25% Behinderung wasgibt es für mich im arbeitsleben für Vorteile bzw Rechte

Urlaubsanspruch kündigungsschutz

Antworten

  • Steve,

    sei uns herzlich willkommen im Forum, 😉

    Zu deinen Fragen;

    Zusatzurlaub für schwer behinderte Menschen

    Nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX haben schwer behinderte Menschen, die in der 5-Tage-Woche arbeiten, Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwer behinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.

    Zusatzurlaub für behinderte Menschen

    Der im § 49 Abs. 4 MTArb geregelte Zusatzurlaub von drei Tagen für Arbeiter eines Landes mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 25% und weniger als 50% bleibt laut „Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten...“, kurz TVÜ-Länder, für Altverträge erhalten. D.h. alle Personen, die ihren Arbeitsvertrag vor dem 01. November 2006 geschlossen und bis zu diesem Zeitraum einen GdB von weniger als 50% hatten, behalten ihren Anspruch auf drei Tage Zusatzurlaub.

    Für neue Arbeitsverträge, die ab dem 01. November 2006 geschlossen wurden, besteht kein Anspruch auf Zusatzurlaub mehr. Dies ist die einzige Änderung, die sich auf Behinderte mit einem GdB zwischen 25% und weniger als 50% bezieht.
    Personen, die zwar einen alten Arbeitsvertrag mit Nachwirkung haben, deren Behinderung aber erst nach dem 01. November 2006 festgestellt wurde, erhalten ebenfalls keinen Zusatzurlaub bei einem Behinderungsgrad unter 50%. Erst wenn sie als schwer behindert anerkannt sind (GdB von 50% und mehr) erhalten sie den nach dem § 125 SGB IX geregelten Zusatzurlaub (siehe oben).

    Zum Kündigungsschutz / Behinderung kannst du dich hier einlesen;

    http://www.lwl.org/LWL/Soziales/integrationsamt/kuendigungsschutz/

    http://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Kuendigungsschutz/77c426i1p/index.html

    Bestehen dann weitere Fragen, stelle diese bitte, - Mfg Lyn


    😉
  • Hallo Steve,

    Um Vorteile zu kriegen braucht man entweder 50%= Schwerbehindertenstatus oder mindestens 30% um Schwerbehinderten gleichgestellt werden zu können.
    Das gilt dann zwar für den erweiterten Kündigungschutz, aber nicht für den Zusatzurlaub.

    LG

    Surfer
  • Hi Steve

    Den Steuerfreibetrag 310 € gibt es auch erst bei einem GdB 30. Irgendwie schlechte Karten oder ganz deutlich gesagt 25% ist so gut wie für die Katz'. Je nachdem was du für eine Behinderung hast kannst du einen Verschlechterungsantrag stellen, insbesondere dann wenn Diagnosen nicht berücksichtig wurden.

    Klaus
  • Schau mal unter dieser Adresse nach:

    http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html

    Alles Gute
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