebenso sieht, könnte es sein, daß Dich Deine Rentenkasse zur Kur schicken möchte. Dies solltest Du nicht als Schikane, sondern als Chance sehen. Wenn sich durch die Kur Dein Gesundheitszustand nicht verbessert, wirst Du aus der Kur als arbeitsunfähig entlassen. Geschieht das, ist das Durchsetzten einer Frührente ganz leicht. 😉

    Gruß Karin
  • Hallo Diskus,

    zu dem Anspruch aus der Direktversicherung gehe ich mal davon aus
    das du eine Altersversorgung als Gehaltsumwandlung meinst.

    Wenn dem so ist steht eigentlich alles dazu in dem Vertragstext.
    Meistens ist es so das diese Gehaltsumwandlung im falle einer
    Erwerbsunfähigkeit beitragsfrei gestellt wird. Dies bis zum eintreten des
    vereinbarten Rentenbeginns aber fühestens mit dem 60 Lebensjahres.

    Anders sieht es aus wenn in der Versicherung eine Erwerbsunfähigkeitsleistung
    mit vereinbart wurde. Wenn dem so ist wird meistens die Erwerbsunfähigkeitsrente
    aus der Versicherung gezahlt solange eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

    Zu beachten ist bei Auszahlung das die Beträge zu versteuern sind.

    PS: dies ist keine Rechtsberatung !


  • Hallo diskus,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Aus der Community hast Du schon einige gute Informationen bekommen.

    Was die Direktversicherung betrifft, würde ich vorschlagen, dass Du deine Frage direkt an die Versicherung bzw. deinen Versicherungsmakler stellst. Denn nur die können Dir mit Sicherheit sagen, wie es sich in Deinem Fall verhält.

    Bei weiteren Fragen wende Dich natürlich trotzdem gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo Diskus,

    Über die Pflegekasse kriegt der pflegende Angehörige unter den Voraussetzungen, die Lyn gesagt hat die Rentenbeiträge.
    Allerdings muß man das bei der Pflegekasse der gesetzlichen KK anmelden, um die Beiträge zu kriegen.

    LG

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