Welche Voraussetzungen für dauerhafte KrankenGymnastik
Bei meiner Mehrfachbehinderung müßte ich eigentlich, wie vom Krankenhaus gefordert, dauerhaft KG bekommen, aber die Kasse sagt ja, wenn eine Begründung vom Arzt vorläge, der/die Hausarzt-Ärztin sagt, nein da wir das was drüber ist über dem was die Kasse zahlt, wir aus eigener Tasche draufzahlen. Zitat: "Sie werden hier in Deutschland keinen Arzt finden, der das macht"! Also bin ich mal wieder der Gelackmeierte
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Antworten
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Hallo Christhen,
wenn bei dir eine klare Indikation für eine dauerhafte Behandlung vorliegt, dann hast du das Recht und auch gesetzlich die Möglichkeit diese zu erhalten.
Auf der Verordnung/Rezept für KG gibt es ein Kästchen "ausserhalb des Regelfalls". Dies muss der Arzt ankreuzen und gleichzeitig ganz unten am Rezept eine medizinische Begründung für eine Dauerbehandlung ausserhalb des Regelfalls schreiben. Z.B. "Langzeittherapie aufgrund der Schwere der Erkrankung erforderlich". Das reicht völlig aus. Bei manchen Krankenkassen muss man sich vorher die Behandlung genehmigen lassen durch einen Stempel auf der Rückseite des Rezeptes. Aber darüber weiß dann der Physiotherapeut Bescheid.
Wer jetzt noch mitspielen muss ist der behandelnde Arzt... Wenn dein Hausarzt sich querstellt dir KG in diesem Rahmen zu verordnen, dann versuche es über einen Facharzt! Oder was ist mit dem Krankenhaus das du erwähnst? Gibt es da eine Möglichkeit ein Rezept zu erhalten?
Ansonsten musst du leider nach der maximalen Behandlungsanzahl die im Heilmittelkatalog festgelegt ist eine 3monatige Therapiepause machen und dann kann der Arzt erneut eine Erstverordnung ausstellen und du kannst die max. Anzahl an Behandlung im Rahmen eines Regelfalles erhalten und dann wieder 3 Monate Pause usw...
Wenn wie gesagt eine klare Indikation vorliegt, kannst du diesen Weg gehen. Und ich denke mal, du machst das nicht nur just for fun... ! Wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt, hat der Arzt völlig Recht eine Dauerbehandlung abzulehnen.
Wenn es dir wichtig ist dauerhaft KG zu bekommen, musst du wohl oder übel darum kämpfen!
LG,sale
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Hi!
Wenn Du wöchentlich nicht mehrfach zur KG mußt geht auch folgendes:
Erstverodnung, Folgerezept
Erstverordsnung mit anderer Diagnose, Folgerezept.................
die Fristen sind dann rum, und Du kannst wieder mit der Erstverordung der ersten Diagnose anfangen.
Muss der Arzt natürlich mitmachen und Deine Erkrankung muss sich in mind. zwei Diagnosen aufspalten lassen.
Ist sicher nicht im Sinne des Erfinder, aber funktioniert!
Gruß
Holger
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Hallo Chritshen,
1. Dringend den Hausarzt wechseln, der jetzige ist bloß zu feig sich mit dem System sprich KK anzulegen.
2. Du hast schon mal die Behinderung geschildert und bei Dir müßten mind. 2 Indikatoren vorlegen.
3. Als Argument kann man auch anführen, wenn es ohne KG dann schlechter wird, kommen auf Dauer noch höhere Folgekosten.
LG
Surfer
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🙁 Hier noch ein Zeugnis vom damaligen Krankenhaus, der erste Kurzentlassungsbericht:
2. Diagnosen
(1) Polytraum mit stumpfem Bauchtrauma, Thoraxkontusion, SHT,
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(2) Mittelgesichts-#, Beckenring-#, Os ileum-# li, Luxations-# der
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(3) Hüfte links mit Pfannenbodendislokation, Fermurschaft - Trümmer-# li,
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
(4) Mehrfragment-# Humerus li
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(5) ALT: Marfan-Syndrom, Polyneuropathie, Peronaeusparese, li & re.
______________________________________________________________________
3: Behandlung (Operationen, medikamentöse Therapie)
Unfalltag: 27.03.93; Laparatomie, Fixateur OS li., Tibiakopfextension li, Osteosynthese
Humerus li; Tracheotomie(06.04.93); Osteosynthese Hüfte/Becken (07.04.93);
Meshgraft OS li, (07.05.93); IE Ellbogen (17.06.93); Osteomyelitis OS li; Fixateurent-
fernung 01.10.93, Septopalketten entfernt, 3 Glieder eingewachsen; Endobon-
ablagerungen im Defektbereich.
Erneute stationäre Aufnahme am 15.03.94 wegen Fistelbildung und neue Spongiosaeinlagerung bis 14.08.94.
Letzte stationäre Maßnahme vom 05.09.94 war das zusammennähen der Hauttasche am Oberschenkel links deren Wundheilung schleppend verlief
bis 06.10.94.
1999 Laut Aussage des Herrn Dr. Stauf, Medizinischer Dienst II, im Engerser Heinrichhaus ist im LWS-Bereich eine Kompressionsfraktur erkennbar.
Tel.: 02622/705171
2002 erneute Osteomyelitis, inshesamt 8 mal öffnen und spülen der Frakturumgebung (siehe Bericht des St. Elisabeth Krankenhaus )
2006 -3 xKompressions-Fraktur der Lendenwirbel festgestellt
Gruß
H. Christ
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Hallo Christhen,
nochmal ich... Da hast du ja eine ganz Latte anzubieten 🙁
Ich weiß jetzt nicht in welcher Form sich die Frakturen (Becken, Hüfte, Oberschenkel, Oberarm...) aktuell bei dir auswirken. Aber das könnte ein Grund für eine notwendige KG sein. Sorry, dass ich schon wieder mit dem Heilmittelkatalog komme (aber ich arbeite in einem Heilmittelberuf und da ist der meine tägliche Basis). Es gibt dort eine Verordnungsart für Diagnosen mit "prognostisch längerer Behandlungsdauer" (bis zu 30Behandlungen INNERHALB des Regelfalls):
http://www.heilmittelkatalog.de/physio/ex3.htm
Du hast weiter von einer Polineuropathie geschrieben. Je nach Ausprägung kann auch diese therapiebedürftig sein. Dazu folgende mögliche festgelegte Verordnungsart (auch bis zu 30 Behandlungen INNERHALB des Regelfalls):
http://www.heilmittelkatalog.de/physio/pn.htm
Wenn also wirklich eine Notwendigkeit für Krankengymnastik besteht, dann ist es auch möglich diese zu erhalten!! Leider muss man heute dafür kämpfen. Und wenn es angesagt ist, dann bleib dran! Und wechsel zur Not den Arzt.
Klar, es gibt auch Fälle, da ist eine Dauerbehandlung fehl am Platz, da würde ich es auch nicht unterstützen ausserhalb des Regelfalls Therapie zu verschreiben. Aber schon "nur" der Erhalt des jetztigen Zustands ist eine medizinische Begründung für eine langfristige Therapie.
sale
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😃 Hallo @Sale,
danke für die Erklärung und die Links, ich werde in Kürze zum Ehemann meiner Hausärztin gehen, dieser ist Chirurg und seine Frau Internistin und Allgemeinmedizinerin. Jedenfalls hat der Mann mir auch vor nicht allzulanger Zeit angeboten, ein Rezept für meine speziellen Schuhe, 5 CM Höhenausgleich, auszustellen. Ich bin mir sicher das er das mit der KG regeln kann, denn der Orthopäde den ich hatte, wollte bestimmte Merkmale die der Schuhmacher einbauen wollte, nicht aufschreiben.
Na ja, sehen wir mal, auch den andern die hier gepostet haben nochmals vielen Dank.
Gruß
H. Christ
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Hallo Christhen, 😛
seit einigen Jahren bekomme ich KG verordnet. Erst von meinem Neurologen, der mir 30 Anw aufschreibt.
Danach muß der pausieren, und ich habe ja schließlich einen HA, der Internist ist. 😉
Dann schreibt der mir unter 'ausserhalb des Regelfalles' welche auf.
Manche Ärzte stellen sich einfach quer, doch mußt du den 'vernünftigsten Arzt' für dich wählen.
Nur so kommst du weiter.
Die KK sagt auch, das liegt im Ermessen der Ärzte.
Zusätzlich mache ich Rehasport. Sprech mit jedem einzelnen Arzt was du willst, und nicht jeder Arzt wird dich verstehen, doch es gibt einige, die das problemlos machen. 😉
Da kann ich Sale nur rechtgeben. 'Nur die Harten kommen in den Garten'. 😀
Viel Glück und einen schönen Tag wünscht dir Marianne
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😕 So, hier bin ich nochmal. Nach meinen Recherchen und den Arztbesuchen kommt nun mein ernüchternder Bericht. Zum einen will auch der Chirurg davon nichts wissen was eine dauerhafte KG beinhalte, denn ich wäre ja "austherapiert". Der Neurologe bestätigt zwar einige Veränderungen, die aber nicht so gravierend wären, aber plädiert für KG. Nur Budgetgemäß kann er das wohl nicht alleine schultern also schreibt er an meine Hausärztin, das man sich die KG aufteilen solle und ich damit eine fortlaufende Anwendung bekäme. Das ganze ist aber auch schon wieder 3 Wochen her und bis dato hat sich noch nicht viel getan. Muß wohl noch mal nachstochern.
Melde mich nochmal wenn sich in dieser Richtung was bewegt, kann aber dauern da bei Internisten immer einiges los ist.
Gruß
Harry
Audaces fortuna juvat! 😃
🥺
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