wer zahlt hilfsmittel für studium?

Hallooo zusammen!

Ich habe gerade mit einer bekannten gesprochen und wir haben nus gefragt wer eigentlich die hilsmittel bezahlt wenn man etwas fürs sTudium braucht?
Für die arbeitsintegration zahlt ja die IV aber wer zahlt beim studium, auch ide IV?

Weiss das jemand?

Liebe Grüsse,
Klara

Antworten

  • Hallo Suneschi,

    In der Regel sind für das Studium die Bezirke zuständig bzw. der Bezirk der jeweiligen Heimatregion.(z.B.München,Bezirk Oberbayern)
    Man muß dort einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.
    Das Arbeitsamt ist zuständig für Gutachten zum Härtefallantrag für die Zulassung ohne Wartezeit.
    Im übrigen ist das Arbeitsamt für die Kosten nur dann zuständig, wenn es sich um eine reine Umschulung handelt.

    LG

    Surfer
  • danke, aber ich bin aus der Schweiz
    ich hab so meine zweifel dass münchen für schweizer in der schweiz zahlt 😉

    übrigens: IV=Invalidenversicherung (nicht Hartzt IV)
  • Hallo Klara,

    bei einem Studium geht es doch auch im Arbeitsintegration. Hast Du mal die IV gefragt ob sie auch Studenten unterstützt? Irgend jemand muß das ja machen. In Studenteen Geld zu investieren zahlt sich immer aus.

    Lieben Gruß
    Karin
  • Liebe Klara,

    ganz kurz gefasst lautet die Antwort: ja, die Invalidenversicherung ist dafür zuständig.

    Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich als obligatorisch bei der IV versichert. Anspruch auf Leistungen der IV haben Versicherte dann, wenn ihr Gesundheitsschaden voraussichtlich bleibend ist oder zumindest für längere Zeit bestehen wird. Menschen mit einer Behinderung unter 20 Jahren können ebenfalls Leistungen der IV erhalten, wenn der Gesundheitsschaden die Ausbildung voraussichtlich beeinträchtigen wird. Dafür ist zunächst einmal notwendig, dass eine Person bei der IV angemeldet ist!

    Hat der oder die Versicherte noch keine berufliche Ausbildung, übernimmt die IV die Kosten, welche den Versicherten aufgrund ihrer Invalidität zusätzlich entstehen. Zu einer solchen erstmaligen beruflichen Ausbildung zählen z.B.: die Berufslehre oder die Attestausbildung, der Besuch einer Mittel-, Fach- oder Hochschule, etc. Auch werden Menschen mit einer Behinderung jene Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, die sie wegen ihrer Invalidität für ihre Ausbildung oder ihr Studium benötigen. Dazu zählen zum Beispiel Prothesen, Hörgeräte, Rollstühle, Motorfahrzeuge und Hilfsgeräte, auch Gebärdensprachdolmetshende am Studienort.

    Weitere Informationen erhältst Du bei den kantonalen Sozialversicherungsanstalten, für Zürich gibt die SVA zum Beispiel folgendes Merkblatt heraus:

    http://www.svazurich.ch/pdf/4.01d.pdf

    Herzlicher Gruss,

    Annette Schöpe
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